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Zettler Gast
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Verfasst am: 24.04.2006, 12:23 Titel: |
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@Mandy
Schau mal, du bist plötzlich nur noch "Gast"..... |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.04.2006, 15:46 Titel: |
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[quote]Außerdem - 1.7.2006 das ist relativ, denn nach meinem Kumpel (der bei der ARGE arbeitet) würde mir nur das Geld gekürzt werden - WEIL es dann nämlich auch höhere Freibeträge geben wird.
[/quote]
Schön, dass dein Kumpel bei der ARGE arbeitet (wo denn, am Empfang oder als Postbote?), ich aber auch. Und ich kann dir definitiv sagen, dass ab 1.7. nicht irgendwas gekürzt wird oder es höhere Freibeträge gibt, sondern dass ab 1.7. Kinder unter 25 Jahren wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören und damit keinen eigenen Anspruch haben!
Lies einfach nach und informiere bitte den Kollegen darüber mit ganz herzlichen Grüßen:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/viewtopic.php?p=17412
Und hier der geänderte Gesetzestext, der ab 1.7.06 gelten wird:
http://www.sozialhilfe24.de/news_anz34.html
Lies die Änderungen zu § 7... Und auch die kannst du netterweise an den Kollegen abgeben. Wir wollen ja nicht, dass er ab 1.7. alles falsch macht.
Turtle |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 24.04.2006, 16:45 Titel: |
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| @Zettler: Schau mal aufs Datum. Zu diesem Zeitpunkt war ich hier tatsächlich noch Gast. :wink: |
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HexeP
Anmeldedatum: 16.02.2006 Beiträge: 93
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Verfasst am: 29.04.2006, 17:42 Titel: |
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Hi,
ich hab mir GEsetzestextänderung etc. jetzt durchgelesen...aber eines hab ich noch nicht verstanden bzw. bin wohl durch unsere Tageszeitung verwirrt worden.
U25 die schon länger nicht zu Hause wohnen (vor Feb.2006) fallen die auch unter diese Regelungen? In unserer Tageszeitung stand sowas Kluges wie "Kinder die länger als ein Jahr arbeitslos sind und dann..." aber das ergibt doch irgendwie keinen Sinn.
Nur aus Interesse gefragt
hexep |
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alida Gast
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Verfasst am: 29.04.2006, 17:57 Titel: |
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Seit die Gesetzesänderung im Raume stand und dann endgültig verabschiedet wurde, ging mir immer Rilke im Kopf herum:
[color=blue]Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr...[/color]
Das bedeutet, wer zu diesem Zeitpunkt, Stichtag 17.02.2006 alleine gelebt hat, der darf in seiner Wohnung bleiben und bekommt alles bezahlt. Eine Dauer des Alleinewohnens ist nicht festgelegt und könnte gesetzlich auch gar nicht festgelegt werden. |
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kuechenfee1
Anmeldedatum: 16.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.01.2007, 10:52 Titel: |
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| Hallo! Ich mußte letzte Woche auch los um meinen Antrag auf Alg 2 abzugeben. Ich war richtig empört,das man mir sagte ersteinmal müsse man die Lohnsteuerklassse änder. Finde ich ein Unding,das man sich vorschreiben lassen muß die Lohnsteuerklasse ändern zu lassen. lso wenn ich nicht auf das Geld so angewiesen wäre,würde ich nie dort hingehen. Leider Gottes findet man ja auch Arbeit um jede Straßenecke. War vorher 2 Jahre lang beschäftig. Übernehemn dort keinen,also heißt es nach 2 Jahren gehen. Möchte arbeiten und man wird bei den Behörden,so kommt es mir vor mit allen anderen verglichen,die nicht arbeiten gehen wollen. Ein UNDING!!!! |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 16.01.2007, 21:11 Titel: |
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Was ist so schlimm dran, wenn man die Allgemeinheit dadurch entlasten kann, über eine Lohnsteueränderung mehr Lohn zu erhalten und dadurch weniger ALG 2????
Turtle |
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