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MarinaO
Anmeldedatum: 16.06.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 02.07.2008, 21:23 Titel: |
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| Ich wollte da morgen mal anrufen und nach der Adresse fragen. Ich hoffe ich kann das per Post klären so hochschwanger die 450 km mag ich jetzt grad auch nicht fahren :lol: wenn nicht hoff ich das für die Genossenschaft es im August noch früh genug is. |
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bravasx
Anmeldedatum: 06.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 12.07.2008, 22:32 Titel: |
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Hi,
kann einer sagen, was bei folgendem Problem möglich ist? Also:
Wir wohnen schon mehrere Jahre in der Wohnung und haben Schimmelbefall im Schlafzimmer. Das ist jeden Winter auf jeden Fall die Normalität und haben den Vermieter daraufhin angesprochen und er war schon persönlich da.
Wie Ihr sicher denken könnt, kommt hier die Standardantwort "Falsches Lüften"... da uns aber bekannt wurde, dass bauliche Mängel gemacht wurden, wird wohl der Schimmel daher kommen. Zudem sind die Wohnungen unter uns auch mit Schimmel befallen, nur hat man hier vor Einzug der neuen Mieter eine komplette Wandheizung verlegt.
Heute habe ich unseren alten Kleiderschrank abgebaut, weil einer neuer kommt. Da habe ich gesehen, dass wir wieder Schimmel haben, diesmal auf der anderen Seite dieser schon befallenen Wand und an einer angrenzenden Innenwand. Zudem ist Schimmel an den Kante der Außenwand zur Zimmerdecke.
Wir wollen jetzt beim Amt einen Antrag auf Umzug stellen. F[b]olgendes ist aber, dass ich seit 6 Monaten eine unbefristete Arbeit habe, meine Frau leider noch Arbeitssuchend ist. [/b]
Ich denke, dass dann sowieso jemand vorbeikommt und sich die Sache anschaut. Meine Frage ist aber, ob auch einen Umzug ohne Freigabe des Amt machen kann, da ich ja Arbeit habe! Oder sind wir hier durch meine Frau an den Amt gebunden????
Zudem habe ich auf der ersten Seite gelesen, dass das Amt nur einen Umzug in der Kommune "finanziert", also zulässt, oder? Würde auch ein Umzug in einer anderen Stadt bzw. sogar Landkreis möglich sein?? Wenn, dann wollen wir näher an meiner Arbeit ran, da ich jetzt 60 km pro Tag fahre.
Bzw. können wir auch eine etwas teuere oder größere Wohung nehmen als das Arbeitsamt vorgibt? Wird da wie auf der ersten Seite nur das geld für die angemessene Wohnung bezahlt? Derzeit haben wir eine 2 Raum mit 52 m², wollten aber gerne eine 3 Raum haben, die Größe sollte sowieso nicht gößer als 60 bis 70 m² werden.
Fragen über Fragen, aber doch hoffentlich ein paar gute Antworten :wink:
Danke |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 15.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 12.07.2008, 22:49 Titel: |
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Natürlich könnt ihr umziehen, aber ohne Genehmigung des Amtes werden keine damit verbundenen Kosten übernommen. Soll heißen, es gibt keine Umzugskosten, kein Mietkautionsdarlehen, keine höheren Unterkunftskosten, ggfls. sogar keine Übernahme von Betriebskostennachzahlungen.
Ich denke, dass auch keine Genehmigung erteilt wird, weil für den Schimmel immer noch der Vermieter zuständig ist und er ggfls. für einen Umzug in eine Ersatzwohnung zuständig ist, wenn ein Wohnen in der Wohnung durch den Schimmel nicht mehr zumutbar ist.
Zudem müsste auch ein komplett neuer Alg2-Antrag gestellt werden bei der neuen zuständigen Arge, wenn ihr tatsächlich in die Stadt ziehen wollt (wenn der neue Wohnort nicht zum Zuständigkeitsbereich der jetzigen Arge gehört). |
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Hans-Dampf
Anmeldedatum: 17.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 17.07.2008, 23:35 Titel: kein genehmigter Umzug in grössere Wohnung - Kostenübernahme |
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Hallo,
ich bin neu hier und hätte da gleich mal eine Frage: :P
Wenn ich ohne Genehmigung vom Amt in eine grössere Wohnung umziehe, wird mir dann die Miete wenigstens in der bisherigen Höhe weiterhin erstattet? :?
Hintergrund:
Ich beziehe momentan ALG II und möchte demnächst in eine grössere Wohnung umziehen, da mir meine bisherige langjährige Wohnung inzwischen zu klein geworden ist (ca. 28 m²). Es findet kein Ortswechsel statt, ich bleibe also in der selben Stadt wohnen, suche allerdings eine Wohnung mit 40-50 m² für mich als Einzelperson.
Eine Genehmigung werde ich ohnehin nach den hier bisher erhaltenen Informationen dafür nicht bekommen, deshalb möchte ich auch gar keinen Antrag stellen. Ich werde die Umzugskosten und Kaution daher selbst übernehmen (müssen).
Meine bisherige Warmmiete beträgt ca. 295 €, eventuell könnte ich eine 42m² große Wohnung bekommen, die warm 300 € kosten soll.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Muss die ARGE mir auch nach einem nicht genehmigten und vorab angekündigten Umzug weiterhin die bisherigen Mietkosten in Höhe von 295 € übernehmen :?: Letztlich verlange ich ja keinen Cent mehr, da alle Mehrkosten von mir selbst getragen werden, deshalb sollten sie mir doch eigentlich dann auch keine Schwierigkeiten machen, oder etwa doch? :roll:
Für hilfreiche Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
Euer
Hans :wink: |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 15.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 18.07.2008, 01:29 Titel: |
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Wie hier schon oft gesagt wurde, kann die Arge keinen zwingen in einer Wohnung zu bleiben und sie kann auch keine Wohnung vorschreiben. Sie kann lediglich sagen welche Kosten übernommen werden und in deinem Fall würde dann nur die bisherige Miete gezahlt werden.
Aber denke auch an Folgekosten wie Kaution, Umzug, BK-Nachzahlungen usw. Die müsstest du alle selber tragen! |
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ROman2008
Anmeldedatum: 03.08.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 03.08.2008, 22:37 Titel: meine Frau wird studieren und wir wollen umziehen |
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Ich grüße sie,
Aktuelle Adresse : SCH-Holstein
Adresse wo mann studieren soll :NRW
Ich: arbeitssuchend
Frau: will studieren
Wir müssen nach NRW umziehen, aber wie geht es mit der AG... Sollen wir die völle Kosten (Umzug) tragen oder doch ist die Bestätigung ( von Uni,dass meine Frau alle test bestanden und die nöttige Papire abgegeben hat u.sw.) ausreichend um das als Grund für die Übernahme von Umzugskosten (oder wie nennt man das..) zu qualifizieren?
Danke für die Antwort,
MFG, Roman |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 04.08.2008, 07:25 Titel: |
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[quote]aber wie geht es mit der AG[/quote]
Was meinst du mit AG????
Die Aufnahme des Studiums ist kein Grund für die ARGE, die Umzugskosten zu tragen.
Turtle
[/quote] |
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ROman2008
Anmeldedatum: 03.08.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04.08.2008, 08:32 Titel: |
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[quote="Turtle1972"][quote]aber wie geht es mit der AG[/quote]
Was meinst du mit AG????
Die Aufnahme des Studiums ist kein Grund für die ARGE, die Umzugskosten zu tragen.
Turtle
[/quote][/quote]
Agentur fuer Arbeit/Arbeitsagentur habe ich gemeint. |
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RotesBerlin
Anmeldedatum: 19.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.10.2008, 14:14 Titel: |
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Hallo,
ich habe da mal eine Frage und hoffe das sich hier jemand auskennt.
Ich beziehe [b]ALG II, bin 22 Jahre alt, 50% schwerbehindert[/b] und wohne derzeit [b]alleine in Berlin[/b] und möchte so schnell wie möglich nach [b]Bayern zu meinem Freund umziehen[/b]. Habe vor 10 Wochen einen [b]Antrag auf Umzugsgenehmigung gestellt[/b] und gestern eine [b]Einladung[/b] zu einem [b]Gespräch wegen "Bewerberangebote bzw Ihre berufliche Situation ***Gespräch über geplanten Umzug***"[/b] erhalten. Diese Einladung kommt von meiner Bearbeiterin (habe die Frau noch nie gesehen, kenne nur den Namen). Dabei wurde mir damals gesagt, dass die Leistungsabteilung dafür zuständig sei. [u][b]Wer bestimmt den nun ob ich weg ziehen kann oder nicht?[/b][/u]
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Und was mache ich wenn die mir sagt, dass ich nicht umziehen darf? Ich habe grade große Angst vor diesem Gespräch. Hat jemand Ideen für gute Argumente wenn es hart auf hart kommt?
[b]Das mir nichts bezahlt wird beim Umzug ist mir klar. Ich bezahle alles selbst, ich will hier nur endlich weg. [/b]
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann. DANKE !!! |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 19.10.2008, 18:17 Titel: |
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| In deinem Fall brauchst du m.M. keine Umzugsgenehmigung, da der Umzug aus Sicht des Amtes nicht erforderlich ist. Du brauchst also keine Erlaubnis der ARGE, musst aber natürlich eine entsprechende Mitteilung abgeben. Hierfür ist die Leistungsabteilung zuständig. |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 15.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 19.10.2008, 21:00 Titel: |
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Bei uns ist es auch üblich, dass der Fallmanager die Umzugsprüfung macht. Zu den Sachbearbeitern in der Leistung kommt man nur, wenn man zum Umzug aufgefordert wurde.
Und sagen, dass du nicht umziehen darfst, dass wird keiner können. DU kannst wohnen wo du willst, aber ohne Genehmigung werden keine Umzugskosten, Mietkautionen usw. übernommen und es wird max. die alte Miete von der neuen Arge übernommen. |
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RotesBerlin
Anmeldedatum: 19.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.10.2008, 22:45 Titel: |
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| lieben dank.. das beruhigt mich jetzt schon sehr |
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