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Flora Gast
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Verfasst am: 06.06.2005, 16:32 Titel: ALG II und Praktikum ? |
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Hallo,
kann einer weiterhelfen ? Ich habe als Studentin einen Antrag auf ALG II gestellt und mir wird wahrscheinlich geholfen. Aber nun hat sich ein 6 Mon.Pflichtpraktikum in einer anderen Stadt ergeben. Für dieses Praktikum würde ich 650 EUR erhalten, würde mir dann weiterhing ALG II zustehen ? Oder muß ich das nicht angeben, da es ein studienbegleitendes Einkommen ist.
Danke im voraus ! :wink:
Viel Spaß im Forum
Flora[color=blue][/color] |
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Tina Gast
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Verfasst am: 06.06.2005, 18:11 Titel: Arbeitslosengeld II als Studentin |
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Hallo Flora!
Schreib doch bitte mal, wie du das gemacht hast, mit dem Arbeitslosengeld II. Dass Du das bewilligt bekommst. Welche Voraussetzungen liegen denn bei Dir vor. Ich hab da ganz anderere Erfahrungen.
Danke,
Tina |
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Morisson Gast
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Verfasst am: 07.06.2005, 10:46 Titel: Arbeitslosengeld II und Praktika |
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Hi,
jedes Einkommen ist anrechnungspflichtig, so dass, wenn du wirklich Arbeitslosengeld II bekommst, dieses zumindest entsprechend gekürzt werden würde, sobald du das Praktikum machst.
Grüsse,
M. |
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Tony Gast
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Verfasst am: 08.06.2005, 00:57 Titel: Kein ALG2 für Studenten |
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Als Studentin hast du Recht auf Bafög. Hast du für Bafög kein Anspruch mehr kannst du noch Wohngeld beantragen. Studenten haben kein Recht auf ALG2.
Das ist leider Tatsache. Das ist das, was ich erlebt habe. |
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SkinnyNorris Gast
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Verfasst am: 23.06.2005, 09:46 Titel: Grundsätzlich Praktikum mit ALG II |
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Hallo!
Meine Freundin ist seit einigen Monaten mit dem Studium fertig und bekommt ALGII. Jetzt möchte sie ein Praktikum machen, um überhaupt einen Einstieg in einen Job (und aus ALG heraus) zu finden.
Wird das überhaupt genehmigt, ein Vollzeit-Praktikum für mehrere Monate?
Die Aufwandsentschädigung wird auf jeden Fall an- (bzw. ab-) gerechnet, das ist klar.
Hat damit jemand Erfahrung?
Grüße SN |
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Paul Gast
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Verfasst am: 23.06.2005, 10:35 Titel: AlG II und Praktikum |
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Hallo,
wie du schon sagst, wird das Praktikumsentgelt angerechnet.
Die Arbeitsagentur ist aber auch gehalten, den beruflichen Wiedereinstieg zu fördern. Heisst ja so schön bei denen: Fordern und Fördern. Siehe[url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz171.html]§ 14 SGB II[/url].
Deshalb müssen sie auch ein Praktikum fördern. Du kannst sogar ein Einstiegsgeld beantragen, s. [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz186.html]§ 29 SGB II[/url].
Gruss,
Paule |
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Gast
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Verfasst am: 29.06.2005, 10:37 Titel: Re: ALG II und Praktikum ? |
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[quote="Flora"]Hallo,
kann einer weiterhelfen ? Ich habe als Studentin einen Antrag auf ALG II gestellt und mir wird wahrscheinlich geholfen. Aber nun hat sich ein 6 Mon.Pflichtpraktikum in einer anderen Stadt ergeben. Für dieses Praktikum würde ich 650 EUR erhalten, würde mir dann weiterhing ALG II zustehen ? Oder muß ich das nicht angeben, da es ein studienbegleitendes Einkommen ist.
Danke im voraus ! :wink:
Viel Spaß im Forum
Flora[color=blue][/color][/quote] |
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Karin Gast
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Verfasst am: 29.06.2005, 21:28 Titel: unentgeltliches Praktium |
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Hallo,
ich habe mein Diplom, suche schon lange einen Job und bekomme AG II. Jetzt möchte ich mich, um die Zulassungsvoraussetzungen der Steuerberaterprüfung zu erfüllen, ein Praktikum absolvieren, welches 16 Std. wöchentlich umfasst. Da es schwierig ist ein bezahltes Praktikum zu bekommen (die erfahrung habe ich leider gemacht - zudem dauert es lange eh man eine Antwort erhällt) und zudem es noch schwieriger wird in der gewünschten Fachrichtung eins zu bekommen, würde ich gerne meine Tätigkeit unentgeltlich anbieten. Ist so ein Praktikum in meiner Situation überhaupt zulässig? Schließlich erhöht dieses doch meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ( und qualifiziert mich weiter). |
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