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Kein ALG nach Arbeit im Ausland?

 
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Autor Nachricht
Zappa



Anmeldedatum: 29.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Lemgo

BeitragVerfasst am: 29.05.2006, 23:26    Titel: Kein ALG nach Arbeit im Ausland?

Hallo Leute,
ich brauche dringend Rat: Mein Sohn ist 25 und gelernter Nutzfahrzeugmechaniker. Nach seiner Lehre hat er ca. 4-5 Jahre in seinem Lehrbetrieb gearbeitet und ist dann für 13 Monate zum Arbeiten nach Schweden gegangen, um Auslandserfahrungen zu sammeln. Anfang des Jahres ist er aus Skövde nach Lübeck gezogen, um seinen Meister in Tageslehrgängen zu machen.
Jetzt ist er fast fertig mit der Meisterschule, bekommt aber keine Arbeit. Sein Antrag auf Arbeitslosenhilfe wurde abgelehnt, weil er in den letzten 2 Jahren nicht 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war! Er soll also jetzt nach bestandener Meisterprüfung, für die er auch noch 8000,- € Schulden gemacht hat, ALG 2 beantragen!
Das ist eine echt besch... Situation, denn der Junge Mann wird in ca. 4 Monaten Vater!
:evil: :evil: :evil: In welch einem Land leben wir eigentlich? :evil: :evil: :evil:

Weiß vielleicht jemand eine Umgehungsmöglichkeit, Sonderregelung etc.?
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 07:14    Titel:

Hi,

wenn er die s.g. Anwartzeiten zum ALGI nicht erfüllt, hat er in der Tat keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALGI.
Er kann dann lediglich ALGII beantragen.
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katja70



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 13:27    Titel:

vielleicht sollte er überlegen ganz nach schweden zu gehen ? !
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negteit



Anmeldedatum: 29.03.2006
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 19:28    Titel:

Er hat Ansprcuh auf ALG 1. Oder sagen wir etwas ähnliches. Denn er hat ja in den 13 Monaten in irgendeine Kasse (Deutschland oder Schweden) eingezahlt.

Wenn jemand nach Schweden geht, dann kann er sich das ALG auch nach Schweden überweisen (hinterherschicken) lassen. Dafür braucht mann den Schein E303 - Übertragung von ALG.

Wenn es von Deutschland ins EU-Ausland geht, dann sollte es doch umgekehrt auch möglich sein.


negteit
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Zappa



Anmeldedatum: 29.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Lemgo

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 22:35    Titel: Danke und zur Info

Hallo ihr lieben Leute,
danke für eure Antworten, habe selbst auch weiter recherchiert:
E 303 wurde weggefallen!
Anspruch besteht, da die beitragspflichtige Beschäftigung in einem Land der EU oder des EWR ebenfalls als Anwartschaftszeit gilt!
Auch in der Arbeitsagentur wird bei den Fortbildungen gespart, oder sollte etwa eine Anordnung zur vorsätzlichen Ablehnung von Anträgen wider besseren Wissens bestehen?

Folgende Seite fand ich wirklich gut und hilfreich:
http://www.recht-e.de/rechtsanwalt-arbeitsrecht-index.0.html

Herzlichst euer Zappa
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