Studierende können die Rundfunkgebühren der GEZ sparen, wenn sie BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern leben. Erfüllen die Studenten diese Voraussetzung, so können sie einen Befreiungsantrag bei der GEZ stellen. Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale für die Rundfunkgebühren. Jeden Monat können so 17,03 Euro gespart werden. Empfehlenswert ist es, den Antrag der GEZ per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Beilegen muss man eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheids. Wichtig: die Befreiung beginnt nicht rückwirkend, sondern frühestens in dem Monat, der dem Monat folgt, in dem der Antrag bei der GEZ eingegangen ist. Studierende, die kein BAföG, also keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen, müssen in aller Regel Rundfunkgebühren zahlen.
ja und wie ist ds mit Azubis die netto ca 470,– Euro verdienen, 2 x die Woche in die Berufsschule fahren müssen, die 100 km vom Wohnort entfernt ist ?
Wie wird das Einkommen berechnet ?????? Nettoeinkommen abzgl. Werbungskosten ??? Denen bleibt doch gar nix mehr vom Geld wenn die nicht von Mama und PApa unterstützt werden und dann noch GEZ ?
Bitte HILFE
was ist mit den studenten die zu hause wohnen und bafög bekommen (414 € ). wird das bafög ganz angerechnet. schließlich ist die hälfte ja nur ein darlehen. der sozialhilferegelsatz für haushaltsangehörige ist hier wohl entscheidend und der liegt bei ca. 280 € . wie wird das berechnet? wer weiß das? danke