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disi2000
Anmeldedatum: 30.07.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.07.2006, 17:20 Titel: Zinseinnahmen während ALG1 Zeit meldepflichtig? |
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Vom Arbeitsamt habe ich eine Meldung bekommen dass durch einen Datenabgleich festgestellt wurde dass ich für 2004
Zinseinkünfte hatte. Mir wird die Frage gestellt ob ich in diesem Jahr Zinseinnahmen hatte.
Im Januar 2006 war ich noch ALG1 Empfänger, ab 1 Feb. 2006 bekomme ich ALG2.
Ich habe im Januar Zinsen (ca.120€) für mein Sparguthaben (für 2005) bekommen.
Meine Frage:
Ab welcher Summe muss ich Zinseinkünfte während der ALG1 Zeit melden, und welche Auskunft soll ich dem Arb. geben?
Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 30.07.2006, 20:45 Titel: |
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Hi,
[quote]Meine Frage:
Ab welcher Summe muss ich Zinseinkünfte während der ALG1 Zeit melden, und welche Auskunft soll ich dem Arb. geben? [/quote]
Bei ALG I überhaupt nicht. ALG I ist nicht von der Bedürftigkeit abhängig, sondern ist eine Versicherungsleistung für die Du Beiträge gezahlt hast. Die Arbeitslosenversicherung.
Bei ALG II :
Nicht berücksichtigt werden:
• Einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als
monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie für jedes Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft jährlich 50 Euro nicht übersteigen
(z.B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden
und die Bagatellgrenze nicht überschreiten),
Nachlesen kann man das ab Randziffer 3.6 hier :
[url]http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-01/importierter_inhalt/pdf/Fachliche_Hinweise_11_SGB_II_100406.pdf[/url] |
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disi2000
Anmeldedatum: 30.07.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01.08.2006, 03:26 Titel: |
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| Danke für die schnelle Antwort. :wink: |
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