Der Koalitionsstreit um die längere Zahlung von Arbeitslosengeld IÂ (ALG I) an ältere Arbeitslose ist gelöst:
Ältere Arbeitslose bekommen in Zukunft wieder länger das reguläre Arbeitslosengeld I (ALG I). Gleichzeitig werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken.
Zur Zeit erhalten Arbeitslosen lediglich 12 Monate lang das Arbeitlosengeld I, über 55-Jährige 18 Monate. Danach bekommen Arbeitslose im Falle einer Bedürftigkeit das Arbeitslosengeld 2, ALG 2, umgangssprachlich als Hartz 4 bekannt.
Die Einigung zwischen SPD und Union zur Frage der Zahlung des Arbeitslosengeld I sieht im einzelnen wie folgt aus:
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von derzeit 4,2 auf 3,3 % gesenkt.
50-Jährige Arbeitslose werden 15 Monate, 55-Jährige 18 Monate und 58-Jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen.
Die dazu notwendigen Vorversicherungszeiten müssen aber noch festgelegt werden.
Die SPD wollte ursprünglich bereits Arbeitslosen ab 45 Jahren länger Arbeitslosengeld I zahlen.
Die Verlängerung des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I soll keine Mehrkosten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursachen. Einen Teil der Gegenfinanzierung trägt der Bund. Er transferiert jene Gelder an die BA, die er spart, weil er weniger Arbeitslosengeld II zahlen muss.
Des weiteren ist geplant, Gelder aus dem sogenannten Eingliederungstopf der BA zu verwenden.
Schließlich soll aus dem Haushalt der Bundesagentur eine Milliarde Euro für zusätzliche Vermittlungsanstrengungen von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden. Ausserdem sollen 200 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um Kinder von Familien, die stark v