Das Wintersemester hat zwar schon begonnen, die Bafög-Anträge sind gestellt, aber die Vorbereitungen und Ausbildungsplanungen in vielen Familien, deren Kinder im Jahr 2011 studieren wollen, ist erst am Anlaufen. Anlaufstelle für die Fragen ist das Bafög-Amt beim jeweiligen Studentenwerk der Uni oder Hochschule. Und fragen sollte man, denn die Berechung des Bafög ist im Einzelfall kompliziert. Wegen der Komplexität könnte die im Internet angebotenen Bafög-Rechner keine zuverlässigen Ergebnisse liefern. Folgende Fragen beschäftigen die Eltern und künftige Studenten am häufigsten:
Einkommensgrenzen
Pauschal eine Einkommensgrenze zu benennen, ist nicht möglich. Die individuellen Verhältnisse der Studenden sind zu unterschiedlich. Wer Bafög erhält, darf selbst 255 Euro im Monat als Maximum hinzuverdienen. Das gilt auch bei den geförderten Studenten des nationalen Stipendienprogramms, denn das Stipendium wird nicht auf das Bafög angerechnet. Bei den Eltern als Unterhaltspflichtigen gilt: Je geringer ihr Einkommen ist, desto mehr Kinder in der Ausbildung zu unterstützen sind, desto höher sind die Aussichten, durch das Bafög gefördert zu werden. Besonders schwierig sind die Berechnungen in Patchworkfamilien mit mehreren Geschwistern und Stiefgeschwistern und verschiedenen unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern.
Auslandsstudium
Viele junge Menschen planen ein Studium im Ausland. In NRW sind besonders die Niederlande beliebt, im Saarland ist Frankreich ein bevorzugtes Ziel für ein Auslandsstudium. Auch wer im Ausland studiert, kann deutsches Bafög erhalten. Für die niederländischen Hochschulen ist das Studentenwerk in Hannover zuständig. Dort ist der entsprechende Bafög-Antrag zu stellen.
Ausländische Studenten
Auch wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann im Studium durch das Bafög gefördert werden. Entscheidend ist der Status des Aufenthaltsrechts. Auch wenn unterhaltspflichtige Eltern im Ausland leben, berechnet das Bafög-Amt die Ansprüche. Es wird so bemessen, als lebten die Eltern in Deutschland.
Elternunabhängiges Bafög
Elternunabhängiges Bafög erhält, wer nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre voll erwerbstätig war oder nach einer Berufsausbildung weitere drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert
Rückzahlung
Die BAfög-Rückzahlung muss erst nach Aufnahme einer Berufstätigkeit erfolgen. Es müssen höchstens 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des Bafög in Raten erfolgt fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer. Bezieher geringerer Einkommen können beantragen, die Rückzahlung weiter auszusetzen. Die Belohnung für Studenten, die in besonders kurzer Zeit oder mit besonders guten Noten ihr Studium abgeschlossen haben und deshalb bisher einen Teil des Darlehens nicht zurückzahlen mussten, entfällt jedoch in Zukunft nach der jüngsten Bafög-Reform.
Hallo,
Ich war heute auf der Bafögstelle um Bafög zu beantragen, da ich im September mein Abi auf dem Wirtschaftsgymnasium nachholen werde. Ich bin nun 120km von meinem Elternhaus weggezogen und man sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf Bafög habe da ich in Ihrer nähe wohnen müsste. Aber ich habe schon einen eigenen Haushalt und bin Volljährig. Haben sie damit Recht und was kann ich in dem Falle sonst beantragen?
Mfg