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ALG I und Wohngeld

 
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Autor Nachricht
Reckahn



Anmeldedatum: 22.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.2006, 10:16    Titel: ALG I und Wohngeld

Kann mir jemand eine Auskunft geben?
Zur Zeit habe ich Differenzen mit der Wohngeldstelle.
Dort wird mir Wohngeld verweigert mit der Begründung, dass meine Kinder für mich eintzreten müssten, weil ich unter dem Existenzminimum liege. Konkret: mein arbeitslosengeld beträgt 778,00€, die Miete beträgt 495,00€, so dass mir zum leben (einschliesslich aller nebenkosten) noch
283,00€ übrig bleiben. Nun sagt die Wohgeldstelle, ich liege unter dem Existenzminimum und kann somit eigentlich garnicht existieren und hätte damit auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Meine Kinder sollten für mich aufkommen, um meine Existenfähigkeit herzustellen.
Anmerkung: ich bin 63 Jahre alt und werde von der Agentur für Arbeit nmicht mehr vermittelt, Gem. §428.
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 22.08.2006, 12:10    Titel:

Hi,

ich gehe mal davon aus, du lebst allein!
Der Hinweis auf deine Kinder ist seitens der Wohngeldstelle einerseits richtig aber auch anderseits falsch.
1. du erhälst deshalb kein Wohngeld, da du wohl zu wenig Einnahmen hast. Das nennt man "Plausibilitätsprüfung".
2. da du jedoch noch nicht 65 bist, hätte dich die Wohngeldstelle auf ein zu beantragendes ergänzendes ALGII verweisen sollen.
3. bei einem zu beantragenden ergänzenden ALGII wird es aber zu folgender Situation kommen:
- Überprüfung, ob deine derzeitige Miete als örtlich angemessen zu betrachten ist.
- Überprüfung, ob für den Lebensunterhalt einzusetzendes Vermögen vorhanden ist. Da du vor dem 01.01.1948 geboren bist, ist hier ein erhöhter Vermögensfreibetrag von Alter X € 520,00, max. € 33.800,00 anzusetzen.

Nutze doch mal bitte unseren [url=http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html]ALGII-Online-Rechner :arrow: [/url] um deinen "vermutlichen" ergänzenden ALGII-Anspruch zu ermitteln.
Das derzeitiges ALGI gibst du bitte unter [u][b]V. Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft[/b][/u] Punkt [u][b]8. Sonstige Einkünfte[/b][/u] ein.
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