BAföG Änderungen ab 1. August 2008

Der 1. August 2008 ist für die Bezieher von Leistungen nach dem BAföG, also dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ein wichtiger Tag, denn hier werden Änderungen wirksam, die vom Gesetzgeber mit der 22. BAföG-Novelle im Dezember 2007 beschlossen wurde.

Grundsätzlich wird durch die BAföG Reform die finanzielle Situation der Studierenden und Auszubildenden (Schüler-BAföG) verbessert – wenn sie zu den Leistungsberechtigten nach dem BAföG gehören. Und die Chance, zu den BAföG-Empfängern zu gehören, ist durch die Reform verbessert worden, denn die Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehepartner der Bezugsberechtigten sind angehoben worden. Es haben also mehr Personen als vor dem 1. August 2008 einen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben
Wichtig zu wissen: Nur Bewilligungszeiträume, die am 1. August 2008 oder später beginnen, werden von der Reform erfasst. Für BAföG-Berechtigte (oder Antragsteller), deren Bewilligungszeitraum schon vor dem 1. August 2008 begonnen hat, gelten die neuen BAföG-Regelungen erst ab dem 1. Oktober 2008.

Grundbedarfssätze

Die Grundbedarfssätze eines Auszubildenden oder Studenten hängen von der Art der Ausbildung und der Wohnsituation des Antragstellers ab. Die Bedarfssätze sind um ca 10% erhöht worden. Die exakten Grundbedarfssätze kann man in den Bedarfstabellen ablesen.

Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Die vom Staat gezahlten Zuschläge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.04.2009 beginnen auf 54 Euro bzw. 10 Euro angehoben worden. Für bereits laufende Bewilligungszeiträume gilt ab dem 01.10.2008 übergangsweise eine Erhöhungen auf 9 Euro pro Monat als Zuschlag für die Pflegeversicherung und auf 50 Euro pro Monat als Zuschlag für die Krankenversicherung.

Mietkostenzuschuss

Bisher betrug die Obergrenze für den Mietkostenzuschuss im Rahmen des BAföG, soweit dieser nach Art der Ausbildung und Wohnort des Leistungsberechtigten vorgesehen ist, maximal 64 Euro. Sie ist nun auf 72 Euro pro Monat erhöht worden.

Anrechnung des Einkommens des Antragstellers

Vom erzielten Einkommen des Antragstellers werden für die Leistungsberechtigung beim BAföG Freibeträge gewährt. Und zwar liegt das Einkommen, die bei der Anrechnung nicht berücksichtigt wird, für Bewilligungszeiträume, die nach dem 1. August 2008 beginnen für alle Ausbildungsarten bei 400 Euro Brutto pro Monat, also bei 4800 Euro pro Jahr.
Verheirateten Antragstellern steht darüber hinaus ein zusätzlicher Freibetrag von 520 Euro monatlich zu. Bisher waren es 480 Euro. Das Einkommen des Ehepartners wird hierauf jedoch gegebenenfalls angerechnet. Antragsteller mit Kindern (Stichwort: Studieren mit Kindern) haben zusätzlich einen Freibetrag von 470 Euro monatlich für jedes eigene Kind zu. Bisher waren es 435 Euro. Auf diesen Freibetrag werden jedoch bezogene Unterhaltsleistungen angerechnet.

Kinderbetreuungszuschlag

Studierenden und Auszubildende mit Kindern im Alter von unter 10 Jahren haben nun das Recht auf einen Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss in Höhe von 113 Euro pro Monat bzw. ab dem 2. Kind von 85 Euro.
Förderung einer Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG)
Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der aufgrund des Rechts auf Freizügigkeit eine Förderung der Ausbildung in EU-Staaten und der Schweiz schon ab dem 1. Semester möglich ist, wird von der BAföG Novelle in Gesetzesform gefasst.

BAföG-Rückzahlung

Die Grenze des Nettoeinkommens, unter der eine Stundung der BAföG-Rückzahlungen möglich ist, beträgt nunmehr 1040 Euro monatlich. Bisher waren es 960 Euro. Angepasst wurden die hierbei zu beachtenden Freibeträge für Ehepartner und eigene Kinder.
Ab dem 31.12.2009 fällt die Möglichkeit auf Teilerlass der Rückzahlung wegen Kindeserziehung weg.

1 Gedanke zu „BAföG Änderungen ab 1. August 2008“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der Anrechnung des Einkommens für Bafög-Berechtigte gibt es ab 1.8.2008
    einen Freibetrag in Höhe von 400,00 € pro Monat und 4.800,00 € pro Jahr.
    Wie hoch war der Freibetrag bisher ?
    Für eine Info wÄre ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rita Zaumseil

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