Unterhalt - Unterhaltsrecht
Der Unterhalt nach dem BGB in seinen verschiedenen Formen wurde im Jahr 2008 reformiert. Das neue Unterhaltsrecht hat einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder getan. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt wurde gestärkt, der Ehegattenunterhalt umstrukturiert. Hier finden Sie alles, was Sie zum Anspruch auf Elterngeld wissen müssen.
Im Unterhaltsrecht, das zum Familienrecht gehört, unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt) und Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Der Familienunterhalt ist der Unterhalt, der vom Unterhaltsverpflichteten, dem Verdiener, währen der intakten Ehe dem Ehepartner oder den Kindern geschuldet wird.
Beim Kindesunterhalt wird wie folgt differenziert:
- Unterhalt für das minderjährige Kind
- Unterhalt für das volljährige Kind
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs a) bei Trennung und b) nach der Scheidung.
Der Trennungsunterhalt wird mit dem Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Er ist vom nachehelichen Ehegattenunterhalt, dem Unterhalt nach der Scheidung zu unterscheiden. Wichtigste Konsequenz: aus einem Urteil auf Trennungsunterhalt kann nicht wegen Unterhaltsansprüche nach der Scheidung vollstreckt werden.
Ausführlich, leicht verständlich und übersichtlich stellen wir Ihnen die mit dem Unterhalt zusammenhängenden Fragen und Antworten im folgenden vor.
Unterhalt / Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht des BGB ist reformiert worden. Wir stellen alle Fragen zum Unterhalt nach der neuen Rechtslage vor.
Kindesunterhalt
Wie wird der Unterhaltsanspruch des Kindes bei Trennung und Scheidung der Eltern berechnet? Welche Formen von Kindesunterhalt gibt es? Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Ehegattenunterhalt
Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten ergibt sich ebenfalls aus dem BGB. Es gibt unterschiedliche Formen des Ehegattenunterhalts.
Unterhaltsverfahren
Wie wird der Unterhaltsanspruch durchgesetzt? Wie ist das Unterhaltsverfahren ausgestaltet?
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Bei Alg1 habe ich ja einen Selbstbehalt von 700 euro (richtig?), d.h. bei ca. 900 euro Alg. werden 200 für den Kindesunterhalt abgeführt. Wird auch ein evtl. Zuverdienst gepfändet/ abgeführt oder ist ...
Hallo erstmal, mein Name ist Mike ich bin 25Jahre alt geworden vor kurzem und lebe allein in meiner Wohnung.Diese finanziere ich ausschließlich durch meine Ausbildungsvergütung 616€ Netto und das Kind ...
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Hallo zusammen, ich bin neu hier und bin gespannt, ob mir hier geholfen werden kann. Zu meiner Situation: Ich bin [B]21 Jahre[/B] und studiere in München an einer [B]privaten Hochschule[/B] (staatlic ...