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Tony Gast
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Verfasst am: 08.06.2005, 01:15 Titel: KEIN ALG2 für Studenten |
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Hallo Seb,
Du hast zwar dem Grunde nach kein Anspruch mehr nach BaföG, ich übrigens auch nicht.
Trotzalledem ist ein Studium an einer Hochschule grundsätzlich dem BaföG nach förderungsfähig und daher bekommst du kein ALG2. Die Arbeitsagentur hat dafür 3 Monate gebraucht, um mir das klarzumachen. Das ALG2, das ich 3 Monate bekommen habe, muss ich nun zurückzahlen.
Falls die Arbeitsagentur dir schreibt, du hättest Recht auf Grundsicherung nach SGB 12 (Sozialhilfe), so stimmt das nicht.
Du bekommst Wohngeld, wenn du die Zwischenprüfung bestanden hast, Bildungskredit. |
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seb Gast
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Verfasst am: 10.06.2005, 19:59 Titel: |
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Schade das Du ein neues Thema eröffnet hast und nicht direkt im Thema geantwortet hast.
Hab das Urteil auch "zur Kenntnis" genommen.
Was mich allerdings wundert, ist das beim Wohngeld genau die gleiche Formulierung (siehe § 7 Abs. 5 SGB II) verwendet wird, welches bekanntlich ja bewilligt wird. :?:
Ich hoffe mit der Rückzahlung lässt du dir Zeit bis nach dem Studium. |
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