Unterhalt - Unterhaltsrecht
Der Unterhalt nach dem BGB in seinen verschiedenen Formen wurde im Jahr 2008 reformiert. Das neue Unterhaltsrecht
hat einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder getan. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt wurde gestärkt, der Ehegattenunterhalt umstrukturiert.
Hier finden Sie alles, was Sie zum Anspruch auf Elterngeld wissen müssen.
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Im Unterhaltsrecht, das zum Familienrecht gehört, unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt) und Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Der Familienunterhalt ist der Unterhalt, der vom Unterhaltsverpflichteten, dem Verdiener, währen der intakten Ehe dem Ehepartner oder den Kindern geschuldet wird.
Beim Kindesunterhalt wird wie folgt differenziert:
- Unterhalt für das minderjährige Kind
- Unterhalt für das volljährige Kind
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs a) bei Trennung und b) nach der Scheidung.
Der Trennungsunterhalt wird mit dem Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Er ist vom nachehelichen Ehegattenunterhalt, dem Unterhalt nach der Scheidung zu unterscheiden. Wichtigste Konsequenz: aus einem Urteil auf Trennungsunterhalt kann nicht wegen Unterhaltsansprüche nach der Scheidung vollstreckt werden.
Ausführlich, leicht verständlich und übersichtlich stellen wir Ihnen die mit dem Unterhalt zusammenhängenden Fragen und Antworten im folgenden vor.