Arbeitslosengeld II: Regierung im Bundesrat gescheitert

Die Hartz IV Reform der Bundesregierung hat heute, am 17.10.2010im Bundesrat keine Zustimmung gefunden. Das bedeutet, dass sie nicht wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

Vermittlungsausschuss in Sachen Arbeitslosengeld II

Da sich dieses Nein bereits in den vergangenen Tagen abgezeichnet hatte, wurde bereits vorsorglich der Vermittlungsausschuss angerufen, der nun in der nächsten Woche tagen wird. Die Opposition hatte ihr Nein damit begründet, dass mit der SGB II Reform und dem angekündigten Bildungspaket nicht alles notwendige getan werde, damit insbesondere die Kinder eine richtige Chance am Bildungsmarkt bekämen.

Hartz IV Reform rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam

Mit einer schnellen Einigung im Vermittlungsausschuss ist nicht zu rechnen. Deshalb wird die Arbeitslosengeld II Reform erst in den ersten Monaten des neuen Jahres wirksam werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neuen Regelungen rückwirkend in Kraft treten und es dann zu einer Nachzahlung des Arbeitslosengeld II kommen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte den 1.1.2011 zum Stichtag der Hartz IV Neuregelung erklärt.

2 Gedanken zu „Arbeitslosengeld II: Regierung im Bundesrat gescheitert“

  1. da ich vergessen habe mir den Link zu kopieren, habe ich mir wenigstens den Text kopiert.
    den Widerspruch an der Arge.

    Absender Ort, Datum
    Anschrift

    An

    Nr. BG: ______________________________________

    Widerspruch und Antrag auf Vorläufigkeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen Ihren Bescheid vom _______________, mir/uns zugegangen am(Datum des Zugangs), über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab dem 01.01.2011

    lege/n ich/wir hiermit Widerspruch ein.

    Begründung

    Der bewilligten Höhe der Leistungen liegt die bisherige gesetzliche Regelung des SGB II zugrunde. Diese wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 für verfassungswidrig erklärt. Es mangelt für Ihre Bewilligung bisher an einer verfassungskonformen Rechtslage und dies unabhängig davon, ob Ihre Bewilligung zum 01.01.2011 von der bisherigen Rechtslage ausgeht oder die Neuregelung des SGB II für 2011 berücksichtigt.
    Insbesondere die Ermittlung der Regelbedarfe und die Leistungen im sogenannten Bildungspaket (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) steht nach Einschätzung vieler Kritiker nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Daraus ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Gültigkeit der gesetzlichen Regelung und der Höhe der bewilligten Leistungen.
    Die verfassungsrechtlichen Fragen sollen durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit überprüft werden. Sie werden daher gebeten, den Widerspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese Rechtsfrage ruhen zu lassen.
    Gleichzeitig beantrage ich für Bewilligungen im direkten Anschluss an diesen Bewilligungsabschnitt (Folgeanträge), diese Bewilligungsbescheide im Hinblick auf die oben angesprochene Rechtsfrage für vorläufig zu erklären. Mit der Vorläufigkeitserklärung vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand für ansonsten jeweils notwendige weitere Widersprüche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift

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  2. Hallo –
    Ich bin sehr erstaunt über die “ Aktualität “ der Informationen, die hier zu den Änderungen des HARTZ IV – Gesetzes veröffentlicht werden :
    Hat bei Ihnen schon jemand bemerkt, dass die ARGEs bereits seit Monaten Bescheide versenden, die auf der Gültigkeit der neuen “ Regelungen“ Bezug nimmt und z.B. das Übergangsgeld für ALG II-
    Empfänger kappt ??
    Die ARGES haben auch nicht gezahlt – OBWOHL das bisherige Gesetz noch gilt !!
    Vielleicht könnten Sie dazu einmal den Betroffenen einen Rat geben ?
    Vielen Dank
    B.Süß

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