Sozialleistungsempfänger und Verbraucher müssen sich gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres 2013 auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen.
Nachfolgend haben wir die wesentlichen Neuerungen für 2013 zusammengefasst:
Hartz 4
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz 4) und die Grundsicherung im Alter werden um 8 Euro pro Monat erhöht.
Minijob
Ab dem 1. Januar dürfen Minijobber, also geringfügig Beschäftigte monatlich 450 Euro statt 400 Euro steuerfrei verdienen. Der bisher abgabenfreie Minijob wird aber als 450 Euro Job grundsätzlich rentenversicherungspflichtig
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversichrung steigt von bisher 1,95 auf 2,05 Prozent. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung hingegen sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent
Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze bei den Krankenkassen steigt von 3.825 auf 3.937,50 Euro im Monat brutto. Wer mehr verdient zahlt auf das gesamte Einkommen oberhalb dieser Summe keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 50.850 auf 52.000 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Rundfunkgebühren
Die Rundfunkgebühren werden zukünftig nicht mehr pro Rundfunkempfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Für jede Wohnung muss ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viele Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind.
Warteschleifen
Verbraucher zahlen für das Anwählen kostenpflichtiger Sonderrufnummern nur, wenn ihr Anliegen auch bearbeitet wird. Wird der Anrufer in einer Warteschleife geparkt, so entstehen ihm keine hohen Kosten der Servicehotline. Bereits aktuell müssen die ersten zwei Minuten einer Warteschleife zu Gesprächsbeginn kostenfrei sein.
Betreuungsgeld
Ab dem 1. August 2013 erhalten Mütter oder Väter, die sich selbst in Vollzeit um ihre Kinder kümmern und keine Kindertagesstätte (Kita) beanspruchen, monatlich zunächst 100 Euro pro Kind. Der Betrag wird dann später auf 150 Euro ansteigen. Diese Regelung gilt für Kinder unter 3 Jahren. Offen ist bislang aber immer noch, ob das Betreuungsgeld in jedem Fall in bar ausgezahlt wird oder Eltern in bestimmten Fallkonstellationen Gutscheine für Leistungen zum Wohl des Kindes bekommen.
Elterngeld
Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, bescheren ihren Eltern einen geringeren Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnungsweise ändert sich. Es zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Die Behörde zieht einheitlich 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge ab.
Anspruch auf Betreuungsplatz
Kinder unter 3 Jahren (sog. Generation U3) haben ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kita.
Studienkredite
Ab dem 1. April 2013 können mehr Studenten Studienkredite der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch nehmen. Der Studienkredit kann nunmehr nicht nur zur Finanzierung des Erststudiums, sondern auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium oder für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Zudem wird die Altersgrenze für die Beantragung des Studienkredits von 34 auf 44 Jahre angehoben.
Die FDP willProzesskostenhilfe für Arme abschaffen.
Ob HARTZ4er, Geringverdiener, arme Rentner sollen, wenn überhaupt diese Hilfe als Darlehen erhalten und monatlich abzahlen.
Ihr könnt euch dagegen im Internet wehren und eine Petition unterschreiben (nicht mit eurem Namen, sondern mit einer Nummer) bis zum 18.02.2013
Petiton
Startseite
Aktuelle
Peter.Nr. 38829
Bitte unterzeichnet.
Lieben Gruß
Ma