Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirf nun die Frage nach einer Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf. Der NRW Arbeitsminister fordert: Wenn wirklich ein Überschuss da ist, muss man das Geld den Beitragszahlern zurückgeben.
Zur Zeit beträgt die Arbeitslosenversicherung 4,2 % des Bruttolohnes. Es wird eine Senkung auf 3,5 % gefordert, u.a. vom CDU Generalsekretär. Die Bundesregierung hat eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 auf 3,9 % beschlossen. Allerdings hätte eine Senkung der Beitäge z.B. bei Geringverdienern nur geringe Auswirkungen.
Beispiel 1: Bei einem Bruttolohn von 1500 Euro monatlich würde der Arbeitnehmer bei einer Senkung auf 3,9 % 2,25 Euro mehr in der Tasche haben, bei einer Senkung auf 3,5 % wären es 5,25 Euro.
Beispiel 2: Bei einem Bruttolohn von 3500 Eoro würde der Arbeitnehmer bei einer Absenkung auf 3,9 % 5,25 Euro mehr zu Verfügung haben.
Also, wie immer beim Prozentrechnen: je höher der Grundbetrag (hier das Einkommen) desto höher der absolute Anteil (hier der möglichen Ersparnis).
Hintergrund der Diskussion ist auch der von der Bundesagentur für Arbeit erwirtschaftete Überschuß in Höhe von 3,4 Milliarden Euro in den ersten neun Monaten des Jahres 2007. In ihrem Haushalt war die BA hingegen von einem Minus von 4,9 Milliarden ausgegangen.
Arbeitsminister Müntefering lehnt eine Senkung der Beiträge abe, weil die Entwicklung am Arbeitsmarkt unsicher sei.