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Hartz 4 Gast
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Verfasst am: 04.09.2005, 18:57 Titel: Hartz 4 oder welche Leistung? |
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Hallo!
Ich habe zwar schon einige Beiträge gesehen, bei denen ein ähnliches [b]hartz 4[/b] Thema besprochen wurde, aber bei mir ist es dann doch noch etwas anders mit dem [b]hartz 4[/b].
Ich besuche zur Zeit eine Fachoberschule in Düren und wohne selber bei meinen Eltern in Erftstadt Gymnich. Die Schule geht über zwei Jahre und im letzten Jahr hatte ich dreieinhalb Tage Praktikum und anderthalb Tage Schule.
Nun meine [b]hartz 4[/b] Frage: ich wollte Schülerbafög beantragen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht(mein Vater hat private Insolvenz angemeldet) und ich nach einem Jahr Suche noch immer keinen Nebenjob gefunden habe.
Als ich beim zuständigen BaföG Amt anrief, teilten die mir mit, dass mir bei dieser Schulform kein BaföG zustünde, wenn ich noch zu Hause wohnen würde. Das ganze wundert mich aber ein bischen, da einige meiner Mitschüler auch BaföG erhalten, obwohl sie noch zu Hause wohnen.
Mittlerweile bin ich so verzweifelt, dass ich mir sogar für das letzte Jahr noch eine Wohnung suchen würde, damit ich SchülerbaföG bekomme.
Meine erste Frage ist nun: Stimmt es, dass mir bei dieser Schulform unter den Voraussetzungen kein SchülerbaföG zusteht?
und 2. Ist es möglich, dass ich [b]Hartz 4[/b] beantrage, obwohl ich noch mein Fachabi mache??
Ich hoffe, dass ich viele Rückmeldungen von euch bekomme. |
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Mandy Gast
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Verfasst am: 05.09.2005, 07:31 Titel: hartz 4 |
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Also mir ist es auch so bekannt, dass man kein Schüler-BaföG bekommt, wenn man noch zuhause wohnt.
ALG 2 , also [b]Hartz 4[/b] , kommt für Schüler nicht in Frage, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Grüsse
Mandy |
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BAföG Gast
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Verfasst am: 05.09.2005, 08:13 Titel: BAföG und Schulformen |
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Hi,
zu deiner BAföG Frage:
schau mal auf diese Seite: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg_2.html
Da sind alle Schulformen aufgelistet, die eine BAföG förderungsfähige Ausbildung anbieten.
Hartz IV kannst du, wie Mandy schon gesagt hat, nicht beantragen.
Gruss
Gudrun |
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Denise Gast
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Verfasst am: 05.09.2005, 18:56 Titel: Bafög oder Hartz 4 |
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Hallo,
ich würde an deiner Stelle einfach mal die entsprechenden Anträge ausfüllen und dann wartest du die Bescheide ab. Vielleicht läßt sich ja doch irgendetwas machen.
Wenn deine Eltern [b]Hartz 4[/b] bekommen, wirst du es auch beantragen können. Falls nicht, bekommen deine Eltern für dich Kindergeld und vielleicht besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.
Bei deinen Mitschülern würde ich mich mal erkundigen, aus welchem Grunde sie Bafög erhalten obwohl sie zu Hause wohnen. Bei meiner Nichte ist es so, dass sie Bafög erhält während des Besuchs der BFS mit Ausbildung plus ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Hartz 4, weil ihre Mutter Hartz 4 -Empfängerin ist.
:roll: |
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Gast
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Verfasst am: 03.11.2005, 17:50 Titel: Schülerbafög und Hartz IV |
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Wenn du über 18 bist, kannst du auch als Schüler Hartz IV beantragen. Deine Eltern müssen dir dein Zimmer per Vertrag untervermieten. Zum Thema Schülerbafög und Hartz IV schau mal unter folgenden Link http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html
Gruß
Eva |
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Müller
Anmeldedatum: 25.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.11.2005, 08:15 Titel: hartz 4 |
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Hi,
lest euch doch erst mal das grundsätzliche zu [b]hartz 4 [/b] durch. Dann kann man ja schon mal ausfiltern, welche Leistung in Frage kommt. Ausserdem finde ich, dass[url=http://www.sozialhilfe24.de/hartz_4.php] hartz 4[/url] kein schönes Wort ist. Und vor allem nicht exakt. Man sollte schon genau schreiben, ob es sich um alg 2 oder arbeitslosengeld oder sozialhilfe handelt.
Gruss
Müller |
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alida Gast
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Verfasst am: 25.11.2005, 08:26 Titel: |
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@Müller
Endlich mal jemand, der etwas Vernünftiges beiträgt.
@Alle
Schüler bekommen ab 15 Jahren ALG2, darunter Sozialgeld nach SGB II.
Man muss nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man Leistungen nach SGB II beansprucht.
Man muss erwerbsfähig und hilfebedürtigt sein, sonst nichts.
@Hartz 4
Nachdem du die zweijährige Schulform besuchst und keine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung dafür ist, hast du keinen Anspruch auf BAföG.
Aber du hast Anspruch auf ALG2. |
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webbi
Anmeldedatum: 21.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.04.2006, 08:39 Titel: BAFÖG oder Hartz 4 |
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Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und wohne nun wieder zu Hause. Meine eltern gewähren mir freies Wohnrecht aber Unterhalt muss ich selber tragen. Mein ALG2 Antrag wurde auf den max. Satz der Unterhaltskosten genehmigt. Ich habe bereits 2 Ausbildungen (eine schulische und eine Umschulung) hinter mir. Beide sind staatlich anerkannt.
Wie schaut das aus - habe ich Anspruch auf BAFÖG oder bleibt das bei ALG2 (nach SGB II - steht sogar auf dem Zettel bei der Anmeldung). Wenn ich normales BAFÖG bekommen sollte und die (natürlich) das Gehalt meiner Eltern anrechnen werde ich nichts bekommen und kann mir das nicht leisten. Dann werd ich leider Arbeitslos bleiben müssen und mir meine Zukunt zubauen lassen.
Gruß,
Daniel |
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alida Gast
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Verfasst am: 21.04.2006, 15:13 Titel: |
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| 22 Jahre, bereits zwei Ausbildungen absolviert, was willst du jetzt machen? |
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webbi
Anmeldedatum: 21.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.04.2006, 16:13 Titel: |
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Ich doofie... hab vergessen was ich machen wollte ;-)))
FOS Informatik Klasse 12 und anschließend wahrscheinlich nen studium...
Naja 2 Ausbildunden.. die erste kann man als "Berufsgrundjahre" sehen - war Berufsfachschule Informatik (mit anerkanntem Ausbildungsabschluß technischer Ass. für Informatik) und später die Umschulung Fachinformatiker FR Anwendungsentwicklung. |
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alida Gast
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Verfasst am: 23.04.2006, 02:11 Titel: |
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Du bekommst BAföG, allerdings abhängig vom elterlichen Einkommen.
Bleibst du zu Hause, gibt es 348 € als Bedarfssatz.
Mit eigener Wohnung bekämst du maximal 481 €.
Wenn deine schulische Ausbildung keine drei Jahre gedauert hat, gibt es auch noch fürs Studium BAföG. |
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webbi
Anmeldedatum: 21.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 23.04.2006, 22:25 Titel: |
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da meine Eltern zuviel Geld verdienne steht mir kein BAFÖG zu. Soll ich dann Gras von der Weide essen?
Hartz 4 habe ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft - daher bekomme ich dort auch unterhaltsgeld. Eigentlich ist das ja das Sozialgeld.
Also im Klartext kann ich besser arbeitslos bleiben? Weil ohne Kohle kann ich die Schule wohl kaum schaffen - bis auf freies Wohnrecht bekomme ich nämlich nix zu Hause.
Gruß,
Daniel |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 23.04.2006, 23:08 Titel: |
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Wenn deine Eltern genug verdienen, dann kannst du auch deine Ausbildung machen. Ab 1.7.06 seit ihr eh alle wieder eine schöne und große Bedarfsgemeinschaft, so daß du nach Ablauf deines Bewilligungsabschnittes wahrscheinlich sowieso keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hast.
Turtle |
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webbi
Anmeldedatum: 21.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24.04.2006, 09:25 Titel: |
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Ahja, das sehe ich etwas anders. Ich habe eine zeitlang bereits in eier eigenen Wohnung gelebt und finde es unter aller Sau, dass meine Eltern nun für alles aufkommen müssen. Andere die noch selber wohnen lachen sich einen und suchen noch nichtmals nach arbeit oder Weiterbildungen.
Außerdem - 1.7.2006 das ist relativ, denn nach meinem Kumpel (der bei der ARGE arbeitet) würde mir nur das Geld gekürzt werden - WEIL es dann nämlich auch höhere Freibeträge geben wird.
Sowas ist natürlich mist, ALG2 = JA , Bafög = nein... ich werd am besten mal mit denen reden, evt. steht mir doch irgendein sondergeld zu - denn ohne kann ich das vergessen. |
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alida Gast
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Verfasst am: 24.04.2006, 09:35 Titel: |
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Beim Schulbesuch steht dir gar nichts zu außer Unterhalt durch die Eltern.
Soll dir die Allgemeinheit jetzt die 3. und 4. Ausbildung fördern, ohne dass du jemals selbst für deinen Unterhalt arbeitest?
Dieses "noch eine Umschulung" und "noch eine Weiterbildung" wurde nämlich auch drastisch eingeschränkt. |
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