Änderung beim Meister-BAföG

Der Bundestag hat das Zweite Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), genannt „Meister-BAföG“, am 12. Februar vom Bundestag verabschiedet.
Zur Klarstellung: das Meister-BAföG hat direkt nichts mit dem BAföG für Studenten und Schüler zu tun.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass in Zukunft auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher durch das sogenannte „Meister-BAföG“ gefördert werden können. Die Bundesbildungsministerin erklärte, dass AFBG sei ein Prüfstein dafür, „ob wir es ernst meinen mit der Gleichstellung von beruflicher und allgemeiner Bildung“. Zudem bezeichnete sie das Gesetz als Zeichen dafür, dass sich Leistung lohne.
Zukünftig wird es bei Bestehen der Prüfung einen Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen geben, und zwar zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs.

Anlass zur Änderung des Meister BAföG war u.a. die rückläufige Zahl der Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2006 gewesen. Die die SPD will darüber hinaus ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, hierfür besteht aber noch keine parlamentarische Einigkeit.

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