Ab 2015 übernimmt der Bund den bisherigen Anteil der Länder an den Bafög-Kosten in voller Höhe. Bislang mussten die Länder 35 Prozent der Bafög-Kosten tragen. Dieser Betrag wird nun dauerhaft aus der Bundeskasse gezahlt. Die Einsparungen der Länder betragen dadurch ca. 1,2 Milliarden Euro jährlich. Bis 2017, dem Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode sind das ca. 3,5 Milliarden Euro an Einsparungen für die Bundesländer. Das entspricht ungefähr dem Betrag, den der Bund seit 2010 durch die Verschiebung der Bafög-Erhöhung auf Ende 2016 eingespart hat bzw. eingespart haben wird.
Dadurch, dass der Bund nunmehr allein die Kosten des Bafögs trägt, verzichten die Länder auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung. Sie können damit auch nicht mehr über den Bundesrat Einfluss beim Bafög nehmen, selbst dann nicht, wenn eine künftige Bundesregierung erneut notwendige Leistungsanpassungen in die Zukunft schieben sollte.
Seit 2010 sind die Fördersätze beim Bafög und die Elternfreibeträge nicht mehr an die ständig steigenden Lebenshaltungskosten angepasst worden. Nun müssen die Studierenden und Schüler noch weitere zwei Jahre auf eine Bafög-Anpassung warten.
Die Studentenwerke und Bafög-Experten fordern eine Bafög-Anpassung sofort. Die Bundesregierung sieht hierfür erst im Oktober 2016 einen Spielraum.
Das Bundesbildungsministerium hat einen Gesetzentwurf für die Bafög-Änderungen 2016 vorgelegt. Die wesentlichen Punkte der Bafög-Reform sind:
Förderhöhe: Die Förderbeträge für Studenten und Schüler werden um 7 Prozent erhöht.
Elternfreibeträge: Die Elternfreibeträge zur Berechnung der Förderung steigen ebenfalls um 7 Prozent.
Wohnzuschlag: Der Wohnzuschlag für nicht mehr bei den Eltern wohnenden Studierenden wird von 224 auf 250 Euro angehoben.
Höchstsatz: Der Bafög-Höchstsatz wird von 670 auf 735 Euro monatlich angehoben – inklusive Wohnzuschlag. Das ist eine Erhöhung um 9,7 Prozent.
Kinderfreibetrag: Für jedes zu betreuende Kind gibt es einen Zuschlag von 130 Euro. Bislang sind es 113 für das erste Kind und 80 Euro für jedes weitere Kind.
Zuverdienst: Die Zuverdienstgrenze der Bafög-Empfänger wird von monatlich 400 auf 450 Euro erhöht.
Vermögensfreibetrag: Der Vermögensfreibetrag wird von 5200 auf 7500 Euro angehoben.
Bachelor-Master: Die bisher bestehende Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird teilweise geschlossen.
Bafög-Antrag: Der Bafög-Antrag wird vereinfacht. Es wird möglich sein, den Bafög-Antrag im Internet zu stellen.
Die Empfehlungen des Studentenwerks und des Bafög-Beirats der Bundesregierung hingegen sehen anders aus. Diese Institutionen forden wegen der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung eine Anhebung der Fördersätze um 7,5 Prozent und der Elternfreibeträge um 10 Prozent, und zwar spätestens im Oktober 2014.
Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind besonders die Mieten in vielen Hochschulstädten extrem in die Höhe geschnellt. Viele Bafög-Studenten können sich darum eine eigene Bleibe nicht leisten.
Also hier wird wie immer auf Kosten der Studenten gespart. Wenn kein Geld vorhanden ist, sollte das Bafög komplett auf Darlehen umgstellt werden. Wer später gut verdient, kann ja ohne Probleme zurückzahlen.