Nach einer Scheidung, insbesondere, wenn es um Unterhaltsrecht geht, ist oft die Hilfe eines Anwalts gefragt, oft in Form eines Fachanwalt für Familienrecht. Doch der Zustrom zur Anwaltschaft hat sich im Jahr 2008 deutlich verringert. Die Bundesrechtsanwaltskammer teilte mit, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren der Zuwachs klar minimiert habe. Zum 1. Januar 2009 waren insgesamt 150.375 Rechtsanwälte zu gelassen, damit 3464 oder 2,36 Prozent mehr als im Jahr 2007. Ab dem Jahr 1998 hat sich der Zuwachs (damals noch 6412 Anwälte und eine Wachstumsrate von 7,53 Prozent) deutlich auf beinahe die Hälfte reduziert.
Die Rechtsanwaltskammer München hat mit 18.528 Anwälten die höchte Mitgliederzahl, an zweiter Stelle steht die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit 16.903 Mitgliedern und den dritten Platz belegt Hamm mit 13.254 Rechtsanwälten.
Einen beachtenswerten Zuwachs gibt es nur in den acht Kammerbezirgen mit großen Städten und Ballungszentren. Hier versammeln sich etwa 100.000 Rechtsanwälte, was etwa zwei Drittel der Anwaltsschaft ausmacht. Der Zuwachs in den übrigen Regionen belief sich auf ein bis zwei Prozent. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete sogar einen Rückgang.
Die Bundesanwaltskammer rechnet damit, dass sich das Wachstum weiter verringern wird. Es gäbe einen sehr starken Wettbewerbsdruck in der Anwaltschafts, auch die Finanz- und Wirtschaftkrise werde nicht spurlos an der Anwaltschaft vorüber gehen.
Besonders betroffen ist das Familienrecht.