| Zuschuss Azubi altenpflege << :: >> Zuschuß für 2. Wohnung während eines Praktikums |
| Autor |
Nachricht |
Markus1980 Gast
|
Verfasst am: 13.06.2005, 21:51 Titel: Zuschuss Azubi altenpflege |
|
|
Hallo, welche Möglichkeiten gibt es für eine 23jährige, die bereits eine ausbildung hinter sich hat und derzeit in der Altenpflege tätig ist und ca. 560 € + 154 Kindergeld bekommt, aber davon 290 Miete warm und 185 € Schulgeld bezahlen muß?
sind die eltern noch unterhaltpflichtig?
welche Möglichkeiten gibt es noch weil Sie mit den Eltern nicht mehr viel zu tun hat. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Günter Gast
|
Verfasst am: 13.06.2005, 22:26 Titel: BAföG oder Sozialhilfe |
|
|
Hallo!
Eltern sind grundsäzlich in einem Bedarfsfall immer unterhaltspflichtig. Die Sozialhilfe greift nur, wenn es im konkreten Fall keinen Unterhaltsanspruch gibt, etwa, weil die Eltern über nicht genügend Einkommen verfügen. Bei der 23jährigen kommt allerdings ohnehin keine Sozialhilfe in Frage, sondern allenfalls Arbeitslosengeld II. s. hier: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld.html (BAföG scheidet aus, weil keine Ausbildung vorliegt - bei betrieblicher Ausbildung gibt es ohnehin kein BAfög). Arbeitslosengeld II ist, genau wie Sozialhilfe, davon abhängig, ob kein vorangiger Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht. Das wäre zunächst zu prüfen.
Wieso muss sie den Schulgeld zahlen? Für sich? Macht sie jetzt eine 2. Ausbildung?
Grüße,
Günter |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 14.06.2005, 18:49 Titel: |
|
|
Das ist die frage ob Altenpflege überhaupt eine betriebliche Ausbildung ist. Das Schulgeld müssen alle Altenpflegerinnen bezahlen gehört zur Ausbildung dazu.
Sind die Eltern trotz abgeschlossener 1. Ausbildung noch zuständig für ihre Tochter?
Ja genau sie macht ihr 2.Ausbildung erste Ausbildung war Köchin.
Ist Wohngeld nicht auch möglich? |
|
| Nach oben |
|
 |
Tibbs Gast
|
Verfasst am: 14.06.2005, 23:11 Titel: Bafög und Altenpflegeausbildung |
|
|
Hallo!
Ist ja eigentlich egal, ob die Ausbildung eine betriebliche Ausbildung ist, da es sich ja um die 2. Ausbildung handelt. Die Eltern sind nicht mehr zur Bezahlung einer 2. Ausbildung verpflichtet, der Staat allerdings auch nicht!!
Wohngeld kann man immer beantragen, wenn man kein ALG II bekommt; das würde ich auch empfehlen. Weiter wäre zu prüfen, ob es Berufsausbildungsbeihilfe nach dem [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz490.html] SGB III [/url] geben kann.
Gruss,
Tibbs |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
Unser Forum ist umgezogen:
Forum sozialhilfe24.de
Liebe Forum-Nutzer
wir sind mit unserem Forum umgezogen. Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier: Forum sozialhilfe24.de
Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.
Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.
Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz.
Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.

50899 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB2.de
|