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Languste Gast
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Verfasst am: 15.06.2005, 17:20 Titel: ALG2, Heirat |
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Hallo zusammen,
meine Freundin bezieht ALG 2. Wir wohnen nicht zusammen. Im September werden wir heiraten. Ab diesem Zeitpunkt wird das ALG 2 wegfallen.
Wieviel darf meine Freundin dann bei einer geringfügigen Beschäftigung verdienen?
Wie ist sie dann Krankenversichert?
Wer hat schon ähnlich Erfahrungen gemacht und kann mir da helfen?
Gruß Languste |
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Willy Gast
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Verfasst am: 15.06.2005, 17:37 Titel: Arbeitslosengeld II |
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Hallo!
Die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt bei 400 Euro; verdient man mehr, ist man sozialversicherungspflichtig, d.h., man muss krankenkassenbeiträge bezahlen. Wenn ihr vereiratet seid und du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann ist sie, wenn sie die Einkommensgrenze von 400 Euro nicht übersteigt, bei dir mit familienversichert. Wenn du nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann muss sie sich privat versichern oder evt. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, das geht aber nur, wenn sie auch jetzt schon dort versichert ist. Ansonsten empfiehlt sich evt. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dann ist sie ja krankenversichert.
Gruss,
Willy |
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