Beim Wechsel in einen Master- oder Bachelor Studiengang kann das BAföG u.U. entfallen. Das Deutsche Studentenwerk rät deshalb, sich vor einem solchen Wechsel beim Studentenwerk beraten zu lassen.
Insbesondere Studierende, die nach dem 2. Fachsemester auf Bachelor oder Master wechseln wollen, sollten kritisch sein und sich Rat vom BAföG Amt einholen.
Warum?
Ob eine Studierender nach einem Wechsel auf Bachelor oder Master weiterhin Förderung nach dem BAföG erhält hängt von 2 Punkten ab:
a) der Anzahl der Fachsemester und
b) welche der bisher erbrachten Semester für den neuen Studiengang anerkannt werden.
Das BAföG können den Wechsel des Studienabschlusses als bloße Schwerpunktverlagerung ansehen; dies ist unproblematisch. Liegt hingegen ein Fachrichtungswechsel vor, so muß dies vom Studierenden begründet und vom BAföG Amt geprüft werden.