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ALG I und Sanktionen?

 
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Guenla



Anmeldedatum: 24.04.2006
Beiträge: 357

BeitragVerfasst am: 12.09.2006, 06:19    Titel: ALG I und Sanktionen?

Ich habe folgende Frage: Einer Kinderpflgerin und Mutter (33), drei Kinder im Alter von 3-9 Jahren, wird ein 17Std./Woche-Job von der Arge angeboten. Es geht um die Pflege eines geistig und körperlich behinderten Kindes. Sie möchte diesen Job nicht annehmen, weil die Arbeitsstelle knapp 20km entfernt ist und sie befürchtet, dass die Fahrtkosten höher als ihr Einkommen sein könnten. Zudem hat sie nie mit Menschen mit Behinderung gearbeitet und fühlt sich der Aufgabe nicht wirklich gewachsen. Sie stellt sich eher einen Job in einem KiGa vor... (hach ja...). In dem Arbeitsvorschlag der Arge befindet sich kein Rechtsbehelf. Kann sie diese Arbeit ablehnen, oder muss sie mit Sanktionen rechnen (gibt es bei ALG I überhaupt Sanktionen??)?

.... ich würde sie gerne dazu ermutigen, den Job anzunehmen.... wer hat gute Argumente?
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 12.09.2006, 12:34    Titel:

Wenns ein Arbeitsvorschlag der ARGE ist, dann handelt es sich doch nicht um ALG1, sondern ALG 2?! BA = ALG 1, ARGE = ALG 2.
Wenn der VV ohne RFB war, dann können auch keine Rechtsfolgen eintreten. Ergo keine Sperre oder keine Sanktion, je nachdem, worum es jetzt wirklich ging (ALG 1 oder ALG 2).

By Turtle
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Guenla



Anmeldedatum: 24.04.2006
Beiträge: 357

BeitragVerfasst am: 12.09.2006, 21:57    Titel:

Hallo Turtle,
sie bezieht ganz sicher ALG I- aber dann kam das Angebot wohl von der BA.

Ich danke dir für deine Hilfe! :)
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