Bevor Schüler einen Schulaufenthalt im Ausland antreten, empfiehlt es sich zu prüfen, ob während des Auslandsschulbesuches ein Anpruch auf Förderung nach dem BAföG besteht. Ein BAföG Anspruch ist nicht nur für Studenten gegeben, sondern auch für Schüler. Wird eine Schule in Deutschland besucht, so besteht für Schüler, die bei den Eltern wohnen allerdings grundsätzlich kein Förderungsanspruch.
Nach der jetzigen Rechtlage können Schüler einen Betrag von bis zu 383 Euro im Monat an BAföG-Förderung erhalten. Hinzu kommt noch ein Reisekostenzuschuss. Die Voraussetzungen, die ein Schüler, der eine Schule im Ausland besuchen will, erfüllen muss, sind je nach Zielland unterschiedlich ausgestaltet. Wird die USA als Land für einen Schüleraustausch ausgewählt, so muss der dortige Aufenthalt mindestens ein halbes Jahr dauern. Wird das Abitur in der 13. Klasse absolviert, so wird ein USA- Aufenthalt bis zur 11. Jahrgangsstufe gefördert. Wird das Abitur in nach Abschluss der 12. Klasse gemacht, so besteht ein Förderungsanspruch lediglich bis zur Klasse 10. Darauf macht jetzt die Internetplattform mein-auslandstagebuch.info in ihrem Bereich Schüleraustausch aufmerksam.