Bürgergeld und Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung für Leiharbeiter

Für Leiharbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) gibt es im Arbeitsrecht einige Sonderregelungen. Im Allgemeinen greifen aber die normalen Vorschriften, wie für jeden Arbeitnehmer auch. Das gilt auch für den Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten. Leiharbeiter haben einen Anspruch darauf Fahrkosten erstattet zu erhalten. Sie haben dabei die gleichen Rechte wie die anderen Arbeitnehmer. Zahlt beispielsweise der Arbeitgeber erst ab dem 21. Kilometer, müssen sie sich damit zufrieden geben. So hat vor kurzem das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Az: 6 Sa 392/13).

Leiharbeiter hatte geklagt

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein als Schweißer beschäftigter Leiharbeitnehmer geklagt. Er arbeitete bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Der Betrieb, in dem er eingesetzt worden war, gewährte seinen Mitarbeitern eine Erstattung der Fahrtkosten, wenn der Einsatzort vom Wohnort mehr als 20 Kilometer entfernt liegt. Beschäftigte erhielten somit ab dem 21. Kilometer 30 Cent als pro Entfernungskilometer. Der Kläger legte einen kürzeren Weg zurück und verlangte Kilometergeld. Seine Klage wurde abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Zwar stehe auch Leiharbeitnehmern eine Erstattung der Fahrtkosten zu. Dabei gelte jedoch das, was im Betrieb üblich ist. Dem Kläger sei bei seinem Einsatz bekannt gewesen, dass er Fahrtkosten erst erstattet bekommt, wenn er mehr als 20 Kilometer pro Strecke zurücklegt. Diese Regelung sei nicht zu beanstanden, urteilten die Arbeitsrichter Richter.

Bürgergeld: Einkommen und FreibeträgeHintergrund Leiharbeit

Bei einem Leiharbeitsverhältnis wird ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma (seinem Arbeitgeber) eingestellt und auf Zeit in verschiedenen externen Betrieben eingesetzt. Der Leiharbeiter erhält sein Gehalt von der Leiharbeitsfirma, mit der er den Arbeitsvertrag hat.
Leiharbeiter werden von Unternehmen unter anderem dann geordert, wenn die eigene Stammbelegschaft nicht mehr ausreicht, um aufgrund einer momentanen großen Nachfrage die Produktion sicherzustellen.
Da im Durchschnitt Leiharbeiter schlechter bezahlt werden und auch sonst schlechter gestellt sind als die Beschäftigten des Unternehmens, in das sie verliehen werden, ist die Leiharbeit in den letzten Jahren in die Kritik geraten. Sie wird aber von der Politik zur Sicherung des Wirtschaftswachstums für notwendig gehalten.

Bürgergeld und Leiharbeit

Wer Bürgergeld bezieht und in eine Arbeitsstelle vermittelt wird, muss oft als Leiharbeitnehmer arbeiten. Das hat den Grund darin, dass Leiharbeitnehmer oft rascher zu vermitteln sind und schneller eine Arbeitsstelle finden.

Bei der Leiharbeit gelten hinsichtlich der Einkommensanrechnung auf das Bürgergeld die gleichen Grundsätze wie für jedes andere Erwerbseinkommen auch. Es gelten die allgemeinen Einkommensfreibeträge bei Erwerbseinkommen. Ab dem 1. 7. 2023 gibt es hier Neuregelungen und Verbesserungen.

2 Gedanken zu „Bürgergeld und Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung für Leiharbeiter“

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar, Pablo. Es ist richtig, dass das Thema Leiharbeit kontrovers diskutiert wird und dass es verschiedene Standpunkte dazu gibt. Es gibt Befürworter und Gegner der Leiharbeit, und die Meinungen darüber, ob sie abgeschafft werden sollte oder nicht, gehen auseinander.

      Es ist wichtig anzumerken, dass Leiharbeit in einigen Branchen und Situationen als flexible Lösung betrachtet wird, um auf schwankende Personalbedarfe zu reagieren. Unternehmen können auf diese Weise kurzfristige Engpässe überbrücken oder spezifische Projektanforderungen erfüllen.

      Dennoch ist es natürlich von großer Bedeutung sicherzustellen, dass Leiharbeiter fair behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen setzen sich dafür ein, bessere Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen für Leiharbeiter zu erreichen.

      Es ist wichtig, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften zusammenarbeiten, um die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu verbessern und sicherzustellen, dass faire und gerechte Arbeitsstandards eingehalten werden.

      Wir als Unternehmen sind bestrebt, unseren Mitarbeitern faire und angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten und sie entsprechend den geltenden Arbeitsgesetzen zu behandeln. Wir nehmen die Anliegen der Gewerkschaften ernst und sind bestrebt, unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen.

      Wir sind uns bewusst, dass es Raum für Verbesserungen gibt und dass die Debatte über Leiharbeit fortgesetzt wird. Wir setzen uns aktiv dafür ein, unseren Mitarbeitern eine gute Arbeitsumgebung zu bieten und ihre Interessen zu vertreten.

      Vielen Dank nochmals für Ihren Kommentar, der uns dazu anregt, über diese wichtigen Fragen nachzudenken und unsere Bemühungen um eine faire und gerechte Arbeitswelt fortzusetzen.

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