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Halbes Arbeitslosengeld wegen Gesellenprüfung zur Monatsmitt

 
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JuliaD.



Anmeldedatum: 16.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.08.2006, 21:08    Titel: Halbes Arbeitslosengeld wegen Gesellenprüfung zur Monatsmitt

Hallo, ich hab' da mal eine Frage: Am 15.Juli habe ich meine Gesellenprüfung gemacht wodurch ich vorerst arbeitslos wurde.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes wurde der letzte Kalendermonat genommen, in dem ich natürlich nur ein halbes Gehalt von der Firma erhalten habe, da ich ja auch nur einen halben Monat gearbeitet habe.
Ich glaube nicht, dass es so richtig ist, dass ich weil ich mitten im Monat arbeitslos wurde deutlich weniger Arbeitslosengeld bekomme.
Hat jemand Ratschöäge für mich? Ggfs. suche ich Vorlagen um Widerspruch einzulegen.
Vielen Dank im Voraus
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 16.08.2006, 21:24    Titel:

Hi.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten [color=blue]Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres[/color] vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.
[url]http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8237&rqc=11968841126&ls=false&ut=0[/url]

Du kannst Dir das auch selber ausrechnen.

Selbstberechnung Arbeitslosengeld

[url]http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php[/url]
Nach oben
JuliaD.



Anmeldedatum: 16.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.08.2006, 15:11    Titel:

Hi,

danke für die Antwort, hat mir weiter geholfen :) !

Gruß Julia
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