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keine Krankenversicherung

 
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HILFE!!!HartzIV und Ex zahlt keinen Unterhalt mehr << :: >> heizkostennachzahlung  
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mely



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 15:12    Titel: keine Krankenversicherung

ich habe 2 Kinde lebe in einer Lebensgemeinschaft und dadurch wurde Harz IV abgelehnt, der Sohn konnte mein Lebenspartner versichern ( leibliches Kind.
aber meine Tochter und ich haben keine krankenversicherung mehr.
Der Beitrag von 120 € können wir nicht aufbringen.
Kindergeldzuschlag wurde auchabgelehnt weil wir zuwennig Einkommen haben.

Meine Tochter war im Krankenhaus und da kam die erste Rechnung, der Arzt sagte aber wir müßten uns ans Sozialamt wenden die müßen diese übernehmen wird aber nicht gemacht sagt das Sozlialamt und weisen uns wieder ans Harz IV amt was kann ich jetzt tun

LG mely
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Floeckchen



Anmeldedatum: 26.05.2006
Beiträge: 1357

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 15:26    Titel:

Sofern der leibliche Vater der Tochter gesetzlich versichert ist, muss er seine Tochter mitaufnehmen.
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mely



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 15:29    Titel:

[quote="Floeckchen"]Sofern der leibliche Vater der Tochter gesetzlich versichert ist, muss er seine Tochter mitaufnehmen.[/quote]





der Vater der tochter weigert sich sie zuversichern meine tochte muß warten bis es eine Gerichtsverhandlung dafür gibt
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 15:39    Titel: Re: keine Krankenversicherung

[quote="mely"]ich habe 2 Kinde lebe in einer Lebensgemeinschaft und dadurch wurde Harz IV abgelehnt, der Sohn konnte mein Lebenspartner versichern ( leibliches Kind.
aber meine Tochter und ich haben keine krankenversicherung mehr.
Der Beitrag von 120 € können wir nicht aufbringen.[/quote]

Wenn euch ALGII abgelehnt wurde wegen zuviel Einkommen, wieso sind dann nicht die € 120 für die KV drin?
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mely



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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 15:47    Titel:

EInkommen

einkommen des Partners ca 1400 +
kindergeld

von diesen Geld können wir gerate so unser Leben bestreiten
wzb Rate fürs Haus, Strom, Wasser, Kindergarten usw
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:05    Titel:

[quote="mely"]EInkommen

einkommen des Partners ca 1400 +
kindergeld

[/quote]

Kann ja nicht stimmen. Entweder kümmerst du dich nicht darum, den Unterhalt der Kinder beizubringen oder du vergisst diese Zahlungen in deiner Rechnung. Denn selbst wenn der Vater trotz Verpflichtung nachweislich nicht zahlt, gibt es Unterhaltsvorschuss oder eben Sozialgeld für die Kinder.
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:06    Titel:

Sorry, für DAS Kind, das ander ist ja von deinem Lebensgefährten.
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:09    Titel:

Im übrigen ist die Mindesteinkommensgrenze bei Kinderzuschlag € 900. Was ist mit Lastenzuschuss/Wohngeld?
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mely



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:13    Titel:

der sohn ist das leibliche kind vom partner
und die tochter 16 jahre bekommt keinen unterhalt von ihren Vater trotz Gerichtsverhandlung und unterhaltsvorschuß bekommt sie auch nicht mehr ist zualt also älter wie 12 jahre
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mely



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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:18    Titel:

[quote="Grubenpony"]Im übrigen ist die Mindesteinkommensgrenze bei Kinderzuschlag € 900. Was ist mit Lastenzuschuss/Wohngeld?[/quote]

kindergeltzuschlag wurde abgelehn weil wir zuwenig einkommen haben sollten harzIV beantragen und das wurde abgelehnt wir häten 100 € zuviel

haben wiederspruch eingelegt und bis heute noch keine antwort erhalten
und laut des ALG II rechner stehen uns 146€ zu
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:25    Titel:

Und was ist jetzt mit Wohngeld (bei Eigenheimen nennt man das Lastenzuschuss)?
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mely



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 16:38    Titel:

[quote="Grubenpony"]Und was ist jetzt mit Wohngeld (bei Eigenheimen nennt man das Lastenzuschuss)?[/quot


kein wohngeld
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 17:46    Titel:

:roll: Und warum nicht?

Wenn du auf den Ämtern ähnlich auskunftsfreudig bist wie hier und auch so präzise, dann wundert mich das alles gar nicht.
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neobel



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Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 18:20    Titel:

ich weis ja nicht was ihr für ausgaben habt aber zu viert mit dem Einkommen
geht das schon und wenn es vorrübergehend ist bis euch was eingefallen ist.
wir sind 5 Personen haben ein Einkommen von (harz4) 514 Euro + 478 Euro Kindergeld und müssen auch zurecht kommen.
Sorry wenn sich das jetzt etwas krass anhöhrt ich weis selber wie das ist.
rein Theoretisch kanst du Harz4 bzw. Zusatzleistungen vom Amt bekommen, wenn die Rate vom Haus zb. sehr hoch ist.
was dir allerdings noch passieren kann das sie dir sagen ihr sollt das Haus verkaufen oder Heiraten sowas bekommt mann auch gerne gesagt.
Ich weis das das für dich nicht recht hilfreich ist aber siehs mal so es geht andren Bescheidener wie dir.
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