In vielen Städten ist in den vergangenen Tagen wegen des starken Schneefalls die Schule ausgefallen. Wenn die Schule den Heimweg sicherstellen will und die Kinder deshalb frühere nach Hause schickt, so ist das rechtlich abgesichert. Dasselbe gilt, wenn sie wetterbedingt geschlossen bleibt. Denn: die Eltern haben nur einen Anspruch auf Beschulung, nicht aber auf Betreuung ihrer Kinder.
Wenn der Schulunterricht aufgrund Schneemassen ausfällt, müssen berufstätige Eltern hinsichtlich der Kinderbetreuung oft schnelle Lösungen finden. Oft können Freunde oder Verwandt helfen. Einen Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung haben berufstätige Väter und Mütter hingegen nicht. Keinesfalls dürfen sie selbst ihrer Arbeit fernbleiben und wegen der Kinderbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Dann hat der Arbeitgeber ein Recht auf Abmahnung.
Für Erwachsene sind Schnee und Eis keine Entschuldigung zu spät zur Arbeit zu kommen. Berufstätige müssen sich auf solche Wetterlagen einstellen. Wenn starker Schneefall durch den Wetterbericht angekündigt wird, so müssen die Beschäftigten notfalls am nächsten Morgen sich frei Stunden früher auf den Weg zur Arbeit machen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Andernfalls droht ihnen eine Abmahnung nach dem Arbeitsrecht.
Hier muss etwas passeiren, denn wenn man als Elternteil kein frei nehmen darf, um die kinder zu betreuen, dann muss man sich halt „krank“ melden, um einer Abmahnung fern zu bleiben. es kann icht sein kleine Grundschulkinder unbeaufsichtigt zu Hause zu lassen. Ich kann es nicht verstehen. Mir selber ist es im letzten Jahr passiert und habe die Wahrheit gesagt, was definitiv falsch war. Also, beim nä. Mal gilt die Lüge.
Interessanter Artikel. Bestimt keine schlechte Sache, sich mit dem Thema genauer zu beschaeftigen. Werde auf jeden Fall die nächsten Beitraege lesen.