Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt muss ein Festsatz von 1100 Euro für einen Single Hartz IV Haushalt gezahlt werden, um Möbel, Haushaltsgegenstände und Hausrat zu beschaffen. Dies gilt dann, wenn vorher noch keine eigene Wohnung bestand oder der Hausrat komplett vernichtet worden ist (etwa durch ein Feuer).
Somit steht Hartz IV Empfängern ein Anspruch auf 1100 Euro zu, falls sie über keinerlei Miittel verfügen und sich eine Wohnung zu legen
1100 Euro sahen die Richter des Landessozialgerichts als ausreichend an, da es dem Hartz IV Empfänger zumutbar sei, sich gebrauchte Gegenstände zuzulegen.
Das Gericht unterschiedet in seiner Urteilsbegründung auch danach, welche Gegenstände unbedingt benötigt werden und welche nicht. Haushaltswaren wie eine Gardrobe zählen danach nicht zu den „unbedingt erforderlichen“ Gegenständen. Diese Anschaffungen sollen mittels des Hartz 4 Regelsatz angeschafft bzw. angespart werden. Kosten von Renovierungsarbeiten gehören nicht zu dem Regelsatz. Sie können gesondert beantragt werden. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt- Az.: L 2 B 261/06 AS ER- veröffentlicht am 26.07.07.
hi ich habe mal eine frage weist jemand ob man eine erstausstattung bekommt wenn man schimmel befahl in der wohnung hat und seine möbel weg schmeißen musste wegen den gestank?
schon mal danke in vor raus
erstausstattungsgeld das 2.te mal? mit 16 hatte ich meine erste eigene Wohnung“ träger des eigenen wohnraum.“ mittler weile bin ich 30.
ich beziehe schon 2 jahre hartz 4 aufgrund krankheit. und habe keine wohnung., sprich einrichtung. würde mir es noch mal zu stehen. wenn ich eine wohnung , wg zimmer finde??
Hallo zusammen, wollte mal fragen, ob ich Erziehungsgeld bekommen würde. Meine Freundin und mein Sohn waren schon vorher da wohnhaft, so 3 Wochen früher. Sie hat schon von der Arge für sich und den Kleinen Geld bekommen. Meine Frage ist nun, ob ich es auch bekommen würde, obwohl sie es schon bekommen hat? Würde mich über ne Antwort freuen.
Mfg Martin
ich habe mal eine frage…ich hatte damals mit meiner freundin erstaustattung bekommen. nach der trennung habe ich ihr aber alles überlassen (wegen kind)
kann ich nochmal erstaustattung beantragen für mich alleine? zumindest waschmaschiene und evtl. kühlschrank?
Hey Christopher, genau das gleiche würde ich auch gerne wissen, bzw muss ich wissen. ich hoffe jemand kann eine Antwort geben
Hallo,
bin krank, 64 jahre, muss umziehen da Miete zu hoch, bin Aufstockerin.
Muss ich in meinem Alter für eine neue Küche aufkommen?
Ebenso, müssen meine Jungs per Anordnung vom Sozialamt beim Umzug helfen? Gesetzliche Pflicht?
Ebenso, muss ich jede Wohnung annehmen, oder habe ich auch Rechte, wenn ja, welche?
Mfg.
K.Lancon
Habe eine Frage
und zwar lebe ich seit mehr als sechs Jahren wegen einer Erkrankung vom Grundsicherungsamt.Habe ich anspruch auf Möbelgeld ? wäre gut,da man von dem Geld was man von der Grundsicherung bekommt sich das zusammensparen erübrigt hat.
Hallo an Alle..
Als 1. muss ich sagen, dass ich froh bin, überhaupt Geld zum Überleben bekomme… Allerdings wünschte ich mir, dass die Hartz4 Beamten etwas menschenwürdiger i den Empfängern umgehen..
Zu meiner Geschichte :
Ich habe bis 2002 gearbeitet und keinerlei Hilfen beantragen müssen. Ich bin Türkin und lebe schon seit über 36 n Deutschland (leider bin ich für manche immer noch ein „Scheiss Ausländer“ ) Meine Eltern sowie 2 Geschwister haben bis jetzt noch nieee irgendwelche Sozialhilfen oder Arbeitslosengeld oder sonst was bezogen. So gesehen wäre ich „das schwarze Schaf“ :)))
Durch eine chronische Krankheit (2000 festgesellt) habe ich somit 2002 meine Festanstellung verloren und bis 2005 habe ich versucht, mich mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten. Doch dann ist mein Stolz gebrochen, da die Krankheiten sich mehrten und schwerer wurden, und wurde zur „asozialen Arge Empfängerin“ . Ich wohne (NOCH) in einer 44qm 1,5 Zimmer Wohnung seit 1999. Die Wohnung ist nur dürftig im Wohnzimmer heizbar, Rest der Wohnung gar nicht. Habe inzwischen attestierte 3 chronische Krankheiten.2008 habe ich geheiratet. 2009 habe ich eine kleine Tochter bekommen, mein Mann lebte noch in der Türkei und konnte lange Zeit wg Visum erstmal nicht einreisen. Ich beantragte einen Umzug, da die Wohnung unzumutbar war (und weiterhin IST) für ein Baby. Diese wurde Abgelehnt mit Begründung : Ich würde ja schon so lange da wohnen und 2 Zimmer für 2 Personen wären ok. Der restliche Hintergrund wäre ohne Relevanz. Dann endlich 2011 gab man mir „die Erlaubnis“ umzuziehen, wenn ich eine geeignete Wohnung finden würde. Anfang des Jahres durfte auch mein Mann endlich aus der Türkei einreisen, sodass wir nun zu 3 in diesen 44qm leben mussten. Eine adäquate Wohnung war nicht zu finden trotz 2 jähriger Bemühung. Unser aller Lebensmittelpunkt war das Wohnzimmer, vor allem im Winter. Essen, trinken, spielen, schlafen (zu dritt auf dem Klappsofa). Vor knapp 3 Monaten dann, kam es noch dicker.. Wasserschaden durch Rohrbruch bei Nachbarin, somit auch noch Schimmelbefall in Küche und Bad…
Der Umzug wurde noch dringender… Habe in diesen 2 Jahren mindestens 500 Inserate angerufen. Entweder war es der Arge zu teuer oder der Vermieter wollte keine Hartz4 Menschen. Nun vor ca 3 Wochen die Wende.. Habe eine Wohnung gefunden. Vermieter (eine Wohnbau GmbH) hat auch zugesagt. Die Wohnung ist EOF gefördert mit Stufe 1, was ich ja habe. Bei der Arge vor 2 Tagen wurde mir diese erst mal abgelehnt (!!!!!) durch die Vertretung. Die Wohnung hat 3 Zimmer, knappe 70 qm, mit der Förderung auch noch Argetauglich !Ich habe auch ein ärztliches Attest, dass ich da sofort raus muss. Am nächsten Tag, bei meinem Sachbearbeiter gab es eine echt filmreiche Diskussion… Er sah sich den Mietvertrag an und meinte, was er damit solle.. Ich würde ja wg Schimmel umziehen wollen. Das wäre Sache des Vermieters. Wenn dieser dann beseitigt wäre, was ja wohl nach knapp 3 Monaten (in denen ich bei meiner Mutter unterkommen musste mit Mann und Kind )der Fall sein muss, sehe er keinen Grundmehr für einen Umzug. Das ist aber noch nicht ganz der Fall, da der Schaden recht gross ist und Schwarzschimmel ja auch nicht mehr oder fast nicht mehr zu entfernen ist. Ich meinte, ob er weiss, wie gross 44 qm sind, da er der Meinung war, 1,5 Zimmer mit 44qm wären doch ausreihend. :)))))))) Zudem wäre ja die „echte“ Miete ohne Förderung über dem, was Arge zahlt. Was wäre wenn ich später mal eine andere Stufe bekäme und somit die Förderung geringer ausfiele, wenn mein Mann oder ich Arbeit fänden usw. usw. …
Dann lenkte er ein, da ich anfing echt sauer zu sein und meinte „gütiger weise“ Naja.. ich genehmige das mal unter der Voraussetzung , dass die Förderung auch tatsächlich in der Höhe sein müsse, was eben das Wohnungsamt ausrechnen muss. Das werde ich dann am Montag klären können. Nur, ich dachte echt, ich höre erst nicht richtig… Eine SOZIALWOHNUNG wird vom Sozialamt/Arbeitsamt (eben der ARGE) abgelehnt…!!!!!
Wegen Möbelgeld habe ich noch nicht gefragt. Hatte noch nie Möbel von Arge beantragt. Muss aber jetzt höchstwahrscheinlich, da die alten nicht nur schon über 15 Jahre alt sind. Durch den Schimmelfall kann und darf ich auch gar keine mitnehmen oder gar verschenken oder sonst was. Außer natürlich Elektrogeräte, die ich natürlich mitnehme. Die werden ja gottseidank nicht vom Schimmel befallen. Na mal sehen was weiter passiert.. :)
Ich hoffe nur, dass vielleicht wenigstens mein Mann nach seinem Deutschintegrationskurs Arbeit bekommt..
LG
JA, es gibt günstige Möbel. Warum sind sie günstig ? Einen weiteren Umzug ( Demontage nach Erstaufstellung ) vertragen diese günstigen Möbel nicht, weil dort viele Teile u.A. mit Steckverbindungen miteinander verbunden sind, die man nicht zerstörungsfrei getrennt bekommt. Weitere Teile sind geklebt – auch soetwas ist nicht zerstörungsfrei zu trennen, sollte es nötig werden. Somit relativiert sich der Preis eines günstigen Möbelstückes sehr schnell.
Hat schon mal Jemand, beispielsweise, eine 400-€uro-Küche nach Hause GETRAGEN ? Sich nen Paket mit den Teilen untern Arm geklemmt und dann mit BUS,TRAM etc. gefahren ? Wobei : Der Transport sperriger Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt ist…hat Jede Gesellschaft in ihren AGBs verankert. Geliefert werden die günstigen, bezahlbaren Möbelsonderangebote nämlich NICHT. Lieferung kann überwiegend vereinbart werden, die Kosten dafür überschreiten allerdings sehr schnell 15-20% des Kaufpreises – wirtschaftlich ? Wieviele Hilfeempfänger haben noch ein für den Transport geeignetes Fahrzeug, bzw. könnten sich die Finanzierung Selbigens leisten ? Wieviele Hilfeempfänger können tatsächlich Hilfe beschaffen beim Transport ?
Dann der Antragsmarathon : Wenn es tatsächlich mal günstige Sonderangebote gerade in Bezug auf Möbel gibt – diese Angebote gibt es – ja, allerdings „stehen“ diese Angebote selten solange, wie es im Durchschnitt bis zu einer Bewilligung dauert und überwiegend kommt man dann auch mit leeren Händen aus dem Laden raus, weil das Angebot am dritten Tag schon ausverkauft ist. Wer nicht gerade „um die Ecke“ zur Wohnung nen „Dänisches Möbelhaus“ hat oder ein FAIRkaufhaus, ist angeschmiert und Jemand mit einer (kaputtGEARBEITETEN ! ) Wirbelsäule, der – lt. der vom JC angeordneten amtsärztlichen Untersuchung – maximal 5 Kilogramm heben/tragen darf, ist dabei auch angeschmiert.
In der Theorie hören sich die ganzen Hilfen die es gibt sehr schön und umfangreich an – die Praxis aber sieht dann für den Einzelfall u.U. ganz anders aus.
LG
Hallo Ricarda!
Ich verstehe deine Situation und Meinung SEHR GUT, denn auch mir geht es so ähnlich!Ich bin auch immer VOLLZEIT arbeiten gewesen…aber seitdem die letzte Firma ( 9 Jahre Festangestellte) Insolvenz ging habe auch ich ein rießen Problem wieder eine Einstellung zu bekommen.Seit dem beko ich ALG , bin mitlerweile in Hartz 4 über gegangen! Ich habe hier in MA auch sehr lange ( nach meinem Auszug vom Partner) nach einer solchen Küche gesucht! -Darum auch mein Anlass weshalb ich hier schreibe! Ich habe schließlich im FAIRKAUF eine Küche die wirklich noch anschaulich ist gefunden incl. E-Herd ( sogar Ceran!!!) für 105€!!! Sicher, ich habe auch lange gesucht…aber ich kann nur “ anraten“ in solche Läden zu sehen! Es gibt dort mit Sicherheit viel “ weniger schöne Dinge“ , aber weißt du, eine solche Küche war – wenn auch einige Zeit gesucht- keine Ausnahme! Sogar eine WIRKLICH WUNDERSCHÖNE COUCH (L-FORM) die aussah wie aus dem Laden gab es dort für gerade mal 235€ zu kaufen! Dafür verlangt man im Handel locker noch das doppelte! Meine Küche muß ich zwar ordentlich “ schruppen“ aber…. das mache ich für DIESEN PREIS liebend gerne!!! Die Geräte dort werden im übrigen ALLE ERST GEPRÜFT vor dem Verkauf!Ich drück dir fest die Daumen dass auch du “ so ein Schnäppchen“ machst!
Lg aus Mannheim
Nadja
@LenaB
Wie ist deine jetzige Situation denn?
Bist du schon ausgezogen oder wohnst du
immer noch bei deinen Eltern?
Also wenn du Informationen brauchst bezüglich
Amt und Auszug unter 25 Jahren, dann kann ich
dir gerne weiter helfen.
Meld dich einfach ;))
bunny.tammy@hotmail.de
Oder bei Facebook
BunnyTammy (falls es mehrere gibt ich hab Rote Haare und komm
aus Leverkusen)
LG Tamara
Hallo meine Lieben,
ich muss mich sehr über manche Kommentare hier wundern.
Ich bin 44 Jahre alt und seit einem Jahr Frührentnerin.
Nun bin ich gerade dabei mich von meinem Mann zu trennen.
Wir haben Gütertrennung und ich darf nichts an Möbeln mitnehmen ausser den zwei Kinderzimmern.
Heute war der Herr vim Amt da und erklärte mir, wieviel Geld ich für die Wohnungseinrichtung bekommen würde.
Um es deutlich zu sagen, ich habe seit meinem 16 Lebensjahr als Pflegerin in einem Altersheim gearbeitet und Steuern bezahlt, ich habe mir nicht ausgesucht MS zu bekommen und ich habe meinen Mann nicht zum Alkoholiker gemacht.
Jder der sagt, man könne auch gebrauchte Möbel kaufen, soll mir bitte erklären wo ich in BW eine gebrauchte Küche für 250 € bekomme, bei der die Geräte nicht schon defekt sind oder innerhalb kürzester Zeit kaputt gehen.
Ich bin dankbar für die Hilfe die ich bekomme, aber ich bin nicht bereit, nachdem ich 26 Jahre andere Menschen würdevoll behandelt habe, meine eigene Würde auf den Müll zu schmeißen weil ich krank bin. Und denkt dran, das kann jedem einzelnen vin euch auch passieren.
hallo ricarda
meine arbeitskollegin ist auch in der selben lage wie du.
wir arbeiten an der tanke:-)
vom amt kommt nixx bis heute,aber von den menschen die unseren laden betreten:-)sie benötigte eine waschmaschine…………..halben tag dauerte es nur bis wir eine hatten:-)25,- und der mann schloss sie noch an für sie:-)
schreib einen zettel was du brauchst,hänge es an einer tanke in deiner nähe auf und du wirst sehen,leute melden sich die zuhause das haben was du brauchst:-)
meine freundin suchte ein haus
inserate,makler alles …dann ein zettel an unserem red bull kasten
zack…………zig häuser konnte sie sich ansehen
mein auto wollte ich verkaufen……….hing 2 tage und war verkauft:-)
versuchs einfach mal
tankstelle kommen sehr viele menschen am tag.TOPPPP TIPPP für alle!!
und w du noch recht hast
jeder von uns ist 12 monate von hartz 4 entfernt,egal was er grad im mom arbeitet^^
wünsche dir nur glück und gesundheit!
am liebsten würde ich in Bonn wohen
1. ich habe keinen Führerschein und bin somit darauf Angewiesen von meinem Vater dort ins Krankenhaus gefahren zu werden, auf den ich bei meinen Arztgesprächen auch verdammt gerne verzichten würde
2. bin ich dann fast 200km von meinen Eltern entfernt.
ich 21 überlege schon seit Jahren von zH auszuziehen da mein Vater gewalttätig ist und ich von meinen Eltern auch alles andere als Unterstützung Schulisch und vor allem bei meinem Gesundheitlichen Problem bekomme.
Ich stehe leider nur gerade ohne Job oder Ausbildung da und verdiene somit kein Geld und weiß einfach nicht ob ich das Risiko tatsächlich eingehen soll, ich habe einfach angst das es schief gehen könnte und ich nicht mal mehr ein Dach über den Kopf habe
und dann sind da noch meine sau teuren Tabletten auf die ich angewiesen bin. Derzeit bin ich noch über meinem Vater versichert aber ob eine kostenlose Krankenversicherung mir auch diese Tabletten bezahlt und das Krankenhaus in dem ich in behandlung bin ist auch alles andere als günstig.
Ich hab auch schon von schlechten Erfahrungen gehört
sie kamm zwar in eine Pflege Familie, die sie nach kurzer Zeit schon rausgeschmissen haben und sie dann auch erstmal ohne garnichts da stand hatte aber zG eine Übernachtunsmöglichkeit bei einer Frau die sie durch ihre Ausbildung kennen gelernt hat aber sowas ist ja auch nur vorrübergehen
ich werde mit sicherheit eine eigene Wohnung bekommen aber man sieht daran halt wie schnell sowas schief gehen kann.
Aber halt diese Angst rund um die Uhr sobald er zH ist er tickt schon bei jeder Kleinigkeit aus. Ich fühle mich als würde ich mit dem Teufel unter einem Dach wohnen
ich weiß einfach keinen Raat.
Hallo an alle die meinen es geht nicht oder es geht nicht mehr weiter. Ich mit meinen 49 Jahren fange komplett noch mal neu an. Vorgeschichte: Mit 18 vom Elternhaus zu meinem jetzt Exmann gezogen, 3 tolle Kinder großgezogen(27, 21, 16), April 2012 wegen neuer Liebe zum neuen Partner in seine Wohnung gezogen, 1.6.2012 in gemeinsame Wohnung was jetzt nicht mehr geht da ich jetzt eine, das erste mal in meinem Leben, eigene Wohnung beziehen werde. Wie ihr seht kommt immer alles anders. So war das mit der neuen Beziehung nicht geplant. Wegen häuslicher Gewalt bin ich in diese Situation geraten. Ich bleib trotzdem seine Partnerin, aber mit eigener Wohnung in der ich mich jederzeit zurückziehen kann und muß, wenn es mal brenzlich wird. Jetzt zu dem Thema Erstausstattungsgeld. Als wir in die gemeinsame Wohnung gezogen sind, hatte ich außer 2 Tische, Fahrrad, Papiere, Musikinstrumente, CDs, ein paar Haushaltssachen und Keidung nichts, womit man eine Wohnung halbwegs einrichten kann. Mein neuer Partner hatte ein paar Möbel, von den wir uns vor Umzug, weil sie nicht mehr gebraucht wurden, an Freunde verschenkt. Wir stellten bei seinem Sozialamt und meinem Jobzenter, mit Liste der benötigten Gegenstände, einen Antrag auf Erstausstattungsgeld. Nach der Wohnungsbschauung seiner Sachbearbeiterin war das Geld nach einer Woche schon auf seinem Konto und wir konnten uns ein Schlafzimmer und andere Kleinigkeiten davon kaufen. Mein Jobcenter lehnte den Antrag erstmal ab, worauf ich Einspruch einlegte was sich 2 Monate hinzog. Dann kam die Bewilligung und wir konnten endlich eine Waschmaschine und noch andere Sachen kaufen. Also hartnäckig bleiben und bei Ablehnung Einspruch einlegen. Mein Motto: Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Ich scheine schon verloren zu haben ich bin alleine mit 6 super kindern und finde keine wohnung lebe in einer bruchbude mit starkstrom im badezimmer und kein vermieter will mich wegen den kids oder hartz4 wie können menschen nur so sein lernen einen nicht mal kennen und stempeln einen sofort ab hammer von wegen kinder freundliches land zum kotzen
Hallo Pina, seid ihr schon umgezogen? In welcher Stadt lebt ihr?
Das habe ich heut an die Arge gesendet / per Einschreibe/
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Herr Schröder bin dazu gezwungen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung zu stellen, da der WG Mitbewohner Herr Christoph Senf aus meiner WG auszieht und bereits jetzt diverse Einrichtugsgegenstände weggeschafft hat und es mir nun nicht mehr möglich ist ein Menschenwürdiges Leben zu führen. Diese Einrichtungsgegenstände sind im Besitz des Noch Mitbewohners und befanden sich bereits in der Wohnung nachdem ich eingezogen bin.
Herr Christoph Senf verlässt offiziell die Wohnung am 31.07.2012 bereits jetzt hat er alles wichtige rausgeschafft und mir ist es unter diesen umständen kaum möglich einen geeigneten neuen Bewohner zu finden, da die Wohnung so gut wie leer ist.
Hier berufe ich mich auf folgende Gesetzestexte:
Abweichend von § 20 Abs. 1 SGB II und § 28 Abs. 1 SGB XII werden nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 – 3 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII einmalige Leistungen festgeschrieben, die nicht von den Regelleistungen/-sätzen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen für:Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ,Neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und Sozialhilfe haben auch solche Personen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB II oder § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, aufgrund ihres geringen Einkommens und Vermögens zur Deckung dieses Bedarfes jedoch nicht in der Lage sind.
Ich beanrtage somit folgende Einrichtungsgegenstände die gänzlich fehlen:
Badezimmerkleinbedarf
Schlafzimmerbedarf:
Kleiderschrank
Schreibtisch
Stuhl
KÜCHE:
Küchentisch
2 *Küchenstühle
Küchenlampe
Scheibengardinen
Spüle mit Unterschrank
Oberschrank
Unterschrank
Hochschrank
Kochtöpfe, Pfanne, Teller, Tassen, Untertasse, Bestecke, Kaffee-, Teekanne, Wasserkessel, Schüsseln, Trinkgläsern, Büchsenöffner, Eimer, Waschschüssel, Besen, Handfeger, Schaufel, Schrubber
Elektrogeräte
Kühlschrank
Staubsauger
Fernsehgerät
Waschmaschiene
Backofen
Elektroherd incl. Montage
Aufgrund der aktuellen schweren Situation für mich und der unzumutbaren Lebenszustände bitte ich Sie nach Eingang dieses Schreibens sich mit mir binnen der nächsten 14tagen schriftlich in Verbindung zu setzen und mir Ihre Entscheidung mit Begründung darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
habe Anfang des Monats ne Wohnung bekommen. Ich wollte fragen, ob ich mir das Geld für Möbel beantragen kann obwohl ich s schon vor ca. 10 Jahren beantragt und bekommen habe. Ich war aber sehr lange in einer stationären Behandlung und meine ehemalige Wohnung musste geräumt werden, sodass ich keine Möbel mehr habe…..Was meint ihr?????
Für ne Antwort wär ich sehr dankbar.
In solchen Fällen von einem Sozialen Dienst beraten lassen.
also…
nachdem ich mir das hier mal alles durchgelesen habe…bin ich schockiert…
denke jeder kann froh sein wenn es überhaupt gelder vom amt gibt für wohnungseinrichtungen… klar es ist nicht viel aber ich denke damit könnte man auch schon vernünftige möbel bekommen schliesslich gibt es genug günstige möbelhäuser oder zb auch soziale kaufhäuser in den man günstige gut erhaltene möbel bekommt…
nja und viele machen es sich wohl auch n bisschen zu einfach und denken „ach das amt zahlt schon“…
klar es gibt leute die benötigen wirklich diese finanzielle unterstützung zb alleinerziehende mütter/väter aber jemand der einfach mal aus seinem elternhaus ausziehen möchte weil er lieber ne eigene butze haben will…ja nee die haben meiner meinung nach keine finanzielle unterstüzung verdiendt… dann müssen diese sich eben noch n bisschen gedulden oder sich einfach n job suchen um dann auf eigenen beinen zu stehen…
nun ja so seh ich das alles…
hallo ich habe ein frage ?meine sprache ist nicht so gut ,ich versuche ,ich benötige eine neue wohnung. ich bin allein ,ich brauche möbel ,ich war bei ARGE , Der Herr beim Amt hat mir gesagt ich sollte eine Liste machen mit dem was ich brauchte!! Was soll bzw. kann ich da rein schreiben?? Und kriege ich gebraucht Möbel?
Hii,
ich muss erst mal zum Besten geben, dass es nicht angehen kann wie sich einige hier ausdrücken und die deutsche Sprache (im Vordergrund die Rechtschreibung) so in den Dreck ziehen.
Zu dem Beitrag von „Monika 13. Oktober 2011 um 17:10“ muss ich sagen, dass mir die Einstellung von Ihnen echt sehr gut gefällt.
Ich denke jeder von uns sollte erst einmal dankbar dafür sein, dass uns der Staat überhaupt die Möglichkeit bietet Unterstützung jeglicher Art zu beziehen, denn in anderen Ländern würde man enorm schnell zu den Obdachlosen zählen.
Wer schon eine eigene Wohnung bezogen hat und dann einfach „nur“ umziehen will, dann aber erst eine Erstausstattung beantragt, wird voraussichtlich abgelehnt, weil man davon ausgehen muss, das die vorherige Wohnung möbeliert war.
Mir wird auch nur eine Erstausstattung gewährt, weil ich bei meiner Mutter (keine eigene Wohnung) ausziehe.
Sollte jemand mit der Höhe der gezahlten Pauschale für die Erstausstattung nicht „zufrieden“ sein, oder einfach nur Fragen haben, kann man sich diese entweder direkt beim Sacharbeiter beantworten lassen oder Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, diese sind für Hartz4-Empfänger (meiner Meinung nach) kostenfrei.
Liebe Grüße
Ich war knapp 12 Jahre mit meinem Mann zusammen. Vorher hatte ich schon mal HARZ IV bekommen, und hatte eine Wohnung gehabt. Aber nie eine Einrichtung für Möbel beantragt. Heute nach langer Zeit muss ich wieder HARZ IV beantragen und bin alleinerziehend und ziehe in eine eigende Wohnung. Wollte dann Möbel beantragen und die sagten zu mir, nein das gibt es nicht. Wir abgelehnt. Aber warum?
Hallo, ich habe hier nun alles gelesen und möchte nun mal dazu was sagen… ich bin schon Älter…
Viele Leute verschenken Sachen oder wollen verschenken.. nur keiner will die Sachen haben… wenn es heißt abholen… man kann auch gut in gebrauchten Sachen leben und es sich schön machen… also nicht Jammern, als Dank mal Hilfe anbieten.
Also es muss keiner auf den Boden schlafen oder sitzen.
Viele Leute geben ihre gebrauchten Sachen auch für eine Tüte Kaffee weg und vorallem für ein lautes Dankeschön.
Natürlich ist es schöner wenn der neue Start mit schönen neuen Dingen los geht… aber wenn es nicht drin ist, gibt es immer Alternativen. Und oftmals brauchen wir weniger als wir denken.
Und ich weiß, von was ich hier schreibe.
Also, ich war heut auch beim Amt und ich krieg auch nichts an Möbeln. Begründung war das ich ja in eine Möbelierte Wohnung eingezogen bin (bei meiner Ex), jetzt ist es aber aus und ich ziehe mit meiner Tochter in eine Eigene Wohnung. Habe nur das Kinderzimmer und eine Waschmaschine.
Wie bitte schön, stellen sich die Ämter das vor, von Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (was ja eh angerechnet wird) zu leben bzw. sich die Möbel anzuschaffen?
Ich habe noch nie eine eigene Wohnung besessen und jetzt wo man endlich mal eine hat, wird man nicht geholfen.
Ich finde es immer wieder interesannt was es zu lesen gibt.
Ich lebe in Trennung und meine Scheidung läuft.
Auch ich habe eine Wohnung für mich und meine beiden Kinder gefunden die aus erste Ehe sind. 15 und Jahre alt. Als ich auf die Arge musste sagte man mir ich bekäme die Hilfe zum Lebensunterhalt aber mehr nicht.
Ich bekomme keine Möbel(Waschmaschine,Küche) keine Tapete keinen Teppich einfach nichts.
Sie sagten mir sie wären dafür nicht zuständig. Ich ziehe um mit 2 Kinderzimmern, meinem geschirr und Besteck was mir gehört. mehr habe ich nicht. Kann also zusehen wo ich alle sachen her bekomme und wie ich sie bezahle. kann es denn wirklich sein das es von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich ist? Ich lebe in BW mit meinen 2 Kindern.
Bin von unserem Staat enttäuscht so behandelt zu werden, habe es mir nicht ausgesucht so leben zu müssen.
Also ich find es ja wieder lustig…
Ich bin alleinerziehend u habe durch die Trennung nur noch einen minimalen Hausstand, sprich: nur noch Kleidung, Papiere, Besteck, Kinderzimmermöbel, Waschmaschine, Trockner u bisl Deko-Kram…
Nun hab ich eine Wohnung gefunden, die ich mit meinem Sohn demnächst beziehe u mir wurde gesagt, dass meine Miete inkl. NK um 48€ zu hoch sei u ich dementsprechend kein Anspruch auf Umzugs- Renovierungs- u Möbelkosten hätte.
Meine Schwester hat ihrer Sachbearbeiterin dieses erzählt u die sagte wiederum, dass mir dieses sehr wohl zustünde, auch wenn Miete zu hoch sei.
Es kann doch nicht sein, dass 2 Städte in einem LK je eine andere Aussage tätigen???
hi
egal was man von den will,versuchen sie es zu ziehen oder keine papiere angekommen.immer was!
merk dir immer mit wem du geredet hast,wann und wieviel uhr schreib dir das immer vor ort auf,damit die dies mitbekommen.
sie geben sich mehr mühe! und wenn deine schwester dir das sagte hak bei deiner sachbearterin nach.und wenn du mit ihr nicht klarkommst,verlange den vorgesetzten!!
jedes schmittsche hat e schmitt über sich sitzen:-)
lass dich nicht vertrösten,bleib hartnäckig,und hol dir was dir zusteht:-)
mach wie helena fürst^^ find diese frau topppp
viel glück^^
Zu hohe Miete ist definitiv kein Grund den Zuschuss für Möbel nicht zu zahlen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Hi…
Mir wollten sie wegen 3 Euro die Wohnung verwehren. Sprich: Sie könnten dem Umzug (ich war bis vor 2 Tagen über Monate „Obdachlos“.)Nicht zustimmen und mir demnach keine Kostenübernahme gewährleisten. Ich habe es mit meiner Vermieterin klären können.:-)
Nun zum Thema Möbel etc..Es ist tatsächlich so, dass einem nur bei Erstbezug eine pauschale Summe für Möbel etc. gezahlt werden. Man kann jedoch ein zinsfreies Darlehen für Notwendigkeiten beantragen, sofern diese vorher nicht beantragt wurden.
Außerdem kann man auch einen Antrag für Renovierungskosten stellen, da die Angemessenheit der Wohnung gewährleistet werden muss.
Auch einen Nachsendeantrag kann man beantragen, da dieser zu den Umzugskosten hinzu gehört.
Belest Euch bitte einfach mehr und macht Euch mit den Gesetzen vertraut. Das Sozialgesetzbuch ist nicht dick und sehr überschaubar. Hinzu findet man im Internet viele Seiten…
Wenn ich etwas haben möchte, muss ich auch bereit sein etwas dafür zu tun…
schöner artikel,und gut zu wissen ABER:ich bezog nun mit meinem kleinen sohn meiner erste wohnung ohne etwas,also hatte wirklich nicht mal ne lampe, nach monate langem ärger wurde es nach einzugstermin mal mit prüfdienst bewilligt, aber ich bekam nur 850 euro, für alles.
merkwürdig
Hallo Ihr lieben.
Ich wende mich heute mit der Bitte um Hilfe an Euch.
Folgendes stellt sich da. Mir wurde am 5.3.2011 das Mietshaus zum 15.4.2011 fristlos gekündigt.
Mal davon abgesehen wie es dazu kam.
Vermieter begründet mit Begründet mit Besichtungstermine nicht zugelassen (Haus soll verkauft werden-angeblich als kapitalanlage mir mir drin -mündiche Absprache beim Vertragsabschluss 1.12.2011)
Dazu ist zu sagen das meine Mutter am 27.2.2011 verstorben ist und am 04.03.2011 verbrannt wurde. Ich deswegen die 2 Termine die für den 05.03.2011 von ihm ohne rücksprache mit mir (wie bei allen 7 vorhergehenden Bes.Terminen auch / einfach Zettel mit Daten in die Hand gedrückt bekommen) mit dem Markler vereinbart wurden VERSCHIEBEN wollte.
Jetzt muss ich mit meinen Zwillingen (3j) bis zum 15.04.2011 ausziehen!!!
Habe keine Küche, Schränke.
Kein Geld für Renovierung,Umzug und Kaution.
Wie sieht das aus. Ich habe das 1x Kautionsdarhlen beantragt für dieses Mietshaus. Bekomme ich nochmal für die neue Wohnung dann?
Gibt es Geld für eine gebrauchte Küche und Schränke.
Kann ich irgendwie Umzugs / Renovierungsgeld beantragen?
Auf gut deutsch gesagt stehe ich mit dem Arsch an der Wand, psychisch eh nicht voll da, mit den 2 Kleinen und weiss nicht mehr vor und zurück.
Wohnungen zu finden ist eh schwer genug, habe ich schon gemerkt als ich letztes Jahr gesucht habe.
Weil genaue Angaben wieviel für welchen Ort / Stadt als Kaltmiete gezahlt wird gibt mir auch keiner.
ich weiss nur 3 Pers. 80qm für Gebiet Alzey-Worm.
Hier wurden mir 384€ Kalt genehmig. Alzey-Land.
Wisst Ihr zufällig wo man Auskunft zwecks Mietspiegel für Harz4 Empfänger bekommt?
Die Damen an der Jobcenter-Hotline sind ja nett, geben aber nichts genaues an.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich.
Würde mich über Hilfe freuen unter Marionnel@rocketmail.com könnt Ihr mich gerne anschreiben.
LG Marion
Hallo alle zusammen
Meine frage ist :
wo bekomm ich hilfe wenn ich seid einem jahr verheiratet bin aber noch bei meinen eltern wohne mein mann ist leider auf einer deutschsprachschule weil er verpflichtet ist und aus dem ausland hierher gezogen ist wegen mir !
Alles gut und schön das einzige problem ist wir wollen ausziehen aber ich arbeite alleine auf vollzeit 1000 euro im durchschnittlich die niedrigsten mieten sind hier 500euro warm habe ich ein anspruch auf hilfe oder nicht und wenn ja wo ich wäre für jede hilfe sehr dankbar weil ich ausziehen möchte mit freundlchen grüßen nesi
Hallo,
ich will denest von der Elternlichen Wohnung auziehen, in meine erste eigenr Wohnung ziehen.
Meine Frage ist folgende: Kann ich geld für Möbel und Renuwirungs kosten bei Erstbezugk schdelen.
Wenn ja auf wiefiel geld harbe ich anchbroch.
Und wie schdele ich diesen Antrag auf Kostenübernahme bei Erstbezug.
Hallo,
bin seit dem 7.6. diesen Jahres von der Selbstständigkeit zuerst in die Arbeitslosigkeit, dann seit 3.7. in Hartz IV gerutscht. Gott sei Dank kein Insolvenz, trotzdem mit ein paar überschaubaren Schulden. Gleichzeitig zog ich aus der Wohnung meiner ehemaligen Lebenspartnerin aus. Habe unter falschen Tatsachen (durch Arbeitsamt!) einen Mietvertrag unterschrieben. In dieser Wohnung bin ich auch seit 02.08. „offiziell“ erreichbar.
Einen Antrag auf Zuschüsse o.ä. stellte ich Mitte Juli, da ich nichts aus der Wohnung mitgenommen habe. Alle notwendigen Wohn- und Lebensgegenstände waren damals schon vorhanden und nicht von mir !!!!!
Nach knapp 2 Jahren zog ich im Juni aus und lebe seitdem in der 20qm Wohnung bei meinem Bruder. (der hat Kühlschrank, Ofen, Waschmaschine und eine Schlafgelegenheit!!!)
Heute hatte ich einen Termin bei meiner örtlichen ARGE und bekam eine Absage. O-Ton : „… man könnte meinen, dass Sie in Ihrem Alter schon eigene Möbel hätten…“ und „… organisieren Sie sich bitte alle Möbel aus der guten Tat der örtlichen Zeitung …“. Zudem könnte ich die Kaution erhalten, durch eine Bestätigung meines Vermieters, was ich nicht möchte! Was nun? Natürlich hilft mir mein Verwandten- und Bekanntenkreis, nur leider hat nicht gerade jeder ne Küche oder eine übrige Waschmaschine im Keller und zu den Zeitungsartikeln: von wegen gute Tat!!! War auf 3 Wohnungsauflösungen und anstelle „zu verschenken“ standen auf einmal überall Preisschilder auf den Waren. Ich wollte lediglich einen Zuschuss oder Hilfe für Lebensnotwendigen und größeren Anschaffungen! Nein !!! Gibts Abhilfe? Steht mir Geld zu? Soll ich nochmals einen Antrag stellen, evtl. woanders?
Für Eure Hilfe bin ich Euch im voraus dankbar
Lg G.
hey für alle die alg 2 harz 4 beziehen man kann zum sovd gehen und sich beraten lassen
Hallo, ich zihe am 01.07. in meiner neuen Wohnung wegen Trennung meiner Freundin. Gillt der 1100€ satz noch für möbel und Küche etc… weil ich eben GAR NIX habe ausser klammotten!! Der Herr beim Amt meinte am Tel. das ich eine Liste machen sollte mit dem was ich brauchte!! Was soll bzw. kann ich da rein schreiben?? Und kriege ich gebraucht Möbel aus irgend einem Messie Haus der seine Schulden nicht zahlen konnte?? Iiih!!!
Hallo,
ich benötige dringend neue Möbel.
Ich habe im Jahre 2006 schon mal einen Antrag auf Möbelerstausstattung beim Amt gestellt und nur eine küche , couch und schrankwand bekommen von der gebrauchtartikelbörse dann hat sich mein ex von mir getrennt sodass ich keinerlei möbel mehr hatte da er alles mit nahm . Jetzt habe ich erneut einen antrag gestellt und er wurde abgelehnt ist das rechtens , somal ich alleinerziehende mutter bin????
auf antwort freu ich mich
vielen dank im vorraus
Das ist ja wirklich ärgerlich mit dem Schaden. Vielleicht hilft dir der LInk weiter. Hier findest Du Bauanleitungen für einen Sessel und ein Bettsofa, den Du mit einem Wochenendkurs an der VHS selbst bauen kannst. Ich habe es auch gemacht und es hat wirklich viel Spaß gemacht. (Ich habe echt kein Handwerkertalent). Mit 24 Euro Materialkosten für einen Sessel geht es los… Viel Erfolg
ich hoffe kommt mir eine antwort, danke währe nett von euch
hallo an alle ich habe seid 3 jahren eine eigene wohnung , und habe noch keine einrichtungsgeld beantrag, wie sieht denn aus wenn ich jetzt machen würde und ich habe noch keine richtige möbel zuhause, es ist zu spät oder? normalerweisse steht mir zu
Hallo…!!
also steht jedem der in eine eigene wohnung zieht ein anspruch auf 1100 euro zu?
ich bin am 01.09 in eine eigene wohnung gezogen und habe von der ARGE nur 249 € einrichtungsgeld bekommen!
Was meines erachtens nach zeimlich wenig ist!
Da ich vorher noch keine eigene wohnung hatte…
Wie sieht das nun aus?
Möbel die fehlten habe ich zum teil mit von meinem Lebensunterhalt der ARGE bezahlt.. weil die sich weigerten mir mehr geld für Möbel ect. zu geben!
Ich hoffe ich bekomme eine Antwort die mir weiterhilft!!
DANKE im voraus =)
Benutz einfach mal http://www.google.de da findest du dutzende Foren, Hartz IV Homepages, Anti-Hartz IV Homepages und sonstiges oder du gehst einfach mal auf http://www.arbeitsagentur.de
klingt übrigens echt… merkwürdig nach dem motto „lohnt es sich nach deutschland zu ziehen und harz IV zu bekommen?“ lol
wenn du deutsche bist müsstest du sogar im ausland anrecht auf hartz IV haben, sofern die üblichen auflagen (größe der wohnung etc) erfüllt sind. aber wie sich das da genau verhält oder ob ich mich vllt doch irre kann ich dir nicht sagen.
wie gesagt bemüh mal die suchmaschine oder wende dich direkt ans amt.
Gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein um das umgangssprachliche Harz 4 zu beziehen.
Wer kann mir genauere auskunft geben was man bekommt wen mann nach Deutschland zieht und Harz 4. Beantragt! Ich lebe zur Zeit in Spanien !! Und möchte gerhn wisen was mir als Deutsche bei Harz 4. zu steht und wie ich es genau beantrage !?? und Was ich für Rechte habe!!????? Wer kann mir dazu genaue auskunft geben????? Mail schlosserkerstin@yahoo.de Vielen Dank
Oh in Spanien will ich auch gerne leben
Also grundsÄtzlich verhÄlt es sich so, dass man sich dort anmelden muss, wo man tatsÄchlich wohnt. Sowohl beim Meldeamt als auch bei der ARGE. Wenn Du also bei Deinen Eltern jetzt wohnst für einen lÄngeren Zeitraum,.müsstest du dich dort auch vorübergehend anmelden und dies dem Amt auch mitteilen, dann wird zum regelsatz natürlich auch nur noch der Teil der Miete gezahlt, den Du an Kosten im Haus deiner Eltern hast. wenn also ein angemessener Mietvertrag dort existiert (den sollte man dann schreiben, das kann auch ganz formlos sein (Mietgegenstand, Beginn, evtl. Ende, keine besonderen Kündigungsfristen, Miethöhe und Angabe der Zimmer / Quadratmeter) )und dieser im Rahmen der vom Amt gezahlten SÄtze liegt, bekommst Du diese Miete dann auch übernommen. Für weitere Fragen mail einfach.
Mein Anliegen bezieht sich nicht gerade auf dieses Thema, aber ich erhoffe mir eine Antwort!
Ich bin vor 1 1/2 Jahren in eine Neue Wohnung gezogen, ich bin seid dem allein Erziehend und bekomme kein Unterhalt und gehe auf 400 Euro Basis arbeiten. Ich habe damals jedoch kein Finanzielle Hilfe vom Amt bezogen um eine Küche und ein Sofa zu kaufen, oder um zu Renovieren. Am 12.10.07 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Wohnung, worauf ich jetzt ab dem 04.11.07 bei meinen Eltern einziehen muss. Vorraussichtlich bis ende Dezember, weil die Wohnung erst Trockengelegt werden muss. Ich war heute (04.11.07) morgen beim Amt ( in Hövelhof, Kreis PB) und habe den Fall geschildert, da wurde mir gesagt das man sich sicher seihe, weil ich im moment nicht in der Wohnung leben würde, das ich mich für die Zeit in Stukenbrock an melden müßte (Wohnort meiner Eltern). Mir konnte auch keiner sagen, ob die Miete in voller Höhe weiter bezahlt werden würde. Es ist ja schließlich nicht die Schuld meiner Vermieterin! Sondern es war mein Schaden! Ich weiß nicht an wen man sich wenden kann, also versuche ich es auf diesen weg.