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Angeblich FETTE Überzahlung! Hilfe!!!

 
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Nico5



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 11:52    Titel: Angeblich FETTE Überzahlung! Hilfe!!!

Hallo alle zusammen,
ich komme gerade vom Briefkasten und was sehe ich da? -ein Brief vom Arbeitsamt. Ich soll über 600 € nachzahlen.
Doch erst mal zu meiner Situation:

Ich habe am 30.08.08 wie gewohnt mein Harz4 bekommen. Und am 01.09.08 habe ich eine Ausbildung angefangen. Dessen erster Lohn habe ich am 28.09.08 bekommen.
Und da ich ja noch im September das Gehalt von der Ausbildung bekommen habe soll ich nun über 600€ nachzahlen???

Ist das rechtens??

Ich bin echt total verzweifelt. Die Ausbildung wurde am 22.10.08 gekündigt. Und habe immer noch keinen neuen Arbeitslosengeld 2 Bescheid.
Ich soll jetzt bis zum 13.12.08 eine Art Anhörungsschreiben abgeben.
Toll was mach ich nun? Hab keinen Cent mehr und muss meine Miete zahlen sowie andere Rechnungen.

Kann mir bitte jemand einen Rat geben?
Würd mich echt sehr freuen.

LG Nico
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 11:54    Titel:

Das ALG II, welches Du am 30.8. bekommen hast, war für den Monat September. Für September hättest Du eigentlich gar keins bekommen dürfen, da Du Azubi warst und keinen Anspruch auf ALG II hattest. Ich denke man hat es Dir zur Überbrückung gezahlt. Ist aber auch egal. Auf jeden Fall sind die Leistungen zurückzuzahlen, das ist korrekt.
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 11:56    Titel: Re: Angeblich FETTE Überzahlung! Hilfe!!!

[quote="Nico5"].
Und da ich ja noch im September das Gehalt von der Ausbildung bekommen habe soll ich nun über 600€ nachzahlen???

Ist das rechtens??[/quote]

Ja. Beim Alg II gilt das Zuflussprinzip. Da du im September Gehalt bekommen hast, ist dieses auf die Leistung anzurechnen.
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Nico5



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 12:01    Titel:

Danke erst mal für die schnelle Antworten.

Und was kann ich nun machen wegen meinen fehlenden Arbeitslosengeld 2 Bescheid? Die wollen erst nach den 13.12.08 über meinen Bescheid entscheiden. Ich hänge jetzt in der Luft. Ich bin blank. Wie soll ich da 2 Wochen ohne Geld überstehen? Gibt es da Möglichkeiten das die mir ne Vorrauszahlung geben, da ich ja dennoch Anspruch auf Harzt 4 habe.
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 12:10    Titel:

Die Möglichkeit besteht. Musst Du persönlich beim Amt abklären und für die Rückforderung kannst Du dann gleich Ratenzahlung vereinbaren.
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Nico5



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 12:17    Titel:

Ah danke Mandy :) ,

aber eine letzte Frage hab ich noch. Ich wurde ja am 22.10.08 gekündigt. Also habe ich seit diesen Zeitpunkt Anspruch auf Alg2. Mir wurde aber für den November keine Leistung vom Amt gezahlt. Ich musste mich mit den Verdienst vom "Oktober" über wasser halten, der mir gegen ende Oktober gezahlt wurde.

Kann ich jetzt meinen Anspruch vom November mit den verlangten 600 € verrechnen lassen.
Ich hatte zwar Geld im November, aber das war ja nur das Gehalt vom Oktober.
Geht das?

Ich weiß ich hab gerade viele Fragen, aber ich muss irgendwie ne Lösung finden.

LG Nico
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 12:22    Titel:

Warum wurdest Du gekündigt?
Möglicherweise tritt sogar eine Sperrzeit ein, wenn es Eigenverschulden war. Dann bekämst Du natürlich auch keinen Vorschuss.

Wann hast Du den Antrag auf ALG II gestellt?
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Nico5



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 12:27    Titel:

Ich war noch noch in der Probezeit. Und ich war eine Woche krank. Hatte bei ALDI gearbeitet und mit ner dicken Erkältung arbeite ich doch nicht im Lebensmittelhandel. Naja, also noch in der Krankenzeit fristlose, unbegründete Kündigung am 22.10.08.
Bin dann noch am 22.10.08 zum Arbeitsamt und habe einen neuen Antrag gestellt.
Die Kündigung war also nicht meine Schuld!
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