Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient der vereinfachten und pauschalierten Festlegung des Kindesunterhalts. Sie wurde zum 1. Januar 2011 aktualisiert.
Der Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf des Kindes, abhängig von seinem Alter und der Höhe des Einkommens des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils zu entnehmen. Eine konkrete Berechnung des Kindesbedarfs in jedem Einzelfall wird somit nicht durchgeführt. Die Düsseldorfer Tabelle wird zu jedem 1. Januar den sich ändernden allgemeinen Verhältnissen angepasst.
Hauptkriterium der Düsseldorfer Tabelle sind zum einen das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie zum anderen das Alter des Kindes. Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich somit aus der Einordnung des Unterhaltsschuldners in eine Einkommensstufe und der Einordnung des Kindes in eine Altersstufe.
Allerdings geht die neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010 von zwei Unterhalsberechtigten aus (z.B. zwei Kinder oder ein Kind und Ex-Ehegatte), und zwar ohne Rücksicht auf den Rang. (Das war bis zum 31.12.09 anders. Bis dato wurden 3 unterhaltsberechtigte Personen vorausgesetzt.) Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, so erfolgt i.d.R. eine Höhergruppierung oder eine Herabstufung.
Beträgt das bereinigte Nettoeinkommen mehr als 5100 Euro, so wird der Unterhalt aus dem konkreten Bedarf des unterhaltspflichtigen Kindes berechnet.
Die Düsseldorfer Tabelle gründet sich auf Koordinierungsgespräche zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. und auf einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Wir stellen Ihnen die aktuelle und neue Düsseldorfer Tabelle 2011 vor. Die Düsseldorfer Tabelle ist zum 1. Januar 2011 geändert worden. Unterschiede bzw. Änderungen zur Düsseldorfer Tabelle 2010 bestehen nicht, lediglich ist der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten um 50 Euro angehoben worden.
Düsseldorfer Tabelle 2012
Noch nicht veröffentlicht ist die Düsseldorfer Tabelle 2012. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die Werte erst zum 1. Januar 2012 bekannt geben. Wir werden den Tabellenunterhalt umgehend veröffentlichen.
Düsseldorfer Tabelle 2011
Kindesunterhalt - in Euro
-gültig ab dem 01. Januar 2010 -
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Düsseldorfer Tabelle 2010
Kindesunterhalt - in Euro
-gültig ab dem 01. Januar 2010 -
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Kindesunterhalt - in Euro
-gültig ab dem 01. Januar 2009 -
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Die Düsseldorfer Tabelle 2011 ist zum 1. Januar 2011 veröffentlicht worden.