Der Familienausschuss im Bundestag verabschiedete am 6. 11. 2012 den Gesetzentwurf der Koalition zum Betreuungsgeld. Abschließend wird sich der Bundestag am 9. November 2012 damit befassen. Nicht enthalten im aktuellen Gesetzentwurf sind die Änderungen, auf die sich CDU/CSU und FDP auf dem Koalitionsgipfel vom letzten Wochenende geeinigt hatten. Das Stichwort lautet Bildungssparen: So soll das Betreuungsgeld um monatliche 15 Euro erhöht werden, wenn es von den Beziehern für die spätere Ausbildung der Kinder oder für die private Altersvorsorge verwendet wird. Diese Erweiterungen des Betreuungsgeldes sind in einem zweiten Gesetzentwurf enthalten. Der Bundestag wird ihn am Freitag in erster Lesung diskutieren.
Die wichtigsten Fakten zum Betreuungsgeld im Überblick
Das Einführungsdatum für das Betreuungsgeld ist der 1. August 2013. Dann sollen Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen, zunächst 100 Euro pro Monat und ab August 2014 dann 150 Euro pro Monat erhalten. Neben dem Betreuungsgeld kann kein Elterngeld bezogen werden. Elternpaare, die alle 14 Monate der Elternzeit in Anspruch nehmen, können somit frühestens ab dem 15. Lebensmonates ihres Kindes das Betreuungsgeld beanspruchen.
Die Union verteidigte das Betreuungsgeld gegen Angriffe der Opposition im Bundestag. In den Erweiterungen seien auch Kritikpunkte der Opposition aufgenommen worden. Diese müsse an sich jetzt auch zustimmen können.
Die Linksfraktion kritisierte, dass das Betreuungsgeld auf SGB II Leistungen (Hartz IV) angerechnet werden soll. Es erfolge dann keine Anerkennung einer Erziehungsleistung der Eltern, sondern eine Separation nach Einkommen. Auch Hartz IV Bezieher müssten in den vollen Genuss des Betreuungsgeldes kommen.
Die Grünen verwiesen auf negative Erfahrungen, die Norwegen mit dem Betreuungsgeld gemacht habe. Es werde in diesem Land wieder abgeschafft.
Anmerkungen zum Betreuungsgeld:
Warum wurde die Bildungskomponente des Betreuungsgeldes, das Bildungssparen, in ein zweites Gesetzespaket gepackt? Nun, weil der Bundesrat diesem Teil zustimmen muss. Eine solche Zustimmung dürfte aber angesichts der dort herrschenden Mehrheitsverhältnisse Utopie sein.
Überhaupt: Angesichts der Klage-Drohungen der Opposition wird das Vorhaben Betreuungsgeld nur sehr langsam umgesetzt werden können, eventuell sogar nicht mehr vor der Bundestagswahl 2013. Und danach dürfte das Betreuungsgeld – egal wie die Wahl ausgeht – nicht mehr auf der Agenda stehen.