Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle dient der vereinfachten und pauschalierten Festlegung des Kindesunterhalts. Sie wurde zum 1. Januar 2010 aktualisiert.

Der Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf des Kindes, abhängig von seinem Alter und der Höhe des Einkommens des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils zu entnehmen. Eine konkrete Berechnung des Kindesbedarfs in jedem Einzelfall wird somit nicht durchgeführt. Die Düsseldorfer Tabelle wird zu jedem 1. Januar den sich ändernden allgemeinen Verhältnissen angepasst.
Hauptkriterium der Düsseldorfer Tabelle sind zum einen das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie zum anderen das Alter des Kindes. Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich somit aus der Einordnung des Unerhaltsschuldners in eine Einkommensstufe und der Einordnung des Kindes in eine Altersstufe.
Allerdings geht die neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010 von zwei Unterhalsberechtigten aus (z.B. zwei Kinder oder ein Kind und Ex-Ehegatte), und zwar ohne Rücksicht auf den Rang. (Das war bis zum 31.12.09 anders. Bis dato wurden 3 unterhaltsberechtigte Personen vorausgesetzt.) Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, so erfogt i.d.R. eine Höhergruppierung oder eine Herabstufung.
Beträgt das bereinigte Nettoeinkommen mehr als 5100 Euro, so wird der Unterhalt aus dem konkreten Bedarf des unterhaltspflichtigen Kindes berechnet.

Die Düsseldorfer Tabelle gründet sich auf Koordinierungsgespräche zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. und auf einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Wir stellen Ihnen die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2010 vor. Die Düsseldorfer Tabelle ist zum 1.1.2010 geändert worden, weil sich die steuerlichen Freibeträge geändert haben und das Kindergeld erhöht wurde. Eine weitere Überarbeitung ist für den Sommer 2010 vorgesehen.

Düsseldorfer Tabelle 2010

Kindesunterhalt - in Euro
-gültig ab dem 01. Januar 2010 -

Nettoeinkommen
des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-
kontrollbetrag

   
    0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18    
1. bis 1500 317 364 426 488 100 770/900
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1000
3. 1901 - 2300 349 401 469 537 110 1100
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1200
5. 2701 - 3100 381 437 512 586 120 1300
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1400
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1500
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1600
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1700
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1800
  über 5101 nach den Umständen des Einzelfalles  
 

Die Düsseldorfer Tabelle 2009

Kindesunterhalt - in Euro
-gültig ab dem 01. Januar 2009 -

Nettoeinkommen
des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-
kontrollbetrag

   
    0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18    
1. bis 1500 281 322 377 432 100 770/900
2. 1501 - 1900 296 339 396 454 105 1000
3. 1901 - 2300 310 355 415 476 110 1100
4. 2301 - 2700 324 371 434 497 115 1200
5. 2701 - 3100 338 387 453 519 120 1300
6. 3101 - 3500 360 413 483 553 128 1400
7. 3501 - 3900 383 438 513 588 136 1500
8. 3901 - 4300 405 464 543 633 144 1600
9. 4301 - 4700 428 490 574 657 152 1700
10. 4701 - 5100 450 516 604 692 160 1800
  über 5101 nach den Umständen des Einzelfalles  

 

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wird zum 1. Januar 2011 veröffentlicht werden.