| Mietzuschuss << :: >> Frage zu ALG I |
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danmag1980
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Frankenberg
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Verfasst am: 31.08.2006, 22:04 Titel: Arbeitslosengeld I??? |
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Hallo :D !!!
War bis März '03 beim Bund gewesen und beziehe nun Übergangsgebührnisse bis Ende Oktober. Ab November habe ich kein Einkommen mehr.
Das Problem dass ich habe, ich bin im Moment auf einer Bundeswehrfachschule die über den Berufsförderunsdienst der Bundeswehr läuft. Diese Ausbildung geht bis Ende Dezember diesen Jahres und in diesen zwei Monaten würde ich kein Arbeitslosengeld I beziehen können, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht Verfügung stünde. Aber ich kann ja nicht diese zwei Monate selbst finanzieren, so hat man mir gesagt dass ich nur die Möglichkeit habe ALG II zu beantragen. Nur das Geld was es dort gibt ist zu wenig um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, da ich jeden eine Wegstrecke von 160km zurücklegen muss um zur Schule und wieder zurück zu kommen.
Meine Frage ist nun ob die Aussage mit dem ALG I stimmt, da es ja eine schulische Ausbildung bzw. Weiterbildung ist und ich wirklich keines bekommen kann und ob ich bei ALG II die Möglichkeit habe Fahrtkosten mit zu verlangen!!!
Danke im voraus :D
MfG
Daniel Maagk |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 31.08.2006, 22:28 Titel: |
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Auf ALG I hast Du sowieso keinen Anspruch, da Du als ehemaliger BW-Angehöriger nix in die Arbeitslosenversichreung eingezahlt hast.
Um ALG II zu bekommen mußt Du einige Voraussetzungen erfüllen. Ist denn die Übergangsbeihilfe (die Einmalzahlung nach Ausscheiden) auch aufgebraucht?
Fahrtkosten könntest Du aber sowieso vergessen.
Hast Du eventuell etwas spät mit der Schule angefangen, wenn du schon seit 03/03 nicht mehr beim Bund bist? |
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danmag1980
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Frankenberg
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Verfasst am: 31.08.2006, 23:15 Titel: |
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Wieso denn keine Fahrtkosten?
Das Abgangsgeld ist fast aufgebraucht, liegt aber unter dem Freibetrag den man haben darf.
Die Schule fängt nur immer halbjährlich an, daher erst im Juni und nicht schon vorher. Ist halt alles nen bißchen dumm geregelt beim Bund. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 01.09.2006, 07:38 Titel: |
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Es gibt keine Fahrkosten, weil das SGB II das nicht vorsieht. Du kannst nur mit Regelsatz + Mietkosten rechnen, mehr ist nicht.
Turtle |
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