| Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages ! << :: >> ALG2 Empfängerin m. Kind - Der Vater hat Ausbildung begonnen |
| Autor |
Nachricht |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 07.08.2007, 12:22 Titel: |
|
|
das mit den link klappt nicht. ich habe folgendes nach eingabe steuererklärung im suchfeld gefunden.
Paragraph: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis:
§ 11 10052 22.11.04
Anliegen: Ein Deutscher ist für ein ausländisches Unternehmen im Inland beschäftigt.
Er zahlt keinen Vorwegabzug (monatlich) auf die Steuerschuld. Diese wird durch die Steuererklärung am Jahresende erfüllt.
Dadurch ist das anzurechnende monatliche Nettoeinkommen wesentlich höher. Dennoch ergibt sich ein Bedarf.
Am Jahresende muss er seine Steuerschuld erfüllen.
Woher soll er diese begleichen? Hat demnach eine Nachzahlung durch der Leistungsträger in Höhe des Steuerbetrages zu erfolgen?
Antwort: Zunächst können im laufenden Bedarfszeitraum keine Steuerzahlungen berücksichtigt werden. Der BG steht tatsächlich ein höheres Einkommen zur Verfügung.
Nach Erhalt des Steuerbescheides ist eine "Neuberechnung" des Alg II vorzunehmen, wenn der EHB dies beantragt (Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X). Die Steuerschuld ist zu gleichen Teilen auf den Zeitraum aufzuteilen, für den sie gezahlt werden muss. Das zuvor monatlich berücksichtigte Einkommen ist demnach jeweils durch 1/ 12 der Steuerschuld zu mindern.
Es ergibt sich ggf. eine Nachzahlung des Alg II, mit der die Steuerschuld beglichen werden kann.
Hinweise: N-0207-161104-§ 11
Ersteller: 2nd Level Leistung |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 07.08.2007, 15:53 Titel: |
|
|
Na, dann noch besser. Übernahme einer Steuerschuld wäre damit auch geklärt. M. E. n. wäre diese Rechtsauslegung auch auf in Deutschland arbeitende ALG 2 Empfänger anzuwenden. Wobei ich zu Bedenken gebe, dass z. B. mein Mann und ich auch jahrelang in III/V waren und wir nie nachzahlen mussten.... Also nicht jeder mit III/V muss nachzahlen.
@LOT75
[quote]Man untergräbt damit die Autorität des Sozialgerichts in Leipzig. [/quote]
Na, jetzt lache ich mich aber schief. Dann untergräbt ja das SG Leipzig auch die Autoriät des Amtes, dass den entsprechenden Bescheid erlassen hat...
LANDESsozialgerichte sind nunmal dazu da, falsche Entscheidungen der EINFACHEN Sozialgerichte wieder zu kassieren, wenn sie Nonsens sind. Und dieses war nunmal großer Nonsens!
Und wenn man den Schrott mit dem SG Leipzig immer noch hört und liest, obwohl es schon seit Jahrgedenken kassiert worden ist, dann nervt das soooo ganz langsam.
Nochmal: Du kannst kein kassiertes Urteil als Begründung anführen. Egal, ob dir nun das Urteil gefällt oder nicht. Dann such dir mal bitte ein bestehendes Urteil dazu. Wobei du zur Lohnsteuererstattung sicherlich nichts finden wirst, was dir gefällt.
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 07.08.2007, 17:35 Titel: |
|
|
[quote="Turtle1972"]Na, dann noch besser. Übernahme einer Steuerschuld wäre damit auch geklärt. M. E. n. wäre diese Rechtsauslegung auch auf in Deutschland arbeitende ALG 2 Empfänger anzuwenden. Wobei ich zu Bedenken gebe, dass z. B. mein Mann und ich auch jahrelang in III/V waren und wir nie nachzahlen mussten.... Also nicht jeder mit III/V muss nachzahlen.
[/quote]
rein theoretisch wird es so sein,dass selten eine steuernachzahlung vom finanzamt eingefordert wird.
aber rein theoretisch ist es doch möglich.
auch solche fälle kann es geben.
und da es auch solche fälle gibt,kann nicht pauschal gesagt werden ...du bekommst geld vom finanzamt wieder,dass ist einkommen.aber wenn das finanzamt noch geld von dir will,pech gehabt,dass sind deine schulden und die bezahlt die arge nicht.
entweder ist es einkommen,dann sind steuerschulden von der arge auch zu bezahlen.
oder es ist vermögen,dann bezahlt auch jeder seine steuerschulden selbst. |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 07.08.2007, 18:14 Titel: |
|
|
in den urteil L 3 B 223/05 AS-ER Sächsisches Landessozialgericht wurde doch garnicht darüber verhandelt,ob die steuerrückzahlung einkommen oder vermögen darstellt.
in diesen urteil geht es darum ob ein Erlass einer einstweiligen Anordnung mit den Anordnungsgrund nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG bestand. [u]dieses wurde verneint.[/u]
Das SG hat der Beschwerde nicht abgeholfen und dem Senat vorgelegt.
also dürfte doch eine entgültige entscheidung noch garnicht vorliegen? :?: |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 07.08.2007, 19:31 Titel: |
|
|
"ER" ist immer nur ein Beschluss. Klar steht das Hauptsacheverfahren noch aus.
Und trotzdem ist eben der Beschluss des LSG Leipzig gekippt worden und man kann sich doch nicht auf etwas berufen, was schon gar nicht mehr gültig ist! Oder gehst du zum Arbeitsamt und beantragst Arbeitslosenhilfe, obwohl die entsprechenden Gesetzlichkeiten seit 1.1.05 nicht mehr exestieren?
Im übrigen sind entsprechende Klagen dazu beim BSG anhängig, es wird also über kurz oder lang eine Grundsatzentscheidung geben.
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 07.08.2007, 19:45 Titel: |
|
|
es ist eben nicht gekippt,sonder an das senat weitergeleitet worden.gekippt wurde die notwendigkeit der einstweiligen Anordnung .
somit kann man sich weder auf das eine noch auf das andere urteil berufen,sonder muss die entscheidung des bsg abwarten .
sollte das bsg der ansicht folgen,das die steuerrückerstattung vermögen darstellt,werden wohl so einige überprüfungen nach § 44 SGB X folgen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 07.08.2007, 19:49 Titel: |
|
|
Dete: Das Leipziger Urteil oder besser: "der Beschluss" wurde gekippt und das Ganze geht auch nicht mehr zum BSG, weil es sich vom LSG her um einen RECHTSKRÄFTIGEN Beschluss handelt.
Dass das Hauptsacheverfahren überhaupt schon über die SG Ebene hinaus ist, ist unbekannt.
Wenn sich also niemand auf den Leipziger Beschluss berufen kann, weil er vom LSG rückgängig gemacht wurde, es aber schon URTEILE von LSGs für eine Anrechnung als Einkommen gibt (bitte einfach mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de nachschauen): wer hat wohl die besseren Karten?
Bitte lerne erstmal den Unterschied zwischen Beschluss und Urteil.
Und dann warten wir mal aufs BSG.
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 07.08.2007, 22:29 Titel: |
|
|
ach turtle weisst du manchmal denke ich,sobald dir jemand widerspricht siehst du rot und wirst beleidigend oder zum besserwissererischen oberlehrer.
du musst mir nicht sagen,was ich besser erstmal lernen muss,dazu solltest du mal nachlesen,wer das wort [b]urteil[/b] für einen [b]beschluss[/b] zuerst geschrieben hat.ich wars jedenfalls nicht.
[quote="Turtle1972"]Das Leipziger Urteil ist doch schon längst wieder durch das LSG mit Entscheidung AZ L 3 B 223/05 AS-ER im März 2006 aufgehoben worden!
Turtle[/quote]
und wer einen beschluss lesen und dann noch verstehen kann ist klar im vorteil.
in dieser verhandlung hat die arge(hier bf) folgenden antrag gestellt
Die Bf. beantragt, den Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 25.08.2005 aufzuheben und den An-trag auf einstweilige Anordnung abzulehnen.
Das SG hat der Beschwerde nicht abgeholfen und dem Senat vorgelegt.
Das Sozialgericht (SG) hat zu Unrecht die Voraussetzungen für den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung bejaht. Hierfür mangelt es bereits an einen hinreichenden Anord-nungsgrund.
also das ergebnis zweigeteilt.deshalb ja auch dem senat vorgelegt.
was bedeutet dieser beschluss also?
die arge muss nicht sofort die zahlung wieder aufnehmen,da die leute ja nicht am hungertod sterben werden. sie dürfen ihre bescheide aufrecht erhalten.
über den endgültigen punkt vermögen oder einkommen wird beim bsg irgendwann mal entschieden.ergo eine aussetzung der entscheidung.und somit kann sich keiner von uns auf irgendeinen beschluss berufen,sondern es muss gewartet werden bis das bsg ein grundsatzurteil fällt. |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 08.08.2007, 09:17 Titel: |
|
|
Na ist doch ein tolles Fazit von dir.
Womit bewiesen wäre, dass der Hinweis von LOT75 auf den Leipziger Beschluss absolut wertlos ist.
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 08.08.2007, 09:33 Titel: |
|
|
| aber dein hinweis aber auch. |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 08.08.2007, 16:36 Titel: |
|
|
Mein Hinweis, dass man den Beschluss eben NICHT anführen kann? Warum ist der sinnlos?
Du hast doch selbst festgestellt:
[quote]somit kann sich keiner von uns auf irgendeinen beschluss berufen[/quote]
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
dete
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 214
|
Verfasst am: 08.08.2007, 18:15 Titel: |
|
|
aber die arge(damit meine ich nicht dich persönlich)kann sich auch nicht drauf berufen,dass es einkommen ist.sie müsste darauf hinweisen,dass bis zur entscheidung durch das bsg die entscheidung der arge vorläufig ist. diese verfahrensweise gibt es auch zb beim finanzamt.
[i]Das Leipziger Urteil ist doch schon längst wieder durch das LSG mit Entscheidung AZ L 3 B 223/05 AS-ER im März 2006 aufgehoben worden[/i]
das meine ich mit deinen hinweis,weil er so wie du ihn schreibst nicht stimmt.
warum?weil die entscheidung(einkommen oder vermögen) eben in AZ L 3 B 223/05 AS-ER nicht aufgehoben wurde sonder an das bsg weitergegeben wurde. |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
|
Verfasst am: 09.08.2007, 08:25 Titel: |
|
|
[quote]aber die arge(damit meine ich nicht dich persönlich)kann sich auch nicht drauf berufen,dass es einkommen ist[/quote]
Aber natürlich kann sie das. Du bist vielleicht lustig.
§ 11 SGB II
1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Die Entscheidung des SG Leipzig wurde durch das LSG Sachsen AUFGEHOBEN. Und zwar RECHTSKRÄFTIG aufgehoben. Es wurde KEINE Revision beim BSG zugelassen!!!! Sonst wäre es nicht RECHTSKRÄFTIG. Es gibt beim BSHG anhängige Klagen. Aber von anderen Gerichten, die eine Revision zugelassen haben!
Nach deiner Logik dürfte das Amt überhaupt nix als Einkommen anrechnen, solange das BSG nicht über die Anrechnung von Lohn, Rente, Kindergeld usw... entschieden hat!
Wenn jemand mit einem Bescheid eines Amtes nicht einverstanden ist, dann kann er in Widerspruch gehenund klagen. Mehr ist nicht.
Turtle |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
Unser Forum ist umgezogen:
Forum sozialhilfe24.de
Liebe Forum-Nutzer
wir sind mit unserem Forum umgezogen. Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier: Forum sozialhilfe24.de
Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.
Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.
Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz.
Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.

50899 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB2.de
|