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Maximus
Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.03.2006, 02:11 Titel: Bekomme ich Wohngeld? |
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Ich habe folgendes problem:
Kurz zu meiner Person:Ich bin 23 jahre habe schon eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und mache zur Zeit eine zweite Ausbildung.
Bin im zweiten Lehrjahr und verdiene 350 eur netto.
Leider gibt es zur Zeit bei mir zu hause nur noch streit und ich bin jetzt so weit gekommen das meine Eltern kein Wort mehr mit mir reden und wollen das ich so schnell wie möglich ausziehe.
Trotzdem sagen sie mir aber das sie sich bei mir um nichts kümmern und auf gar keinen fall ein formular oder ähnliches ausfüllen werden,da ich alt genug bin und jetzt mal selber sehen soll wie ich klar komme. zitat meiner Eltern.
Mein Vater ist Berufstätig und verdient ganz gut
Hilfe kann ich von meinen Eltern keine erwarten!!!!!
Kann ich Wohngeld beantragen?Bei einer ein Zimmer Wohnung die angemessen ist?
Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Bekomme ich vielleicht noch Geld für eine Erstausstattung?Da ich das ganze Geld nicht aufbringen kann.
Wäre es für mich vielleicht günstiger wenn ich mit meiner freundinn zusammen ziehe?Sie ist auch gerade im 2ten Lehrjahr und macht ihre erstausbildung,würden wir dann vielleicht auch Wohngeld bekommen?Wenn ja mehr oder weniger?
Bitte um schnelle antworten
Sonst habe ich bald kein Dach mehr über dem Kopf. |
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lotusblume
Anmeldedatum: 29.10.2005 Beiträge: 542
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Verfasst am: 11.03.2006, 11:36 Titel: |
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Es gibt zwei Möglichkeiten:
Wohngeld = Dafür brauchst du ein Mindesteinkommen in Höhe deiner Miete + Heizkosten + 345 €. Wohngeld ist nur ein Zuschuss und daher das Mindesteinkommen. Du musst nachweisen, dass du von dem Geld was du hast leben kannst, ansonsten nehmen die an, dass du Einkommen verschweigst.
Deine Freundin hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie in Erstausbildung ist und ich nehme mal an dass sie BAB bekommt bzw. sie es beantragen kann. Wenn ihr also zusammenzieht würdest nur du einen Teil Wohngeld bekommen, für sie gibt es nichts.
2. Möglichkeit:
Du kannst ergänzend ALG II beantragen. Da es deine Zweitausbildung und diese nicht förderungsfähig durch BAB oder Bafög ist. |
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Maximus
Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.03.2006, 15:29 Titel: Müssen meine Eltern da mitspielen wenn ich Alg2 beantrage? |
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Vielen dank für die antwort
Das mit dem mindestgeld verstehe ich nicht so ganz ich bekomme 350 eur und die 154 eur Kindergeld dazu wenn ich raus bin,dass kann ich auch mit kontoauszügen nachweisen,bekomme ich dann Wohngeld?
Ich habe auch gehört das meine Eltern da mitspielen müssen,und ihr Einkommen oder sonst was angeben müssen,da machen die aber nicht mit.Die wollen gar nichts ausfüllen,nicht einmal eine Unterschrift geben,ich rede ja noch nicht einmal mehr mit ihnen.
Und wie läuft das mit den Alg2?Ich habe gehört ich muss erst eine Wohnung haben um dies zu beantragen können,aber ich kann doch keinen mietvertrag unterschreiben wenn ich noch nicht einmal weiss ob ich zuschüsse bekomme,sonst kann ich mir die Wohnung nicht leisten,da ich auch noch ein Auto habe und damit zur arbeit fahren muss.
Wie lange dauert das mit Alg2 oder Wohngeld bis ich weiss ob ich es beziehen kann?Papier ist ja bekanntlich geduldig,und zeit habe ich leider keine mehr.
Was würdet ihr mir jetzt raten?Ich muss so bald wie möglich raus aus meinen Elternhaus,soll ich einfach einen Mietvertrag unterschreiben??
Aber was wenn ich keine zuschüsse bekomme?
Und wie ist das mit der Grundausstattung?Ich habe ja noch nicht einmel eine Waschmaschine oder einen Herd,kann ich da auch was bekommen?
Fragen über fragen...... Hoffentlich kann mir hier jemand helfen wie ich das jetzt am besten machen kann....
Vielen dank schonmal |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 11.03.2006, 17:41 Titel: |
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Hi!
Welcher Art war deine Erstausbildung (schulisch oder betrieblich) und wie wurde diese gefördert (BAB, Bafög?) ?
Warum die Zweitausbildung? Ist dies eine Folgeausbildung? Beispiel: Du bist Fachkraft im Gastgewerbe in Erstausbildung und machst jetzt quasi das 3. Lehrjahr zur Restaurantfachkraft?!
Wenn ALG 2, hat das nämlich mit bei Zweitausbildung einen Haken (ungeachtet dessen, dass ggf. da du U25 bist der Auszug nicht genehmigt wird und man dir demzufolge die Miete nicht zahlt): Bei Zweitausbildung wird man von dir erwarten, dass du diese notfalls abbrichst, wenn man dir anderweitig Arbeit anbieten kann und man erwartet, dass du auch Arbeit suchst! Die Zweitausbildung ist quasi nur "geduldet".
By Turtle |
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Maximus
Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.03.2006, 19:21 Titel: 2te ausbildung |
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Ich mache eine zweite Ausbildung zum Feinwerkmechaniker,ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Radio und Fernsehtechniker,habe damals leider keine Arbeitsstelle gefunden.
Ich war fast ein jahr arbeitslos,stand kurz vor Harz 4 also habe ich entschlosen eine neue Ausbildung zu machen.
Ich war schon bei der Stadt die sagten das sie einen anteil bei einer mir angemessenen Wohnung eventuell zahlen würden!Aber nur dann wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe.
Aber ich habe ja das problem mit meinen Eltern die wollen nicht mal was unterschreiben,bekomme ich das auch ohne sie hin??
Und wie war das mit Alg2 kann ich da auch was anfordern?
Und wie ist das mit der ersteinrichtung??
Also was würdet ihr an meiner Stelle nun machen?
Bin sehr verzweifelt und hoffe aufantworten die mir weiterhelfen.
Vielen dank für eure mühe.. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 11.03.2006, 22:22 Titel: |
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Hi!
Mit "Stadt" meinst du Wohngeldstelle? Wenn die Plausibilität gegeben ist, dann geht das bei einer Zweitausbildung.
Beim ALG 2 kommt es halt drauf an, ob das Amt die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung -trotz der Tatsache, dass du U25 bist- akzeptiert. Da hilft nur nachfragen...
Was sollen deine Eltern denn unterschreiben?
By Turtle |
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Maximus
Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12.03.2006, 17:18 Titel: Familiere verhältnisse |
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Hallo,
ich habe gehört,dass sie dann schauen warum ich zu hause nicht mehr wohnen kann und ob es erforderlich ist eine neue Wohnung zu beziehen oder nicht.Dann müssten meine Eltern auskünfte geben?!
Ich war ja schon hier nachfragen,und die meinten die könnten mir erst dann auskunft über eventuelle zuschüsse geben wenn ich den mietvertrag unterschrieben habe.
Ich kann doch nicht einfach unterschreiben wenn ich nicht weiss wieviel ich eventuell dazu bekomme,denn wenn ich gar nichts bekomme dann kann ich sofort wieder ausziehen weil ich die Wohnung nicht halten kann.
Kann mir jemand vielleicht auch noch auskünfte über Erstausstattung gaben,ich habe gehört das man bei der ersten Wohnung was dazu bekommen kann.
Also was würdet ihr mir jetzt raten??Wohnung suchen fragen ob die angemessen ist,und dann den Mietvertag unterschreiben??
Ich bin leider noch kein stück weiter...
Bitte um schnelle hilfe
Danke... |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 12.03.2006, 22:50 Titel: |
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Hi!
Du solltest dir angemessene Mietangebote oder Vormietverträge holen und dir dann vom Amt schriftlich bestätigen lassen, dass du auch Hilfe für die Wohnung erhälst. Nichts unterschreiben ohne Zustimmung vom Amt!!!
By Turtle |
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lotusblume
Anmeldedatum: 29.10.2005 Beiträge: 542
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Verfasst am: 12.03.2006, 23:41 Titel: |
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[quote]Das mit dem mindestgeld verstehe ich nicht so ganz ich bekomme 350 eur und die 154 eur Kindergeld dazu wenn ich raus bin,dass kann ich auch mit kontoauszügen nachweisen,bekomme ich dann Wohngeld? [/quote]
Beispiel: Wohnungsmiete 350 € warm, Heizkosten 40 €
D. h. du bräuchtest ein Mindesteinkommen in Höhe von 350 € + 40 € + 345 € = 735 € um überhaupt Wohngeld zu bekommen. Wenn du weniger hast, sagen die das du davon nicht leben kannst und denken du verschweigst Einkommen.
Beim Wohngeld brauchen deine Eltern gar nichts unterschreiben.
Die Bearbeitungsdauer ist meistens ziemlich lang. Also mit 8 Wochen musst du mindestens rechnen ab Antragsstellung. Wir haben auch schon mal 3 Monate gewartet.
Ansonsten kann ich dir nur raten, dir erst mal eine angemessene Wohnung zu suchen. Dir beim Amt bestätigen lassen, dass die angemessen ist und erst dann den Mietvertrag unterschreiben.
Da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, sollten die bei dir keinen Ärger machen. Nur unter 25 jährige ohne Ausbildung haben mit Problemen zu rechnen.
Die Bearbeitungsdauer beim ALG II liegt auch so ungefähr bei 6-8 Wochen. Manchmal kürzer, manchmal länger. |
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Maximus
Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.03.2006, 01:31 Titel: Mit freundin zusammen ziehen? |
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Vielen lieben dank für eure antworten.
So werde ich es machen,erstmal eine passende Wohnung suchen und bevor ich unterschreibe werde ich fragen ob sie angemessen ist und ich Wohngeld beziehen kann.
Aber eine frage habe ich noch:
Ich wollte eventuell mit meiner freundin eine Wohnung beziehen können wir dann auch Wohngeld bekommen?
Und wie gross darf die Wohnung dann max. sein??
Und wie teuer?
Sie ist im 2ten lehrjahr und hat noch keine Abgeschlossene Berufsausbildung.
Kann ich dann trotzdem Wohngeld beziehen und sie eventuell Alg2?
Sie verdient ungefähr 430 eur netto. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 13.03.2006, 01:37 Titel: |
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Hi!
Wenns bei ihr die Erstausbildung ist, dann muß sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen! ALG 2 ist für sie (anders als für dich) definitiv ausgeschlossen. Was ist eigentlich mit Kindergeld für euch 2 Süßen? Müßte es doch auch geben....
By Turtle |
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lotusblume
Anmeldedatum: 29.10.2005 Beiträge: 542
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Verfasst am: 13.03.2006, 09:06 Titel: |
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[quote]Und wie gross darf die Wohnung dann max. sein??
Und wie teuer?
Sie ist im 2ten lehrjahr und hat noch keine Abgeschlossene Berufsausbildung.
Kann ich dann trotzdem Wohngeld beziehen und sie eventuell Alg2?
Sie verdient ungefähr 430 eur netto.[/quote]
Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, kommt auf die Stadt an in der ihr lebt und wie die das bei euch handhaben.
Schau mal ob hier deine Stadt dabei ist. Auf jeden Fall aber auch noch beim Amt nachfragen, was angemessen ist.
Deine Freundin kann kein ALG II beantragen und auch kein Wohngeld, da sie eine Erstausbildung macht.
Wenn ihr zusammenziehen würdet könntest du Wohngeld bekommen, da ausgerechnet würde, was ihr zusammen habt und somit die Plausibilität wahrscheinlich eher gegeben wäre. Allerdings würde dann das Wohngeld durch 2 gerechnet und nur du bekämst deine Hälfte, da deine Freundin ja nicht Wohngeldberechtigt ist. Sie kann aber BAB beantragen. Das ist zwar nicht die Welt und sie muss das Einkommen ihrer Eltern da mit angeben, aber besser als nichts.
Sollte Wohngeld nicht gehen, dann müsstest du für dich ALG II beantragen. |
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lotusblume
Anmeldedatum: 29.10.2005 Beiträge: 542
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scareface
Anmeldedatum: 20.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 20.11.2008, 20:53 Titel: Wohngeld |
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ich habe da auch mal so ne frage.
eine freundin von mir und ich wollen uns eine wohnung nehmen da wir mit unseren eltern nicht mehr klar kommen... meine frage ist jetzt ob ich einen anspruch auf wohngeld oder ähnliches habe obwohl unsere elten uns wohnraum zur verfügung stellen?
ich würde mich über schnelle antwort freuen
mfg
scareface |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 20.11.2008, 20:58 Titel: |
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Auf ALG II habt Ihr keinen Anspruch, sprich auch nicht auf die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft.
Auf Wohngeld hat man Anspruch, wenn man über ein bestimmtes Einkommen verfügt, da Wohngeld ein Zuschuss zum Einkommen ist. |
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