Arbeitsrecht: Krankes Kind im Urlaub

Es gibt ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, dass ich mit dem Urlaubsanspruch beschäftigt (Az: 2 Ca 1648/10). Danach bekommen berufstätige Eltern keine freien Tage gutgeschrieben, wenn sie im Urlaub ihr krankes Kind betreuen müssen. Der Urlaub gilt dann trotzdem als genommen.

Im Fall,  den das Arbeitsgericht entscheiden musste, hatte eine Verkäuferin sechs Tage Urlaub genommen. In dieser Zeit erkrankte ihr Kind. Später verlangte sie von ihrem Arbeitgeber, dass er ihr die freien Tage wegen der Erkrankung ihres Kindes auf ihrem Urlaubskonto gutschreibt.  Als der Arbeitgeber das ablehnte, klagte die Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht. Doch die Richter wiesen die Klage ab. Durch die Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub ändere sich nichts daran, dass die Urlaubstage als genommen gelten.

Zusatzinfo: Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer in seinem Urlaub selbst erkrankt, also im Urlaub krank ist. Meldet er sich dann ordnungsgemäß krank, so werden die Tage, in denen er arbeitsunfähig erkrankt ist, nicht auf seinen Erholungsurlaub angerechnet. Das gilt selbst dann, wenn er im Ausland erkrankt.

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