Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat gravierende Datenschutzmängel bei der Leistungsberechnungssoftware A2LL für das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, beseitigt. Das war einer Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nach einem Kontrollbesuch seiner Dienststelle bei der BA zu entnehmen
„Das für die Leistungsberechnung genutzte Programm ‚A2LL‘ verfügt nunmehr über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards, insbesondere klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen“, erklärte der Bunesbeauftragte für den Datenschutz. Zuvor war teilweise ein bundesweiter Zugriff auf die Sozialdaten aller Leistungsempfänger möglich.
Jetzt können die Mitarbeiter der Bundesagentur nur auf die Daten zugreifen, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind, erläuterte der Bundesdatenschutzbeauftragte weiter.Ausßerdem würden die bundesweiten Zugriffe jetzt „lückenlos protokolliert“.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte aber, dass es nunmehr auf die Umsetzung in den für das ALG II zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ankomme. Diese übertragen ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse. Der Landesbeauftragten für den Datenschutz müsse nun diese Umsetzung vor Ort zu überprüfen.