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CJaneB1984
Anmeldedatum: 20.08.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.08.2006, 16:42 Titel: Kann mir jmd. Helfen???KeineArbeit kein Studium?Was jetzt? |
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Hallo!
Also erstmal zu meinen Werdegang. Nach meinem Abi habe ich ne Ausbildung zur PTA gemacht. Das heißt, erstmal zwei Jahre Schule auf ner Pivatlehranstalt und dann ein halbes Jahr Praktikum. Bei meinem Parktiukm habe ich ohne Abzüge um die 700 Euro bekommen. Nach meinen Prktikum, bzw. nach der Ausbildung wurde ich übernommen in der Apotheke , wo ich Praktium gemacht habe.Dort verdiene ich jetzt 1700Euro ohne Abzüge. Mein Chef hat mich jetzt aber nur bis Ende September übernommen (so das ich jetzt insgesamt 6 Monate da arbeite. Es war geplant, dass ich ab Oktober mein PharmazieStudium beginne. Hab jetzt aber ne Absage bekommen. Muss jetzt bis April 2007 warten. Mein Chef kündigt mich jetzt aber Ende September. Kann mich auch nicht behalten. Hab bis jetzt auch noch nichts neues gefunden. Was kann ich denn jetzt da beantragen? Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld? Habe ja nur 6 Monate gearbeitet? Aber die Ausbildung musss doch auch irgendwie zählen. Hab ja noch ein 6 monatiges Praktikum da gemacht. So dass ich ein Jahr inder Apotheke gearbeitet habe. Steht mir da jetzt was zu?Und wie viel? Oder bekomme ich nun Sozialhilfe. Was aber eigentlich nicht sein kann. Wohne nämlich mit meinen Freund zusammen. Dann heißt es wieder "Ehe ähliches Verhältnis" und er soll für mich aufkommen. Das kann zwar eigentöich nicht sein.Er hat auch nicht genug Geld dafür. Bis jetzt war es immer so, dass ich die Hälft der Miete und Nebenkosten zahlen muss.Naja egal. Weiß halt nur nicht, was ich jetzt beantragen musss. Wäre nett für ne Antwort oder einen Tipp. Danke. |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 20.08.2006, 20:55 Titel: |
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Hi,
§ 123 SGB III
Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
:arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html
Eine schulische Ausbildung ist nicht versicherungspflichtig.
Ob das für das Praktikum zutrifft ( die Versicherungspflicht ), kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Schaue da mal auf die Lohnabrechnungen, ob da Abzüge für die Arbeitslosenversicherung aufgeführt sind.
Ansonsten kein Anspruch auf ALG I. Somit kann dann nur ALG II beantragt werden ( nicht Sozialhilfe nach SGB XII ). Die dabei anfallenden Probleme hast Du ja richtig beschrieben. |
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