Die Bürgergeld Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben. Die Höhe des Bürgergeldes variiiert also mit der Anzahl der Lebenssituation der Familie. Wie hoch ist die Summe? Wir stellen unterschiedliche Berechnungsbeispiele vor. Dabei orientieren wir uns am Eckregelsatz für eine alleinstehende Person von 502 Euro, da sich der Regelsatz für Familien, für Kinder und Alleinerziehende davon prozentual ableitet. Nachfolgend eine Beispielrechnung Bürgergeld.
Regelsatz für vierköpfige Familie: Mutter, Vater, 2 Kindern
Wie viel Geld erhält also eine vierköpfige Familie? Nun, diese Frage lässt sich einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten. Hier die Beispielrechnung Bürgergeld: Wir gehen davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5 jährigem Jungen und einer 16 jährigen Tochter besteht. Dann sieht die Bürgergeld-Regelleistung für die Familie wie folgt aus:
Regelsatz
Regelsatz in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 451 Euro (Paar also 902 Euro)
Regelsatz je Kind bis 5 Jahren: 318 Euro
Regelsatz je Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1.640 Euro aus dem Bürgergeld-Satz zu.
Kosten für Miete
Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, die sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammensetzt. Diese hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie höher als etwa auf dem Land. Nimmt man einmal Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro, so stünden der Familie etwa 2.340 Euro pro Monat an Bürgergeld zu.
Regelsatz für alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern – Mehrbedarf alleinerziehend
Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus. Hier die Beispielrechnung Bürgergeld für Alleinerziehende mit Kindern.
§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.
Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.
Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Die Bürgergeld Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht bei unserer Beispielrechnung wie folgt aus:
Die Kinder sind 8 und 16 Jahre alt: 1.390,48 Euro. Im Einzelnen:
- Mutter Regelsatz: 502 Euro
- Mutter 24 % Mehrbedarf alleinerziehend: 120,48 Euro
- Regelsatz Kind 8 Jahre: 348 Euro
- Regelsatz Kind 16 Jahre: 420 Euro
Die Kinder sind 10 und 13 Jahre alt: 1.378,72 Euro. Im Einzelnen:
- Mutter Regelsatz: 502 Euro
- Mutter 36 % Mehrbedarf alleinerziehend: 180,72 euro
- Regelsatz Kind 10 Jahre: 348 Euro
- Regelsatz Kind 13 Jahre: 348 Euro
Hinzu kommen selbstverständlich die Kosten für angemessene Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten.
Bei drei Personen darf die Wohnungsgröße ca 80 Quadratmeter betragen. Entscheiden, ob das Jobcenter die Miete als angemessen ansieht, sind aber die örtlichen unteren Vergleichsmieten.
Hallo,
bekommt man denn den Mehrbedarf als Alleinerziehende automatisch? Oder muss man das gesondert beantragen. Ich meine, ich bin seit drei Wochen getrennt, mein Mann ist ausgezogen und meine kleine Tochter wohnt jetzt bei mir allein. Ich habe das dem Jobcenter schon gemeldet, aber bisher habe ich noch keinen Bescheid erhalten. Zur Zeit bin ich auf meine Eltern angewiesen. Ich habe schon mehrfach beim Jobcenter angerufen, aber man bekommt keinen ans Telefon. Die Warteschleife bei der Agentur für Arbeit ist unendlich lang. Die Änderungsmitteilung hatte ich per Brief direkt eingeworfen – zum Glück unter Zeugen.
Ich finde das nicht in Ordnung.
Karin