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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 24.02.2006, 11:40 Titel: ZUR NEUEN REGELUNG FÜR UNTER 25-JÄHRIGE |
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[color=red]Aus gegebenen Anlass sind hier nochmal die genauen Informationen zur neuen Regelung für unter 25-jährige ALG II-Empfänger:[/color]
"Unverheiratete, volljährige, unter 25-Jährige sollen grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Ziel sei nicht, pauschal das Arbeitslosengeld II (ALG II) für unter 25-Jährige zu kürzen, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums, Stefan Giffeler: "Sondern es geht um einen effizienten und gerechten Einsatz der Steuermittel des ALG II."
Seit der Einführung der Hartz-Gesetze sind viele anspruchsberechtigte Jugendliche aus dem Elternhaus ausgezogen. Sie haben eine eigene Bedarfsgemeinschaft gegründet und damit Anspruch auf höhere Leistungen. Diese Fehlsteuerung wird nun behoben.
[b]Was ändert sich für unter 25-Jährige?
Sie werden keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine eigene Wohnung mehr haben. Nur wer aus zwingenden Gründen auszieht, erhält eine eigene Wohnung und auch künftig 100 Prozent der Regelleistung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Ausbildung einen Umzug notwendig macht.
Wie die unter 18-Jährigen, die noch im Elternhaus wohnen, haben sie künftig Anspruch auf 80 Prozent der Regelleistung.
Das Einkommen der Eltern, mit denen sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird angerechnet.
Stichtag ist der 17. Februar 2006. Jugendliche, die ab diesem Datum aus dem Elternhaus ausziehen, benötigen eine Zusicherung des kommunalen Trägers. [/b]
Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
"Wir werden eine Präzisierung bei der Definition der Bedarfsgemeinschaften vornehmen. Künftig sollen unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Kinder grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. ... Unter 25-Jährige, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können künftig nur noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Damit wollen wir verhindern, dass Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere Arbeitslosengeld II-Ansprüche geltend zu machen."
Quelle: www.bundesregierung.de |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 10.04.2006, 17:26 Titel: |
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[color=red]Ergänzend hat der User JoergGreeny noch folgendes eingestellt:[/color]
[quote="JoergGreeny"]Personen unter 25 Jahren werden in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet. Sie haben damit keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Als Angehöriger eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann nur noch ein um rund 20% gekürzter Regelsatz von 276 Euro zu. Grund: Jugendliche Arbeitslose haben zunehmend auf Staatskosten einen eigenen Haushalt gegründet und konnten so als "eigenständige Bedarfsgemeinschaft" den vollen Hartz-IV-Regelsatz sowie die Erstattung von Kosten der Unterkunft und Heizung beanspruchen. Außerdem wird das ALG II spätestens ab Juli 2006 im Osten von 331 Euro auf den Satz im Westen (345 Euro) erhöht.
Die Hartz IV-Reform bedeutet für Langzeitarbeitslose ein Rückschritt auf das Niveau der Sozialhilfe. Es muss erst ein erheblicher Teil des eigenen Vermögens eingesetzt werden, bevor staatliche Unterstützung gewährt wird. Die Regelungen des Antrags treffen nicht nur Arbeitslose, sondern auch Partner, die mit ihnen im Haushalt leben. Wer für den Notfall vorgesorgt hat, kann plötzlich der Dumme sein. So müssen Arbeitslose sowie ihre Lebenspartner zunächst in Grenzen festgelegte Ersparnisse verbrauchen, bis ein Anspruch auf ALG II besteht.
QUELLE: [url]http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm[/url][/quote][color=red][/color] |
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