Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil zum Arbeitsrecht nationalen Gesetzen, wonach die Nichtinanspruchnahme des Resturlaubs nach Ablauf gewisser Fristen generell zum Verfall des Resturlaubs führt, für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärt.
Hintergrund:
In vielen Fällen können Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig nehmen.
Folge: der über gebliebene Resturlaub wird ins folgende Kalenderjahr übertragen und muss bis zum 31.3.2009 genommen werden. Kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub aber wegen Krankheit nicht nehmen, verfällt dieser zum 31.3. ersatzlos. So die bisherige Gesetzeslage in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung mit Urteil vom 20. Januar 2009 unter dem Az. C-350/06 für unwirksam erklärt. Nach dem Urteilsspruch der Richter ist nun von folgendem auszugehen. Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer lang anhaltenden Krankheit nicht fähig ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen seinen Jahresurlaub zu nehmen, besteht der Urlaubsanspruch weiterhin fort. Und zwar auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus dem Unternehmen ausscheidet, und deshalb den Urlaub nicht mehr nehmen kann. In diesem Fall muss der Urlaub dem Arbeitnehmer ausbezahlt werden.
Im konkreten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof hatte ein 60-jährige Arbeitnehmer Klage erhoben, der wegen eines Bandscheibenleidens wiederholt für längere Zeit krankgeschrieben worden war. Das sich seine Erkrankung 2004 und 2005 verschlimmerte, konnte er aus diesem Grund den ihm zustehenden bezahlten
Jahresurlaub nicht nehmen. Er war auch nicht in der Lage, den Urlaub bis Ende März des Folgejahres zu nehmen.
Der EuGH erklärte, dass zwar die Regelungen einzelner europäischer Staaten, nach der ein bezahlter Jahresurlaub innerhalb gewisser Fristen zu nehmen ist, um nicht gänzlich zu verfallen, nicht zu beanstanden sei. Jedoch ist es nicht zulässig, dass der Urlaubsanspruch erlöscht, wenn ein Arbeitnehmer während
des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und aus diesem Grund daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.Besteht die Krankschreibung dann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort, muss der Urlaubsanspruch in Geld abgegolten werden. Berechnungsgrundlage ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt, dass dem betreffenden Arbeitnehmer während eines bezahlten Jahresurlaubs gewährt worden wäre.
Vom Mai 2006 bis August 2008 war ich Krank. Bin ab September in Rente ( Schwerbehindert 50% ). Im Jahr 2010 habe ich gelesen das Jahresurlaub nicht verfällt wen man Krank ist. Also habe ich bei dem Zuständigen Sachbearbeiter um ein Gespräch gebeten. Dieser wusste von der Gerichtsentscheidung nichts und lehnte mein Gesuch auf Auszahlung des Urlaubsanspruches ab. Gespräche mit div. Rechtanwälten in WHV brachten auch kein Erfolg. Mittlerweile haben wir das Jahr 2016 und ich versuche nun bei einem Dienststellenleiter mein Glück. Er schrieb mir das der Vorgang weitergeleitet wurde. Wie meint ihr soll es weiter gehen?
Mein Arbeitsvertrag endet Ende Juli und ich bin krank geschrieben seit drei Monaten.Ich habe daher mein Jahres Urlaub nicht nehmen.Verfallen die mir zustehenden Urlaubstage daher ,weil mein Vertrag endet?Wenn nicht, muss er mir dann ausgezahlt werden?
Ich hatte am 18.11.15 einen Arbeitsunfall.Krankgeschrieben bin ich vom 19.11.15 bis 12.01.16. Ich habe vom Jahr 2015 noch 5 Tage Urlaub.Der Personalchef meiner Firma meinte die würden laut einer betrieblichen Reglung auch im Falle eines Arbeitsunfall verfallen. Ist das rechtens?
Bin seit letzten Jahr Okt 2014 krank ,habe noch 10 Tage Resturlaub ,seid heute mache ich das Hamburgermodel ,und erfahre heute 2015 das mein resturlaub verfällt.Dürfen die das.
Hallo, ich bin krank geschrieben seit 07.01.2014 und seit 2 Wochen habe ich keine krankmeldung abgegeben. Deshalb habe ich jetzt die Kündigung erhalten. Und sjetzt wollte ich wissen ob ich noch Urlaub Anspruch habe LG Patty
hallo, ich bin seit 17.6.2013 bis fortlaufend wegen burnout arbeitsunfähig geschrieben. habe im letzten jahr von 30 tagen nur 2 urlaubstage genommen. ich möchte nun einen antrag bzgl urlaubsauszahlung an meinen arbeitgeber schreiben.bekomme ich von meinem arbeitgeber den gesamten resturlaub ausbezahlt = 28 tage?oder gibt es abzugsregelungen? was muss ich noch beachten?
danke u lg-
kirsten
Hallo ,ich war von 12.2012-01.2014 krankgeschrieben. Nun wollte ich meinen urlaub von 2013 beantragen,und da sagten die mir in der Verwaltung ,das mein Urlaub verfallen wäre,weil ich kein antrag auf Übernahme ins Jahr 2014 gestellt habe.der Antrag wäre am 31.12.2013 abgelaufen.Ist das so rechtens?? Lg Angelka
Hallo ´
ich war vom 03.05.2013 bis 31.01.2014 krank.
bin jetzt in der Eingliederung.
habe eigentlich noch 32Tage Urlaub,doch mein Arbeitgeber behauptet er dürfe mir pro Monat 2,5tage abziehen.
und auch die tage für die Behinderung bekomme ich nicht.
stimmt das?
lg manuela
Hallo,
Ich habe am 19.12.2013 meinen Urlaub begonnen um meinen Resturlaub für das Jahr 2013 abzufeiern, doch leider Gottes habe ich mir am ersten Urlaubstag das Bein gebrochen und bin laut Arzt bis zum 30.01.2014 krank geschrieben. Ein Attest ist vorhanden da ich operiert wurde.
Jetzt die Frage:
Bekomme ich meine Urlaubstage zurück an denen ich krankgeschrieben war? Und was passiert mit denen da diese noch aus dem Jahr 2013 sind?
Falls ich diese Tage noch bekomme, habe ich das Recht diese Tage dann einfach zu nehmen nachdem ich wieder gesund bin und mindestens 2 Wochen gearbeitet habe??
Hallo,
ich.bin.seit.dem.20.08.2012.bis.zum.31.12.2013krankgeschrieben.u.habe.zum.31.12.2013gekündigt.
Meine.Firma.hat.mir.nun.den.kpl.Urlaub.aus.2013.verrechnet,den.Resturlaub.von.13.Tagen.aus.2012.nicht.
Was.muss.ich.tun?
Lieben.Gruß
Barbara.B.
ja, alle wollen wissen, es ist doch erlaubt eine Frage zu stellen, oder?!
Ich habe immer mein Mund gehalten, immer wie dumme gearbeitet, trotz gesundheitlichen Probleme, erst dann als ich nicht mehr konnte( es folgten mehrere Operatinen), habe Antrag auf Erwerbs.Mind.- Rente gestellt, die ich jetzt habe. Und mein nicht genommene Urlaub?? Haha, vorher duerfte ich nicht ausbezahlt bekommen, weil die EURente muss auf unbestimmte Zeit laufen. Jetzt, angeblich sind die „Gesetzte“ pro Arbeitgeber, sprich, alte Urlaub ist verjaehrt nach 15 Monaten.
So, schweinetreiber, bist du jetzt zufrieden???!!!
Alle wollen hier wissen, was ihnen zusteht wenn sie krank sind. Alle wollen Geld oder Urlaub ohne eine einzige Gegenleistung. Kein einziger hat gefragt, was er trotz krankheit für seine Firma tun kann.
Es ist kein Wunder, dass sich die Wirtschaft die Arbeitnehmer aus dem Ausland holt. Wie lange meint ihr wohl, dass die öffentlichen Kassen oder die Arbeitgeber noch zahlen können?
Sozialer Wohlstand auf Pump?
Hallo
Ich bin seid dem26.10.2011 im Krankenstand,werde jetzt
am 29.04.2013 ausgesteuert und habe die Rente für
Schwerbehinderte zum 01.05. 2013 Beantragt, aber trozdem
weiter in Behandlung bin.
Ich habe noch 13Tage Urlaub und 33 Überstunden von 2011 zu Bekommen und den ganzen Urlaub von 2012 plus den von 2013
bis zum 30.April.
Habe ich Anspruch auf den gesamten Urlaub plus Überstunden
der mir dann zum 30.04 2013 ausgezahlt werden könnte?
Vielen Dank im voraus für die Antwort
Hallo,
kann der Arbeitgeber verlangen dass der Jahresurlaub bis spätestens 31.12. genommen werden muss.
Vielen Dank
Hallo,
Ich bin seit November 2010 krankgeschrieben. Nun habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und das Arbeitsverhältnis wird wohl ruhend gestellt. Aus 2010 besteht kein Urlaubsanspruch mehr. Aber für 2011 30 Tage + 5 Tage für die Schwerbehinderung. Für 2012 dann anteilig bis zum Rentenbeginn.
Laut Auskunft der Personalabteilung steht mir für 2011 nur der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen zu. Für 2012 hab ich noch nicht gefragt.
Können Sie mir sagen, wieviel Urlaub mein Arbeitgeber mir auszahlen muss?
Danke
Susanne
Kann mann auch mal auf all die fragen antworten??
Hallo,
ich bin seid 9.03.12 bis 18.05.12 krankgeschrieben. Zur 30.04.12 ich habe Kündigung von meinem Schef angenomen.
Zum 1.05.12 ich habe Anschpruch auf Krankengeld.
Normal steht mir 6 Wohen Urlaub zu+ 1 Woche(Scwerbehindertenausweis 50% seit 24.10.2011). Ich habe noch 1 Woche Altesurlaub von letzten Jahr.
Steht mir Urlaub zu? Wieviel?
Danke schön für Ihre Antwort im voraus.dana.
Hallo ich habe seit letzter Woche Montag bis 1.4 Urlaub, und zwar restuaub aus dem letzten Jahr. Jetzt wurde ich von meinem Artzt krank geschrieben da ich eine Nasen nebenhöhlenentzündung habe. Und leider auch mein Urlaub auf Malle Absagen musst.
Was passiert mit meinem Urlaub, die zwei Wochen vom letzten Jahr die ich bis zum 31.3 nehmen muss? Ist der jetzt futsch oder wie kann ich meinem Chef gegenüber treten???? Bitte helft mir …… Danke der Freak
Hallo
Auch ich habe mal ne Frage bin seit 07.11. krankgeschrieben
und habe noch 25 tage urlaub von letztes jahr mein rentenantrag
läuft noch bekomme ich für dieses Jahr auch meine 35 Tage oder bekomme ich nur anteilmäßig pro monat urlaub der mir zusteht?
MFG H.Grasser
Hallo
Ich war seit 15,02,2010 bis 26,04,2011 Krank,mein Geschäft gibt mit meinen Urlaub von 2010 nicht. Laut ihrer aussage ist er im März2011 verfallen.Auf meinem Urlaubsplanung im Geschäft steht er aber darauf.auf meiner Lohnabrechnung aber nicht, daraufhin habe ich bei der Personalabteilung nachgefragt und bekam Antwort das der Urlaub mir nicht mehr zusteht er ist verfallen,stimmt das
Ich würde mich sehr freuewenn ich eine Antwort von ihnen bekomme. Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war seit August 2008 krankgeschrieben und beziehe seit dem 01.04.2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit.Mein Arbeitsrechtsverhältnis ruht zur Zeit.
Für das Jahr 2008 habe ich noch Resturlaub, für das Jahr 2009 30 Tage Urlaub und für das Jahr 2010 anteilmässig Urlaub.
Verfällt der Urlaub oder muss der Arbeitgeber mir den Urlaub gewähren bzw. bezahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Bianka
Hallo Gabi
Mein Vorschlag wäre zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Weiterer Vorschlag über google unter Arbeitsrecht zu gehen und einiges über dein Thema einzusehen. Auch dort sind einige Urteile vorhanden.
Gruß Jan
Hallo,
ich gelte aufgrund einer OP vom 01.08.2011 bis 29.02.2012 als krank (seit dem 01.02.2012 – 29.02.2012 Wiedereingliederung). Muss ich denn jetzt meine 6 Urlaubstage aus dem Vorjahr bis zum 31.03.2012 nehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Gruß
Hallo,
sieht nicht so aus als würde man Antworten bekommen.
Mich würde nämlich mal interessieren ob das Urteil vom 1 Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG unter dem Az. C-350/06 rückwirkend gilt. Oder eben erst ab dem Zeitpunkt.
Die Frage ergibt sich aus den Fallbeispielen die ja weit vo dem Urteil liegen.
Danke für die Antwort, (wenn dann eine kommt)
MfG Heiko
Hallo !
Ich habe eine Frage.
Bekommt man hier überhaupt eine Antwort auf eine Frage. Oder ist das ein Forum was eigentlich schon veraltet ist?
Ich habe auf meine Frage nämlich keine Antwort bekommen.
Vielen Dank u. würd mich über eine Antwort freuen.
V.G. Claudia
Klaus
2.Februar 2012
guten Tag.
Ich bin Bussfahrer im Reise und Linienverkehr,und seit dem 18.November 2010 wegen 6 Bandscheibenvorfällen und starker psychosomatischen Störungen arbeitsunfähig.Ich werde voraussichtlich am 18. Mai 2012 ausgesteuert,und bleibe wohl weiterhin arbeitsunfähig ! Was geschieht mit meinem Urlaubsanspruch ? 17 Resttage aus 2010,- 2011 und 2012 Auch würde ich gerne wissen wie es weitergeht ?
Guten Tag,
mein Name ist Marion Müller, ich bin Lohnbuchhalterin im PTZ Riedstadt.
Nun habe ich eine Mitarbeiterin, die seit 07/2010 und das ganze Jahr 2011 krank war.
Ab 01.02.2012 kommt sie wieder zur Arbeit. Urlaub für das Jahr 2010 steht ihr zu, das ist mir klar.
Jetzt meine Frage: „steht ihr auch Urlaub für das Jahr 2011 und für 01/2012 zu?“
Es wäre nett wenn sie mir eine genaue Erklärung zukommen lassen.
MfG
Marion Müller
Hallo,
ich werde ab Montag, den 30.01.12 wegen meinem Tennisarm krankgeschrieben wegen Ruhigstellung und evtl. Operation des Tennisarmes. Habe noch 10 Tage Resturlaub aus 2011. Die habe ich im Urlaubsplan bis Ende März 2012 auch angegeben und wurde auch vom Chef genehmigt.
Falls ich bis Ende März 2012 den Urlaub nicht wie vorgesehen nehmen kann- verfällt er dann.
hallo,
ich bin vom 18.4.2011 bis zum heutigen Tag krank geschrieben.
Werde Mitte Februar mit einer 2 monatigen Wiedereingliederung
beginnen.
Welchen Anspruch habe ich auf meinen Urlaub von 2011.
hallo,
wir bekommen Anfang jedes Jahr von der arbeit Geber einmalige lohn Erhöhung.war lässtest Jahr ins gesamt 10 tage krank mit Attest.Anfang dieses Jahr war ich wegen den schrauben in meiner schulter zwei Wochen krank geschrieben mit zweimal Ambulant Krankenhaus Aufenthalt.Mein Chef hat während meines Abwesenheit beim Kollagen angedeutet da ich angeblich so lange krank gewesen war bekomme ich nicht wie die anderen die einmalige lohn Erhöhung!!!
Darf der das??
Was habe ich für rechte???
Hallo Zusammen!
Bin seid 02/11 krankgeschrieben und fange im März 2012 mit einer Widereingliederung wieder an!
Man hat mir dem kompl. Urlaubsanspuch von 2011 und den Resturlaub (21 Tage) aus 2010 gestrichen!
Ist das Rechtens und wie soll ich vorgehen???
Gruß und Danke
Hallo,
ich bin seid 20.September 2010 krankgeschrieben und bin im Februar 2011 ausgesteuert worden.Ab dann bekam ich Arbeitslosengeld 1.Mein Arbeitsverhältnis besteht immer noch und ich fange jetzt am 01.01.2012 wieder an.Ich bin 80% Schwerbehindert und habe für 2010 und 2011 je noch 35 Tage Urlaub offen.Habe ich 2012 noch Anspruch auf die Urlaubstage?Ich habe von einem EU-Urteil gelesen in dem es um eine 15 Monats Regelung geht.Wie ist das bei mir?
Lieben Gruß
Gisela Y
Hallo zusammen
in meine neuen jop habe ich von mein neuen chef erfahren das er kein urlaub bezahlt was heist das den jetzt für mich wenn ich irgend wann mal urlaub nehmen will ??
Lg Rene
Mir geht genau so wie Ihnen, Ich bin seit 12 Oktomber 2008 Krank geschrieben. Ich hatte einen unfall und musste ich Operirt werden Dan bekamm ich Trumbose und konte ich nicht mehr wie 2 Stunde stehen. Seidem mache ich einen Umschulung das dauert bis Februar 2011. Ich bin noch im Arbitsberheltnis mit meinen Firma. Habe ich auch anspruch auf Urlaub für 2009 -2010 und 2011.
Gruss
S.R
hallo :)
ich bin seit 2 monaten krank am 14.10.11 freitag habe ich mein krankschein verlängert bis zum 11.10.11 und habe ab 12.10.11 mittwoch fängt mein urlaub und mein mutter labert mich voll und sagt das ich mindesten 1 -2 tage arbeiten muss wenn ich anspruch auf mein urlaub nehme.
stimmt das ?
Es war sehr hilfreich danke für diese Info.
Hallo,
ich bin mitte 2009 durch ein burn-out ausgefallen. daraufhin wollte mich der arbeitgeber kündigen, weil ich nur temporär eine teilzeitstelle in anspruch nehmen kann. ich bin 50% schwerbehindert und der arbeitgeber hat beim kommunalen sozialverband (KSV) ein kündigungsbegehren bekundet. der KSV hat die Kündigung abgelehnt. nach langen hin und her und einspruch von arbeitgeberseiten, arbeite ich nun seit 03/2011 in meinem anstellung als teilzeitarbeitkraft. der arbeitgeber meint, dass mein urlaubsanspruch 2010 verfallen ist, weil ich 2010 nicht krank war. doch diese aussage ist falsch, weil ich anfang 2010 meine arbeitskraft in teilzeit angeboten hatte, was die geschäftsleitung ablehnte. ich denke der arbeitgeber hat eine beschäftigungspflicht und wenn er mir das arbeiten verwehrt, dann verfällt nicht der urlaub. oder sehe ich das falsch?
beste grüße…. thomas
Hallo.
Ich bin seit Januar 2008 krank. Bin im Juli 2009 von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Danach ist das Arbeitsverhältnis seitens des
Arbeitamtes aufgehoben worden.Ich war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre in der Firma beschäftigt. Seit Juli 2009 bekomme ich Arbeitslosengeld. Bin zur Zeit immer noch krank.
Habe ich noch Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsgeld für die 18 Monate Januar 2008 bis Juli 2009 ??
mfG. Horst
Hallo,
ich war bin Ende Januar 2011 krankgeschrieben und habe mit meinem Teamleiter vereinbart, wie der Jahresurlaub 2010 zu nehmen ist. Arbeitsbedingt sollte ich jede Woche meiner Anwesenheit 2 Tage Urlaub nehmen. Dies ging dann bis Ende April 2011. Nun wurde mir im Nachgang der noch bestehende Urlaubsanspruch von 8 Tagen zum 31.3. gestrichen mit dem Verweis, ich hätte ja Möglichkeit gehabt, diesen Urlaub in der Zeit bis 31.3. komplett zu nehmen.
Habe ich eine Möglichkeit, den Anspruch auf den verfallenen Urlaub geltend zu machen?
mfg Joachim
Hallo,
Ich bin seit letzten Herbst krank geschrieben und hätte noch 5 von 30 Urlaubstagen. Mir wurde geraten, bei Rückkehr in die Firma Erholungsurlaub zu beantragen. Die Frage ist, wie viel Urlaub habe ich denn nun? Bekomme ich für die Monate, die ich krankgeschrieben war, auch Urlaub oder bleiben mir nur die 5 Tage oder habe ich am Ende gar keinen Urlaub?
mfg Maria
wenn ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub für Ende März beantragt,diesen auch antritt aber am ersten Urlaubstag
arbeitsunfähig erkrankt.
Bekommt er dann trotzdem den Urlaub wieder gutgeschrieben
oder ist er verfallen.
mfg Gerty
wenn ein Arbeitnehmer über mehr als zwei Jahre fast ununterbrochen krank geschrieben war, jetzt seit vier Wochen über eine betriebliche Wiedereingliederungsvereinbarung wieder in Arbeit ist, wie hoch ist dann sein Urlaubsanspruch? Hat er Anspruch auf die Urlaubstage von (mit diesem Jahr) drei Jahren? Das wären im konkreten Fall fast 90 Tage – fast vier Monate. Ist es so?
Hallo,
ich seit mehr als einemhalben jahr krankgeschrieben,und habe
noch den ganzen Urlaub von 20010 habe 50% also 35tage verlällt der restanspruch wenn ich ihn bis ende März nicht nehmen kann.
mfg E.Stylal
Hallo ich bin seit den 25.10.2010 krankgeschrieben und voraussichtlich werde ich auch vor April 2011 nicht wieder arbeiten können. Habe aber noch 13 Tage Resturlaub.
Was passiert mit den Resturlaub muß der Chef sie mir aus zahlen,oder kann ich sie noch nehem
Moin Moin , mein problem ist das mein chef mir mein jahresurlaub von 2010 von 24 tagennicht geben will er will mir nun diese jahr nur noch 4 tage frei-urlaub geben da ich von mite märz 2010 bis oktober 2010 krank war und dann war ich auf eingliedrung bei ihn beschäftigt bis zum 11.1.2011.
ist dieses rechtens? darf der das wenn nein was kann ich tun. er ist leider nicht in der Bäckerinnung
Ich habe jetzt 2 Wochen Urlaub, habe jetzt eine starke Grippe und wurde vom Arzt krankgeschreiben. Kann ich jetzt meinen Urlaub wegen Krankheit unterbrechen und steht mir mein Resturlaub aus dem Jahr 2010 nach Krankheit noch zu ?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
ich war von Mai 2009 bis April 2010 krankgeschrieben!
Bin in einem Tarifvertrag angestellt, wo mir 36 Tage Urlaub + 6 Tage Sonderurlaub ( 50% Schwerbehinderung ) pro Jahr zustehen. Habe im Jahr 2009 21 Tage Urlaub genommen, würden mir noch 23 Tage zustehen. Firma hat mir aber nur den gesetzlichen Anspruch berechnet und mir nur 9 Tage von 2009 gegeben! Die Differenz von 14 Tagen verfallen. Ist das rechtens?
Vielen Dank im voraus.
Hallo, bin in der Raumpflege beschäftigt und nur Schwirigkeiten mit meinem Urlaub.Entweder wird einfach mein Urlaub gekürzt oder ich habe mich nur nach der Objektleiterin zu richten.Ich bin alleine in einem Objekt beschäftigt, habe meinen ersten Urlaub von 3Wch. im März für Mai/Juni angemeldet schriftl.Bei meinem letzten Arbeitstag, bekam ich einen Anruf, wieso ich 3 Wch. hätte,angeblich nur 10 Tage. Der Antrag wurde mir nie ausgehändigt oder vorgelegt.Meinen nächsten Urlaub habe ich für den 13,09,010, beantragt,wurde aber krank,vom 30,08,- 17.09,010Darauf habe ich meinen Urlaub für den 18,10,010 beantragt und wieder bekam ich den Anruf, daß mein Antrag gestrichen ist,da ich mich danach richten muß,weil es keine Außhilfskraft gibt und ich mich demzufolge nach der Firma zu richten habe.Ist es gerechtfertigt, daß die Firma den Arbeitsnehmer vorschreiben kann wann er Urlaub zu nehmen hat? ich möchte noch darauf aufmerksam machen, daß ich seit über 8 Jahre bei der Firma tätig bin und Rücksicht auf meine Koleginnen genommen habe, wo Schulpflichtige Kinder vorhanden waren. Ich arbeite aber wie gesagt alleineund habe solche Schwirigkeiten.
Ich bedanke mich für ihre Antwort und verbleibe mit freundl.G. Fr. P.
Hallo
Ich bin im Sept. 2008 bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt worden und seiher krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt zum 31.07.2010 gekündigt und will mir für 2008 -8Tage,
für 2009 -10 Tage und für 2010 -20 Tage Urlaubsabgeltung auszahlen. Ist das rechtens?
Hallo,
ich bin FWDL (Wehrdienstleistender) und habe mich am 25.06.10 verletzt sodass ich vorraussichtlich bis DZE 31.08.10 und länger krankgeschrieben bin. Somit kann ich meinen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr wahrnehmen da ich kurz nach oder während der Krankheit aus der bw ausscheide. Habe ich als Soldat auch Anspruch auf Urlaubsabgeltung ?
Hallo,
Ich bin seit 09.02.2009 arbeitsunfähig, mache jetzt eine Widereingliederung und hoffe ab 01.06.2010 wieder arbeitsfähig zu sein. Habe noch meinen gesamten Jahresurlaub aus 2009, steht mir dieser noch zu?
Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
MfG Elvira
Hallo,
mein Mann ist seit 02/2009 krank geschrieben. Nachdem er seinen Resturlaub 2009 nicht bis 31.03.2010 nehmen konnte, wurden ihm vom Arbeitgeber die Resturlaubstage 2009 voll abgegolten bzw. ausbezahlt. Berechnungsbasis für die Urlaubsabgeltung war sein letztes Gehalt vor Krankheit.
Er hat einen super fairen Arbeitgeber.
mfg Conny
folgendes Problem habe ich:
Ich war längere Zeit krank geschrieben (seit dem 11.09.2009 – 12.04.2010 Wegeunfall) habe einen Tarifvertrag mit dem mir 30 Tage im Jahr Urlaub zustehen. Ich habe aus 2009 noch einen Resturlaub von 6 Arbeitstagen. Mein Arbeitgeber sagt mir nun, das der Resturlaub aus dem Jahre 2009 am 31.03.2010 verfallen sei!
Stimmt das ??? (außerdem habe ich 50% Schwerbehinderung seit dem 11.12.09)
MfG Dirk
hallo
hatte noch ein Tag alten Urlaub (muß diesen bis 31.03. immer nehmen) hatte diesen auch am 31.03.10 + 01.04.10 beantragt.
Leider ist mein Sohn am krank geworden und ich habe vom Arzt eine Krankenmeldung für diese zwei Tage bekommen.
Wie schaut es in diesem Fall mit meinem Urlaub (1 Tag alter Urlaub aus) ist dieser dann verfallen oder habe ich noch Anspruch drauf?
danke
Meine Frau arbeitet im Öffentlichen Dienst und ist seit August 2009 wegen eines Bandscheibenvorfall krank geschrieben . Ihr Arbeitgeber sagt dass Ihr Urlaubsanspruch für 2009 verfallen ist.
Stimmt das oder kann mir jemand Auskunft geben !
wenn ich am 15.03. aus krankheit zurückkomme und habe noch 30 tage resturlaub vom vorjahr, steht mir derurlaub nur bis zum 31.03 zu und die rest 20 tage verfallen????
Hallo
bin seid 08.12.2009 krank und habe noch 13 Tage Urlaub aus 2009
meine Frage verfällt mein Resturlaubsanspruch wenn ich ihn krankheitsbeding nicht bis zum 31.03.2010 nehmen kann ?
Vorab vielen Dank !
Bin seid 26.09.2008 krank und mache seid 22.02.2010 bis 19.03.2010 eine Wiedereingliederung, danach bin ich wieder voll arbeitsfägig. Habe ich noch Urlaubsanspruch auf die 3 Resttage aus 2008 und den vollen Urlaubsanspruch von 2009?
Meine freundin ist 2008 Schwanger geworden, dann hat sie ein arbeitsverbot bekommen bis zur geburt, danach ist sie in das Mutterjahr gegangen. Verfällt der Resturlaub von 2008.
Elli
wer weiß es, war im dezember 2009 wegen krankheit arbeitsunfähig, hatte noch resturlaub mein chef hat diesen in
überstunden umgewandelt, diese sind nun täglich abzubummeln.
hat er das recht dazu ?
kann nur den ratschlag geben über die rechtsschutzversicherung deren deckungszusage vorher eingeholt werden muss,einen anwalt für arbeitsrecht zu nehmen und sich beraten zu lassen und dann, wenn es rechtens ist die forderung einzuklagen falls der arbeitgerber nicht freiwillig zahlt.
Hallo und guten Tag,
Ich bin seit 09.12.2008 krank geschreiben, ab Januar 2010 voraussichtlich stundenweise Wiedereingliedergung nach Hamburger Modell.
Nun meine Frage: bleibt den Anspruch auf Jahresurlaub für das Kalenderjahr 2009 bestehen und bis wann muß der Urlaub weggenommen werden.
Wäre sehr dankbar, wenn ihr antworten würdet.
lg Gisela
jetzt mit der korr. E-Mail- sorry
Hallo, ich bin seit Mai 08 krank und werde so scheint es auch nicht wieder arbeiten können, es wird z. Zt. ein Antrag auf Vollerwerbsminderung gestellt.
Da ich meinen Urlaub 08 und 09 nicht nehmen konnte nun meine Frage:
Steht mir zumindest das Urlaubsgeld (tariflich vereinbart und meine Zugehörigkeit zur Firma beträgt minds. 10 Jahre) zu?
hi Bin schon seit 4 Monaten krank und werde nächsten Monat wieder ins Berufsleben eingführt,mein Arbeitgeber will mir wahrscheinlich meine 23 Tage Urlaub,die ich halt wegen meiner Krankheit nicht nehmen konnte,streichen.Ist dies Rechtens?Gieb es darüber Grichtsurteile?
hi
ich bin auch seit 1.5.09 krank und fange ab oktober wieder an mit arbeiten.eigentlich hätte ich noch 18 tage urlaub.meine frage ist ob durch meine lange krankheitszeit mein urlaub gekürzt wird oder ob ich noch die ganzen 18 tage zur verfügung habe?
lg Diana
Hallo Carmelo,
ich war in ganz ähnlicher Situation, vom 16. Dezember 2008 bis 18. Mai 2009 krank geschrieben und hatte noch 12 Tage Urlaub. Somit wurden die 18 Tage, die ich schon genommen hatte, von 20 Tagen (das ist der gesetzliche Urlaubsanspruch) abgezogen und 2 Tage sind mir erhalten geblieben. Somit können Sie leider nur noch 1 Tag retten.
Liebe Grüße
Ingrid
Hallo Frage ich Bin seit 24.10.2008 Krank gewessen bis 18.05.2009 ich habe noch 11tage alte urlaub meine Firma sagt die sind Verfallen weil ich bis 31.03.09 nehmen sollten stimm das,wie sollen ich das bis 31.03.09 wenn ich noch Krank wahr. ,Bitte wäre nett wenn ihr mir kurz Bescheid
mfg Carmelo
wunderbar, aber was ist wenn der Arbeitnehmer 6 Jahre arbeitsunfähig ist, bekommt er dann beim Wiedereinstieg, erstmal monatelang Urlaub?
lg
Dana
hallo, ich bin seid 4.06.08 krankgeschrieben und habe noch meinen ganzen urlaub ,habe jetzt gekündigt zum 31.05.09 .jetzt behauptet mein chef mein urlaub sei verfallen , das glaub ich aber nicht weil ich irgendwo gelesen habe das sich das geändert hat .wäre nett wenn ihr mir kurz bescheid gibt . lg
Urlaub verfällt nicht. Selbst wenn man in dem Jahr nicht gearbeitet hat, man Anspruch auf den vollen Urlaub. Er ist gesetzlich vorgesehen und Teil des Gehaltes. Dieses ist zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert worden. Bin selbst ausgesteuert und bekomme nun Arbeitslosengeld bis zum Rentenbescheid. Bin also in keinem Beschäftigungsverhältnis , aber in einem Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber will allerdings erst zahlen, wenn ich gekündigt habe und Rente beziehe. Das Arbeitsamt wird das Arbeitslosengeld zurückfordern, indem die Rente mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Der Überschuss wird ebenfalls an mich ausgezahlt, wenn die Rente höher ist als das Areitslosengeld.