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Zuschuss Azubi altenpflege

 
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Zuschuss Azubi altenpflege << :: >> Zuschuß für 2. Wohnung während eines Praktikums  
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Markus1980
Gast





BeitragVerfasst am: 13.06.2005, 21:51    Titel: Zuschuss Azubi altenpflege

Hallo, welche Möglichkeiten gibt es für eine 23jährige, die bereits eine ausbildung hinter sich hat und derzeit in der Altenpflege tätig ist und ca. 560 € + 154 Kindergeld bekommt, aber davon 290 Miete warm und 185 € Schulgeld bezahlen muß?
sind die eltern noch unterhaltpflichtig?
welche Möglichkeiten gibt es noch weil Sie mit den Eltern nicht mehr viel zu tun hat.
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 13.06.2005, 22:26    Titel: BAföG oder Sozialhilfe

Hallo!

Eltern sind grundsäzlich in einem Bedarfsfall immer unterhaltspflichtig. Die Sozialhilfe greift nur, wenn es im konkreten Fall keinen Unterhaltsanspruch gibt, etwa, weil die Eltern über nicht genügend Einkommen verfügen. Bei der 23jährigen kommt allerdings ohnehin keine Sozialhilfe in Frage, sondern allenfalls Arbeitslosengeld II. s. hier: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld.html (BAföG scheidet aus, weil keine Ausbildung vorliegt - bei betrieblicher Ausbildung gibt es ohnehin kein BAfög). Arbeitslosengeld II ist, genau wie Sozialhilfe, davon abhängig, ob kein vorangiger Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht. Das wäre zunächst zu prüfen.
Wieso muss sie den Schulgeld zahlen? Für sich? Macht sie jetzt eine 2. Ausbildung?

Grüße,

Günter
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.06.2005, 18:49    Titel:

Das ist die frage ob Altenpflege überhaupt eine betriebliche Ausbildung ist. Das Schulgeld müssen alle Altenpflegerinnen bezahlen gehört zur Ausbildung dazu.
Sind die Eltern trotz abgeschlossener 1. Ausbildung noch zuständig für ihre Tochter?
Ja genau sie macht ihr 2.Ausbildung erste Ausbildung war Köchin.
Ist Wohngeld nicht auch möglich?
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Tibbs
Gast





BeitragVerfasst am: 14.06.2005, 23:11    Titel: Bafög und Altenpflegeausbildung

Hallo!

Ist ja eigentlich egal, ob die Ausbildung eine betriebliche Ausbildung ist, da es sich ja um die 2. Ausbildung handelt. Die Eltern sind nicht mehr zur Bezahlung einer 2. Ausbildung verpflichtet, der Staat allerdings auch nicht!!
Wohngeld kann man immer beantragen, wenn man kein ALG II bekommt; das würde ich auch empfehlen. Weiter wäre zu prüfen, ob es Berufsausbildungsbeihilfe nach dem [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz490.html] SGB III [/url] geben kann.

Gruss,

Tibbs
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