Der DGB rechnet und geht davon aus, dass jeder jeder vierte neue Erwerbslose Arbeitslose direkt in den Hartz IV Bezug geht.
Die Bundesagentur für Arbeit, BA, weist jedoch darauf hin, dass dies nicht korrekt sei. Der DGB interpretiere die Statistiken der BA nicht richtig. So zeigt die Bundesagentur für Arbeit in ihren Monats-Statistiken die Zugänge der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen und nach Zugangsgründen im einzelnen auf. War der Arbeitslose zuvor erwertstätig, so differnziert die Statistik wie folgt:
Zugang aus Beschäftigung am so genannten ersten Arbeitsmarkt, also aus einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heraus, Zugang aus Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt, also aus einer Arbeitsgelegenheiten und ABM heraus sowie Zugang aus selbständiger Tätigkeit und aus dem aus Wehr- oder Zivildienst.
Da in vielen Fällen während der der Arbeitslosigkeit vorausgegangenen Tätigkeit keine Versicherungsansprüche aufgebaut werden können, bedeutet Arbeitslosigkeit der unmittelbare Übergang in die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also in den Hartz IV Bezug. Bestand ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von ausreichender Dauer, so ist bei Arbeitslosigkeit hingegen ein Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld, auf ALG 1, gegeben.
Von Januar bis April 2009 mussten 1,585 Millionen Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit verzeichnet werden. Hiervon waren 1,098 Millionen zuvor am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Im Rechtskreis des SGB II, also von Hartz IV, waren es 443.000 Zugänge, die in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit heraus gerieten. Hiervon kamen 231.000 Menschen aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 212.000 aus Beschäftigungen am zweiten Arbeitsmarkt, aus Selbständigkeit oder aus dem Wehr- und Zivildienst.
Darüber sei festzustellen, dass sich eine nicht unerhebliche Zahl Arbeitnehmer aus Beschäftigung mit Anspruch auf Arbeitslosengeld arbeitslos meldet, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld den Bedarf der Familie allerdings nicht decke. Diese Menschen bekommen dann zusätzlich ALG 2, Arbeitslosengeld II, und werden von den Jobcentern betreut. Umgangssprachlich bezeichnet man dies Fallgruppe der Erwerbslosen als Aufstocker. Diese Zugänge in Arbeitslosigkeit werden ebenfalls im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) ausgewiesen. Nach Schätzwerten erhöht sich die Zahl an „Aufstockern von Arbeitslosengeld“ jeden Monat um etwa 20.000 Menschen. Von Januar bis April 2009 wären dies somit 80.000 Zugänge aus Erwerbstätigkeit in die Grundsicherung.
Geht man von vorstehendem aus, so sind bei der Ermittlung des Anteils an Hartz IV Beziehern, die aus einer Erwerbstätigkeit arbeitslos werden, lediglich 150.000 Personen zu berücksichtigen, die aufgrund nicht ausreichender Vorversicherungszeiten direkt in den Hartz IV Bezug kommen. Dies macht lediglich 11 Prozent aller Neuzugänge aus und nicht 25 %, wie der DGB vorrechnete.