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Gegenseitiges Einstehen in Partnerschaften
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langejg



Anmeldedatum: 15.08.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 16.08.2008, 14:24    Titel:

Sorry....wusste ich nicht.
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jabber



Anmeldedatum: 23.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.09.2008, 00:38    Titel: Re: Gegenseitiges Einstehen in Partnerschaften

[quote="Der Onkel vom Amt"]Hallo liebe Forenuser,

Ich lese immer wieder Beiträge in denen es darum geht, ob der Partner (meist in eheähnlicher Gemeinschaft) nun für einen aufkommen muss oder nicht. Das die Frage im Einzelfall durchaus berechtigt ist, will ich gar nicht anzweifeln.

Was ich jedoch nicht ganz verstehe:
Was ist eigentlich so schlimm daran, in einer Notsituation, für den Partner, sprich den Menschen den man liebt, einzustehen?

Ich meine, heist es nicht immer "in guten wie in schlechten Zeiten"? (Das dieser Satz selbstverständlich eigentlich erst bei der Eheschliessung zum Tragen kommt ist mir klar). Aber in unserer heutigen Gesellschaft ist die Ehe nun mal nicht mehr zwingend notwendig um eine durchaus funktionierende Beziehung zu führen oder gar Kinder in die Welt zu setzen, der Satz "in guten wie in schlechten Zeiten" sollte doch aber dann trotzdem gelten.
(Setzen wir mal Voraus dabei, dass die Partnerschaft schon etwas längeren Bestand hat, Zwei-Wochen-Beziehungen sind davon natürlich ausgeschlossen, da es hier ja erstmal einen gewisen Versuch darstellt)

Und von daher verstehe ich es ehrlich gesagt nicht ganz, dass sich manche Leute lieber trennen, als mit dem Partner zu teilen. Ist dass dann wirklich Liebe? Oder was ist das?

Ich für meinen Teil würde es als Selbstverständlichkeit betrachten, meine Partnerin in schweren Zeiten nicht nur emotional sondern auch finanziell zu unterstützen. Und erst wenn wir beide nicht mehr alleine können, würde ich mich/ wir uns staatlich unterstützen lassen.

Geteiltes Leid ist doch halbes Leid, oder nicht?

Ist es moralisch nicht verwerflich zu sagen: Solange Du Dein eigenes Geld hast bin ich Dein Partner/ Deine Partnerin, aber wehe Du kannst nicht mehr selbst für Dich sorgen, dann schau wo Du bleibst?

Ich will damit nicht befürworten, dass man sich von seinem Partner/ seiner Partnerin aushalten lassen soll. Aber wenn die Notsituation nicht willentlich herbeigefüht wurde und auch nicht auf Dauer ausgelegt sein soll (sprich, meine Partnerin tut alles um wieder Ihren "materiellen" Teil für die Partnerschaft beizusteuern) dann ist doch ein gegenseitiges Einstehen das natürlichste der Welt? (Oder sollte es zumindest sein). Und wieso soll erstmal die Solidargemeinschaft einspringen, bevor es der Mensch tut, dem man am nähesten steht.

Eine finanzielle Notsituation belastet eine Beziehung natürlich schon in gewisser Weise. Aber wenn man zusammenhält, dann kann man doch auch diese Probleme aus der Welt schaffen.

Ich möchte auch nicht wirklich darüber disskuttieren, aber Eure Meinungen dazu würden mich dennoch brennend interessieren.

Vorab schonmal Danke für´s lesen und für etwaige Aüßerungen dazu :)

Lg[/quote]

Es ist durchaus wichtig, dass man so eine finanzielle Notlage gemeinsam durchsteht.
Die andere Sache ist wiederrum ... Beispiel:

Frau Y zieht bei Herrn X ein. Die beiden sind seit 2 Wochen ein paar, leider wurde Herrn X die Wohnung fristlos gekündigt. Herr X und Frau Y beschließen recht kurzfristig, eine neue Wohnung zu mieten, zu der sie sich erstmal die Kosten teilen wollen. Frau Y empfängt ALG II, Herr X geht arbeiten.
Gleich eine eheähnliches Verhältnis? Ich finde es ganz schön dreist, dass sich die Behörden in Dinge einmischen und jene beurteilen ohne wirklichen Hinweis auf eine eheähnliches Verhältnis. Es ist KEIN Argument, dass zB beide in einem Bett schlafen!
Es ist außerdem ungeheuerlich, dass man zB in so einer o.g. Notlage direkt finanziell an den Partner gebunden wird. Oder möchte die ARGE etwa beurteilen, ob es sich hier um die "Liebe des Lebens" handelt?

Ich finde das ganz schön dreist und alles andere förderlich.
Wenn beide getrennt ihre Finanzen verwalten, sprich sich die Miete teilen, dann sollte das Einkommen des Partners UNANGETASTET bleiben.

Meine Meinung nur.
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niedersächsin



Anmeldedatum: 26.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 09:01    Titel: eheähnlich und die kinder?

hallo,

ich möchte hierzu auch mal was schreiben :)

ich kann beide seiten nachvollziehen. ich lebe in einer wg. d.h. mein "partner" und ich sind von der arge nicht als eheähnlich anerkannt worden.

sicher habe ich keine probleme damit, wenn es richtig fest und ernst wird, zu sagen: ich bin arbeitslos, ich brauche deine unterstützung.

es geht hier auch nicht um die krankenversicherung, das schafft man sicher irgendwie noch abzudecken. so wie ich weiß, hat derjenige, der jemand ohne einkommen versorgt, die chance das steuerlich abzusetzen. das bringt pro monat auch wieder was (steuerfreibetrag eintragen lassen).

nun habe ich aber zwei kinder! der kindesvater zahlt nicht genug unterhalt. das heißt mein lebenspartner müßte dann aufkommen. moralisch wäre das sicher auch kein problem für ihn. aber ich finde das ungerecht. er MUSS zahlen, obwohl es nicht seine kinder sind. aber er hat NULL rechte, d.h er kann nichts entscheiden was die kinder betrifft. noch nicht mal urlaub würde er bekommen, wenn ich mal ins krankenhaus müßte o.ä.

das finde ich halt ungerecht. da müßte der staat auch sagen: da wäre steuerlích was zu machen, immerhin versorgt er dann zwei kinder, die nicht seine sind.

lg aus niedersachsen
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max56



Anmeldedatum: 13.06.2008
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 09:19    Titel:

Wer zu einer Frau zieht die selbst noch unversorgter Kinder im Haushalt hat der muß halt wissen was er tut.

Und wenn dich die Ungerechtigkeit so plagt daß er "nichts zu sagen" hat kannst du das zusammen mit ihm leicht ändern, ihr heiratet einfach.

Der Gesetzgeber hat einfach der inzwischen weit verbreiteten Praxis Rechnung tragen müssen, daß Lebensgemeinschaften häufig nicht mehr mit Trauschein besiegelt werden. Die Schlußfolgerung kann doch deswegen nicht heißen daß in diesem Falle die Kosten der normalen Lebensführung dem Steuerzahler übergeholfen werden.

Warum muß deshalb eine Gemeinschaft mit Trauschein schlechter gestellt werden als eine solche ohne Trauschein?
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Enibas



Anmeldedatum: 11.02.2008
Beiträge: 625
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 12:11    Titel:

@Niedersächsin,
er hat dich aber mit 2 Kindern kennen gelernt und ja wohl auch eine Beziehung zu den Kindern aufgebaut sonst wäret ihr nicht mehr zusammen oder ???
Wieso dann die Unterscheidung : Ok im Notfall für mich aber nicht für die Kinder..Ganz oder gar nicht...
findet
Enibas
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niedersächsin



Anmeldedatum: 26.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 14:05    Titel: es geht um die erziehung der kinder

klar hat mich mein partner mit kindern kennengelernt. es geht doch garnicht darum, ob er für sie aufkommen muss oder will. er würde es tun!! sondern darum, das er keinerlei rechte hat, obwohl er zahlen müsste in einer eheähnlichen gemeinschaft.

klar sollten ehepaare besser gestellt sein, als unverheiratete.
aber man kann es auch so sehen: als alleinerziehbare mutter bekomme ich mehr steuervorteile, kinderbetreuung vom staat bezahlt, und wenn das gehalt nicht reicht: unterhaltsvorschuss oder sozialgeld für die kids.

warum also eheähnlich?! damit der mann zahlen muss, für kinder die nicht seine sind, und noch nicht mal ein bißchen steuern absetzen kann?!

wo würde denn nun der steuerzahler mehr sparen?

lg
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