Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein Schüler, der den Großteil der Schulzeit untentschuldigt gefehlt hat, das gewährte Bafög zurückzahlen muss. Im konkrten Fall kam der Schüler an 58 von 68 Tagen nicht zur Schule. Für den Schüler sind das knapp 2000 Euro, die er nun an das Bafög-Amt zurückzahlen muss. Die alleinerziehende Mutter hatte das Fehlen des Kindes damit begründet, dass sie krank gewesen sei. Allerdings konnte sie die Krankheit nicht nachweisen.