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Mit 25 Erstauzug

 
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Serkan



Anmeldedatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.07.2006, 13:32    Titel: Mit 25 Erstauzug

Hi
bin 25 jahre alt und beziehe ALG I und möchte ausziehen, es währe mein erstauszug würde ich da leistungen vom staat bekommen wenn ja für welche ?

THX
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 11.07.2006, 18:33    Titel:

Das kommt drauf an, ob du dir den Auszug leisten könntest oder nicht und ob das Amt allein deinen Wunsch nach eigener Wohnung als wichtig einschätzt.

Über was für Einkommen verfügst du derzeit?

Turtle
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Serkan



Anmeldedatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.07.2006, 05:03    Titel:

Momentanes einkommen beträgt 545€ ALG I
Habe leider in der hinsicht keine ahnung wie oder ob ich leistungen bekomme.
Also soll ich dem Amt erzählen das ich zuhause stress bekomme das ich ausziehen soll ?
Oder gibt es auch andere gründe ?
Wie siehts eigentlich mit der Miete aus würde ich lesitungen erhalten als ALG I empfänger ?
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 12.07.2006, 17:32    Titel:

Hi!

Bei 345 Euro Regelsatz liegst du derzeit mit 200 Euro/Monat über ALG 2. Daher wird dir niemand den Auszug finanzieren, da mußt du schon die 200 Euro/Monat zu nehmen und sparen. Auch ALG 2 als Aufstockung für die eigene Wohnung wird es wohl nicht geben, eher Wohngeld.

Turtle
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Serkan



Anmeldedatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 05:32    Titel:

Hmm das ist aber doof
was könnteich denn für sonstige leistungen bekommen ?
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 17:12    Titel:

Nichts.
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CyLord



Anmeldedatum: 04.08.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 10.08.2006, 17:34    Titel:

Informiere Dich bei der Arbeitsgemeinschaft persönlich. Aber die Miete+Wasser müssen in dem Maße berücksichtigt werden. Bei einer alleinigen Wohnung reicht das Geld nicht aus. Der Moderator liegt völlig falsch, wenn er behauptet, daß 545€ ein zu hoher Satz bedeutet und nur die 345€ Regelsatz an ALGII als Vergleich nimmt.

Wenn du jetzt in einer WG mit Deinen Eltern zusammenwohnst, dann reicht Dein ALGI-Geld aus und hast keinen ALGII-Anspruch.

Wenn Du ausziehst, dann hast Du je nach Kosten der Wohnung, Anrecht auf ALGII, weil die 545€ (volle Miete Miete+Wasser, Nachrung etc.) dann nicht mehr ausreichen und hast so Anspruch auf ein Teil vom ALGII.

Am besten Du fragst bei der ARGE selber, wie und was Du beachten mußt. Aber 545€ sind für den Bedarf einer alleinigen Wohnung zu wenig.
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