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Hartz IV Neuregelungen zum 1. April 2006
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Bericht aus den Eingeweiden der Arbeitsagentur << :: >> Grundeinkommen für Alle!  
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Admin
Administrator


Anmeldedatum: 14.11.2004
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 17:36    Titel: Hartz IV Neuregelungen zum 1. April 2006

Ab dem 1. April 2006 gibt es eine Neuregelung für Hartz IV Empfänger: jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren benötigen zum Auszug aus der elterlichen Wohnung der Genehmigung der Arbeitsagentur bzw. Sozialbehörde. Andernfalls fallen die staatlichen "Hartz IV Leistungen" weg bzw. werden gekürzt.
Ausnahme: Jugendlichen unter 25 Jahren können dann eine eigene Bedarfsgemeinschaften bilden, wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt den Auszug aus der elterlichen Wohnung erforderlich macht. Eine entsprechende Prüfung führt die Arbeitsagentur durch. Für Jugendliche, die bis zum 17. Februar aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, gilt Vertrauensschutz.

Was ist Ihre Meinung? War dieser Schritt notwendig? Welche Vorteile bringt diese Regelung? Welche Nachteile entstehen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.03.2006, 00:45    Titel:

Für Jugendliche, die bis zum 17. Februar aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, gilt Vertrauensschutz.

Was ist Ihre Meinung? War dieser Schritt notwendig? Welche Vorteile bringt diese Regelung? Welche Nachteile entstehen?

Nachdem diese Neuregelung erst jetzt offiziell ist und "Gesetz" gucken die in die Röhre, die ab dem 18.Februar aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind.
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.2006, 10:13    Titel:

Hi,

ich setze mich mit ABSICHT jetzt in die Nesseln!!!!

Ja, ich finde diese Neuregelung dem Grunde nach richtig!!!!
Es wurde hier eine LÜCKE im SGB geschlossen die regelrecht zum "Leistungsmissbrauch" aufrief. Ich hatte für mich den Eindruck gewonnen, durch die Vielzahl der Beiträge im [url=http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/forum13.html]U25-Forum :arrow: [/url], das junge Menschen sich durch das SGB eine Wohnung finanzieren lassen wollten. Das ist jedoch nicht Sinn und Zweck des SGB II. Hierzu sollte man sich mal den [url=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200100]§ 1 SGB II (Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende) :arrow: [/url] durchlesen. Von einem "Wohnungsbeschaffungsprogramm" für U25 ist da nicht die Rede.
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muppel
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.2006, 13:07    Titel:

Da muß ich dir außnahmsweise mal "recht" geben :lol: :lol: .
In der letzten zeit hörte und las man ja nur, "ich bin volljährig was steht mir zu,was bekomme ich". :twisted:
Auch wenn mama und papa mal "böse sind",braucht man ja nicht gleich ausziehen und die allgemeinheit dafür zahlen lassen.
Muppel :wink:
P.S
Ich grüsse dich "verlorener SOHN"(Goldfield) :lol: :lol: :lol: :wink:
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muppel
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 07:38    Titel:

Hi;
Ihr müßt auch mal an die eltern denken!!!!!!
Wenn dennen was nicht past mit euch ,die können euch ja dann auch nicht einfach vor die türe setzen obwohl sie das vielleicht gerne machen würden,als eltern hat man doch dann das schwierigere los :lol: :wink: .
Eltern wollen auch in RUHE leben können,was ja dann auch nicht geht,wenn ihr kinder öfters krach schlagt!
Es ist für eltern und kinder nicht leicht ,aber bestraft werden eigendlich die eltern!
Muppel :wink: :wink:
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Tatjana82



Anmeldedatum: 27.03.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Whv

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 13:15    Titel:

Hallo!!

Ich habe grade mich hier mal eingelesen.


Also ich finde das man genau überprüfen sollte ob die Kinder bzw.Jungenlichen eine eigene Wohnung beziehen dürfen.


Der Grund für meine Meinung ist das viele Jungendliche denken so jetzt bin ich 18 und meine Eltern können mich mal und zusagen haben sie mir schon lange nichts mehr!!!
Wenn man das in den Medien sieht was da so einige von sich geben da denke ich immer nur Hoffendlich schauen die zustelligen Bearbeiter zu und unternehmen was.


Für Jugendliche U25 sollte geprüft werden ob den die Liestung zusteht.
Für Jungendliche die vom Elternhaus aus schon keine Perspektive haben sollten meiner Meinung nach erstmal in ein Betreutest Wohnen komme und vorbereitet werden.
[color=blue]Ich weiß wovon ich rede,hätte mir damals sowas wie Betreutestwohnen gewünscht stattdessen habe ich eine Wohnung bekommen und war völlig auf mich alleine gestellt und ich hatte gebeten erstmal in ein Betreutestwohnen zukommen.Es hieß nur im Moment haben wir kein Platz für sie oder Sie sind schon zualt mit 19 Jahren.[/color]


[color=red]Es wird den Jugendlichen echt zuleicht gemacht von zu Hause auszuziehen.
[/color]

[color=red]Wie viele sagen in den Medien warum soll ich Arbeiten wenn mir das Geld zusteht??[/color] :shock: :shock:
Ich weiß es sind nicht nur die U25 Jährigen sondern auch Ältere aber um das wenigstens ein bisschen einzudemmen finde ich diese Lösung nicht schlecht.

Bitte nicht Falschverstehen!!
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Idiotenwiese



Anmeldedatum: 14.03.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 16:04    Titel:

Tjo, ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen.
Im Falle wirklicher Probleme (damit meine ich nicht "Hab Streß mit den Alten" - das ist bei vielen so) sollte jemandem auch weiterhin der Auszug ermöglicht werden.

Allerdings besteht stellenweise ein Anspruchsdenken, das ich persönlich ablehne. Wie bereits gesagt, ist es nicht Aufgabe des Steuerzahlers die erste Wohnung zu finanzieren.

Nettes Beispiel: Ein Hilfesuchender (frische 18) beantragt ALG2. Schule beendet, keine Ausbildung. Als sonstiges Einkommen nur Kindergeld.
Wenige Wochen später (mittlerweile ist der Antrag genehmigt) schneit der Leistungsempfänger ins Büro und fordert einen Vorschuß (ist ja immerhin schon der 12. des Monats :) ). Nach der Ursache für die Geldknappheit gefragt, kommt die Antwort "Kein Kindergeld bekommen".
Man lässt sich das Schreiben der Familienkasse zeigen, und siehe da:
Die Kindergeldzahlung wurde eingestellt, weil jemand es nicht für nötig gehalten hat, bei der Ausbildungsberatung vorbeizuschauen.

Null-Bock-Mentalität.
Und es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit dies zu unterstützen. Die eigene Wohnung sollte selbst finanziert werden - oder man bleibt bis Mitte 20 bei Mami (soll vielen ja auch gefallen ;) )
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 16:09    Titel:

Hi!

Dein Beispiel ist nachvollziehbar, aber mit deinen Daten haperts. Erst ab 21 ist Kindergeld nur dann möglich, wenn a) keine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt und b) der junge Mensch die Ausbildungssuche nachweist.
Für die U21 reicht der Nachweis, arbeitslos gemeldet zu sein. Wenn er das nicht ist, schlampt der zuständige U25 Vermittler..... :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

By Turtle
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Idiotenwiese



Anmeldedatum: 14.03.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 16:41    Titel:

[quote="Turtle1972"]Erst ab 21 ist Kindergeld nur dann möglich, wenn a) keine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt und b) der junge Mensch die Ausbildungssuche nachweist.
Für die U21 reicht der Nachweis, arbeitslos gemeldet zu sein. Wenn er das nicht ist, schlampt der zuständige U25 Vermittler.....[/quote]

Hmm. Also er war definitv 18 :)
Ich gehe mal davon aus, dass die Familienkasse eine extra Meldung zur Erwerbslosigkeit verlangt, richtig? Aber wenn der Kindergeld-Empfänger zur Ausbildungsberatung geladen wird, besteht doch wahrscheinlich Kenntnis der Arbeitslosigkeit.. :roll:
Erfolgt AA-intern die Meldung an die Familienkasse, wer ALG2-Empfänger U21 ist? Ansonsten würde ich es auf Abstimmungsprobleme zwischen Optionskommune und Familienkasse schieben, wenn die Meldung automatisiert erfolgen sollte.
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 19:04    Titel:

Aha,

du bist von einer OK. Jepp, dann ist es ja nicht so einfach mit dem Status "arbeitslos". OK-Patienten "dürfen" ja ausschließlich (bis auf Aufstocker -und das auch erst seit neuestem-) von der Kommune betreut werden....

Die Familienkassen gucken übrigens nicht in unser Vermittlungsprogramm rein ob jemand arbeitslos oder -suchend gemeldet ist. Die machen das auch ganz offiziell mit Vordruck...

Aber nichtsdestotrotz: Zur Bewilligung von KG bei U21jährigen reicht der Nachweis Arbeitslosigkeit. Erst ab 21 muß die Ausbildungssuche nachgewiesen werden. Und die hängt übrigens noch nichtmal mit der Meldung bei der Berufsberatung zusammen, es reicht, wenn das betreffende "Kind" nachweist, sich um Ausbildung zu bemühen.

Das nur mal so am Rande...

Zur "neuen" U25 Regelung: Das ist ja nix neues, in der Sozialhilfe war es doch generell so, dass "Haushaltsangehörige", egal wie alt, den geringeren Regelsatz bekamen. Und auf die Selbsthilfe: "Sie können weiter bei Mama wohnen." haben wir auch immer hingewiesen. Die Änderung ist daher nur die Korrektur eines handwerklichen Fehlers. Bist du im Netzwerk angemeldet?

By Turtle
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Idiotenwiese



Anmeldedatum: 14.03.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 14:58    Titel:

[quote="Turtle1972"]Die Familienkassen gucken übrigens nicht in unser Vermittlungsprogramm rein ob jemand arbeitslos oder -suchend gemeldet ist.

...

Bist du im Netzwerk angemeldet?
[/quote]

Hi!

Du schreibst "unser Vermittlungsprogramm", daher bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass du bei der AA beschäftigt bist. In einem anderen Thread las ich, dass du bei einer Kommune arbeitest. Ausserdem scheint fundiertes Wissen in A2LL vorhanden zu sein - wird das bei euch im kommunalen Bereich eingesetzt?

Und noch eine Frage: Auf welches Netzwerk beziehst du dich?

Ansonsten sollte ich zur Klarstellung noch hinzufügen, dass ich noch in der Ausbildung stecke und letzten Sommer einen Einblick in die ALG2 Leistungsbearbeitung gewinnen konnte. Zeitlich hat es leider nicht mehr gepasst, auch den Vermittlungsaspekt mitzubekommen (musste am Info-Punkt Urlaubsaushilfe leisten :oops: )

In der Theorie habe ich nur Leistungen aus dem SGB XII kennengelernt und letzte Woche eine Prüfung im HzP-Bereich gehabt :?
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 16:35    Titel:

Hi!

a) Nun, die ARGEn sind ja ein Gebilde aus Kommune und BA. Ich bin daher U25 Vermittler bei einer ARGE, aber natürlich weiterhin kommunal angestellt. Und wir nutzen in der ARGE sowohl CoArb als Vermittlungsprogramm als auch A2LL...

b) Hilfe zur Pflege habe ich überhaupt keine Ahnung, ich war 10 Jahre in der offenen Hilfe... Weißt du schon, ob du übernommen wirst und bei welchem Amt?

c) Netzwerk: www.netzwerk.sgb2.info
Anmeldung geht nur mit nachgewiesener Dienst-Email.

By Turtle
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Idiotenwiese



Anmeldedatum: 14.03.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 18:39    Titel:

Also eine Übernahmegarantie habe ich nicht. Mit Beendigung der Ausbildung endet das Beamtenverhältnis erstmal. Allerdings wurde eine Übernahme mündlich zugesichert (Schall und Rauch...), gerade im Hinblick darauf, dass meine Stadt bedarfsorientiert ausbildet (1-2 Beamte pro Jahr).
Wenn ich an Kollegen in anderen Städten denke, bei denen schaut das weniger rosig aus. Manchen wurde bereits im ersten Ausbildungsjahr gesagt, dass wohl keine Übernahme erfolgt. :evil:

Eingesetzt würde ich zu 99% im Bereich Leistungssachbearbeitung SGB II. Dort ist eigentlich noch genügend Bedarf für zusätzliches Personal.

Danke für den Link. Sobald ich wieder im Amt bin, werde ich mich dort anmelden. Hoffentlich nimmt man die Registrierung an, auch wenn ich keine aktiv tätige Person in dem Bereich bin. Allerdings würde ich schon gerne auf dem Laufenden sein, wenn ich später in dem Bereich lande, und nicht nur SGB XII Wissen mitbringen.
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 20:34    Titel:

Hi!

Normalerweise reicht eine Dienst-E-mail-Adresse aus. Wenn man bedarfsorientiert ausbildet, ist das doch schonmal was wert, denke ich. Wobei es für mich kaum vorstellbar ist, dass eine kommunale Verwaltung noch Beamte ausbildet, meine ist schon seit Jahren dazu übergegangen, nur noch Angestellte auszubilden...

Aber beim SGB II besteht garantiert Personalbedarf, egal ob ARGE oder OK...

By Turtle
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.04.2006, 02:06    Titel:

im grund habt ihr aus eurer sicht ja recht.....,aber
wieso sollen denn jetzt die eltern die fehler der politik ausbaden?
wer hat denn die ganze schei.e heraufbeschworen?
ich sehe es etwas anders und das schon eine ganze weile und ich bin bestimmt nicht gegen neuerungen,aber was da von der spd damals ins gang gesetzt wurde ist ein übel,daß wir heute noch ausbaden und deren konsequenzen jetzt auf die elterliche verantwortung abgewälzt wird.

mündigkeitsalter 21 jahre
schule fertig mit 14-15
lehre 3-4 jahre
dann 2-3 jahre gesellenzeit
solange mußten die eltern einverstanden sein mit
schule abrechen,
lehre abbrechen,
schulden machen
faulenzen
die meisten eltern waren es sicher nicht

dann kam bundeswehr
erwachsen waren die kids ,wenn man sie gehen ließ sie haben schon alles was zum leben gehört gelernt,waren lebensfähig bevor sie gingen ,dazu kam eine andere erziehung

was haben wir heute? mit glück sind sie 16 ,wenn sie die schule packen
dann keine lehrstelle ,
wenn doch sind sie 18,brauchen nicht mehr auf die eltern hören ,brechen ausbildung studium etc ab,gehen mit 18 zum bund und machen schulden,wer will es ihnen verbieten? die eltern,denen jede chance daraufhineinzuwirken vom staat genommen wurde?
wenn sie zum bund müssen sind sie auch nicht zu hause,halten für ander staaten ihren kopf hin, und dürfen durch ihren konsum ,und der ist nicht unerheblich, die wirtschaft ankurbeln und sich selber gleichzeitig ruinieren......ne leute so nicht....
ich habe 5 eigene und 4 pflegekinder großgezogen ohne vater staat ,ich habe gearbeitet und meine 9 gut erzogen,sie haben es so gemacht,wie ich es wollte,weil durch erziehung vieles gut gemacht werden kann,dazu braucht es aber andere moralvorsellungen ,andere verantwortung und ein vorbild...was das ist können politiker heute nicht mehr definieren....sie haben weder das eine ,noch das andere.sicher gibt und gab es schon immer asoziale,die wird es auch immer geben,aber was bitte wollt ihr denn unseren kids sagen? womit sollen sie motiviert werden ,wenn si mit 20 schon so verschuldet ohne perspektive sind ,,,ab zu mutti,die ist verantwortlich????
N E I N , mein jüngster ist mit 17 ausgezogen wegen einer lehrstelle er ist bald fertig er ist 19,sicher darf er jederzeit nach hause,aber muß ? ne nicht mit mir.
und bei der ganzen situation ,bei der entmündigung der eltern in der erziehung,bei abschiebung auf die eltern bei unterhaltsfragen,und bei den einschränkungen von hartzIV welche mutter darf es sich denn leisten bei ihren kindern zu bleiben? ne die dürfen ein eurojobs machen und die kids irgendwelchen tanten überlassen auch für einen euro, ne dasollen doch unsere politiker kinder kriegen oder die,die die gesetze hier derart umsetzen,für jedes normale kind das in dieses deutschland geboren wird kann man heute nur noch beten,denn das ist ein verbrechen.

[edit by admin]

ich habe mit 17 geheiratet,habe meine kids ohne den staat groß bekommen und es gab minimales kindergeld kein erziehungsgeld und ich war zu hause.meine kids sind alle was geworden ,der dank ist.damals war man mit 5 kindern und 4 pflegekindern asozial obwohl kein staat bezahlt hat,heute verleihen sie bald das mutterkreuz und wollen nichts mehr tun für die familien.näh leute hoffentlich setzt in dieses land kein denkender mensch mehr kinder
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