Wer mit dem Bescheid des Jobcenters nicht zufrieden ist, kann sich kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Notwendig hierfür ist ein Beratungshilfeschein, den das Amtsgericht ausstellt.
In Berlin geraten ide Kosten für die Beratungshilfe aus dem Ruder. Das Land muss mehr und mehr Geld für die Rechtsberatung von Mittellosen ausgeben. Im Jahr 2000 lagen die Kosten hierfür bei 1,2 Millionen Euro, im Jahr 2007 bei 5 Millionen.
Da diese Kosten nicht mehr tragbar sind, soll eine Bundesratsinitiative, ausgehen von Berlin, zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlage führen.
In den Jahren 2007 und 2008 erhielten jeweils ca. 50.000 Berliner Bürger eine finanzielle Unterstützung, um sich über ein rechtliches Problem zu informieren. Bei Einführung des Gesetzes gingen die Fachleute davon aus, dass sich die Kosten bundesweit auf fünf bis sechs Millionen Euro belaufen würden. Zur Zeit jedoch liegen sie bei mehr als 80 Millionen Euro bundesweit.
Es sind 2 Faktoren: die Zahl der Hilfebedürftigen steigt, aber auch die Kosten pro Rechtsberatungsfall. „Während früher eine Beratung oft ausreichte, ist jetzt auch immer häufiger eine Vertretung durch einen Anwalt nötig“. Von durchschnittlich 63 Euro je Fall im Jahr 2000 schnellten die Kosten auf mehr als 110 Euro in 2007 hoch.
Antragsberechtigt sind mittellose Menschen. Mittellosigkeit richtet sich nach den gleichen Regeln wie bei der Hartz IV Prüfung.
Die Beratungshilfe wird gezahlt, wenn keine zumutbare Möglichkeit besteht, auf anderem Weg Hilfe zu erhalten. Hartz-IV-Bezieher bekommen also nicht automatisch finanzielle Hilfe, um sich juristischen Rat einzuholen. Denn: das Jobcenter ist verpflichtet, die Bezieher von Hartz IV Leistungen zu beraten. Das Land ist erst dann in der Pflicht, wenn nach der Beratung durch das Jobcenter ein Problem entsteht oder Betroffene sich falsch beraten fühlen.
Zu einem sprunghaften Anstieg der Kosten kam es 2005. In diesem Jahr wurde die Vergütung der Rechtsanwälte neu geregelt. Rund 40 Euro erhalten die Rechtsanwälte nun für ein Beratungsgespräch mit Hilfebedürftigen. Der jährliche Bedarf verdoppelte sich so von 1,9 auf 3,5 Millionen Euro. Gleichzeitig zeigten die Hartz-IV-Gesetze ihre ersten Wirkungen
Hartz IV ist somit zu einer Doppelursache für den Anstieg geworden. Zum einen wurden mehr Menschen anspruchsberechtigt, zum anderen führten die umstrittenen Hartz-IV-Gesetze zu einem dramatischen Anstieg der Klagen vor dem Sozialgericht.
Beim Berliner Sozialgericht gingen im Jahr 2008 ca. 21 500 neue Hartz-IV-Klagen und Hartz IV Eilanträge ein. 29 000 Verfahren wurden abgeschlossen. Der noch zu bearbeitende Bestand von Hartz-IV-Akten ist 2008 um 4500 Fälle auf 15 500 angewachsen.
Auch in den Jobcentern stauen sich die Verfahren wegen des enormen Andrangs. In den Berliner Jobcentern liegen derzeit mehr als 150 000 Stücke unbearbeitete Post von Hartz-IV-Empfängern. An der traurigen Spitze steht das Jobcenter in Spandau. Dort sind ca. 40 000 Vorgänge nicht abschließend bearbeitet.
Wer kann mir helfen und mir sagen, wie lange ein Weiterbewilligungsantrag bei der ARGE dauert. Ich habe meine Unterlagen überpünktlich bei der ARGE 14 Tage vor Ablauftermin abgegeben und nun „vertröstet“ man mich immer wieder auf’s Neue, dass der Antrag zwar bearbeitet wird, aber wann eine Auszahlung stattfindet, will mir niemand sagen. Ich habe laut Auskunft der ARGE Anspruch schon seit 1.2.12 gehabt, aber man speist mich regelmäßig mit irgendwelchen gemeinen Sprüchen ab. Meine Nerven und mein Konto sind am Ende. Das Problem trifft nicht nur mich, sondern auch meine minderjährige Tochter, die ich alleine erziehe.
Wer kann mir helfen und wer hat eine Tipp oder eine Antwort für mich ????
Fast jede zweite Berechnung der ARGE ist falsch,. meistens zu deren Gunsten berechnet!
Die sind so hohl, die rechnen sogar geliehenes Geld an!
Ich kannte mal einen, der hat sich von seinen Eltern Geld geliehen, obwohl diese selber kaum was hatten und die ARGE hat das als Einkommen (!) angerechnet! Die Würdigung der Umstände durch die ARE ist UNTER ALLER SAU!!!
ARGE = maföses Verbrecherpack!
IN IDAR-OBERSTEIN IST ES SO, DAS DIE SACHBEARBEITERINEN UND SACHBEARBEITER GESCHULT WERDEN UNTER DEM MOTTO, (WIE KÜRZE ICH OHNE DAS ES AUFFÄLLT) WENN VON 100 FALSCHBESCHEIDE 20 IN DEN WIDERSPRUCH GEHEN, SIND IMMER NOCH 80 GUTGEMACHT. SO WIRD HIER IN DER ARGE GEARBEITET. ICH HELFE HIER IM ORT VIELEN MENSCHEN UND DAS STÖRT DIE ARGE, ABER DAS SOLL SIE AUCH STÖREN.
Über diese Institution könnte ich mittlerweile ein Buch verfassen. Abgesehen davon, dass ich durch die Sachbearbeiterin der ARGE eine Anleitung zum Suizid erhalten habe („…für einen Strick reicht es doch noch“) und dem mitfühlenden Kommentar, dass es ihr egal sei, wie ich meine Kinder ernähren solle, gab sie mir noch das Folgende mit auf meinen Weg: „..dann leben Sie doch auf Kosten anderer, das sind Sie doch eh gewohnt…“.
Mehr zu sagen, erübrigt sich an dieser Stelle doch, oder?!
Leider muß ich diesem Artikel voll und ganz zustimmen. Ich habe gerade mein HARTZ IV berechnet und müßte laut dem Rechner mehr erhalten.#
Da man aber als Normaler Bürger nicht wirklich belesen ist, was die Gesetzgebung von ALG II beinhaltet, wird man mit weniger Geld abgespeist.
Davon soll man dann die laufenden Kosten bezahlen und nebenbei sparen!
Es stimmt, die aus ALG-II-Bescheiden resultierenden Kosten für Rechtsberatung und Gerichtskosten steigern sich laufend. Statt jedoch steigende Gebühren der Anwälte anzuprangern, täten Sie gut daran, die wahre Ursache für die immense Steigerung der Kosten zu nennen, nämlich die Ignoranz der Hartz-IV-Behörden gegenüber geltendem Recht. Dass bei Einführung der Hartz-IV-Regelung fast 80 % der Bescheide falsch war, war noch mit mangelnder Schulung und Erfahrung zu entschuldigen, nach mehr als 4 Jahren sind jedoch noch immer ca 80 % der Bescheide falsch. Die falschen Bescheide werden unter dem Motto „Wer sich nicht wehrt, hat selbst Schuld“ ausgestellt. Leider klagen noch immer zu wenige Opfer dieser Verfahrensweise gegen die falschen Bescheide, teilweise aus Unwissenheit, teilweise, weil Mitarbeiter der Hartz-IV-Behörden sie damit bedrohen, die Zahlungen der Leistung ganz einzustellen. So lange die Behörden nicht für die Rechtsbrüche zur Verantwortung gezogen werden und mit den falschen Bescheiden mehr Geld einsparen können, als die Rechtsstreitigkeiten an Kosten verursachen, wird sich das auch nicht ändern.
In einem auf Rechtsstaatlichkeit bedachten Staat wäre die logische Konsquenz, dass man darauf einwirkt, dass die Bescheide entsprechend geltendem Recht ausgestellt werden. Statt dessen prangert man auch noch die Opfer der behördlichen Willkür an und baut laufend höhere Hürden auf, um sie an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern!
Die Demonstrationen in Berlin und Frankfurt am vergangenen Samstag haben gezeigt, dass die Zahl derer, die sich dieses Unrechtssystem nicht mehr gefallen lassen wollen, immer weiter steigt. Das läßt hoffen…