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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 18.01.2006, 01:16    Titel: Kindergeldanspruch

Hi Leute,

Mod Alida hat uns folgenden Beitrag zum Thema Kindergeld zur Verfügung gestellt:

Kindergeld gibt es grundsätzlich ...

1. für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Wehr-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet -
ob erste oder zehnte, spielt keine Rolle

2. für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitssuchend gemeldet ist

3. für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist

4. für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4
Monaten (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium, volle Berufstätigkeit spricht nicht dagegen)

5. für ein Kind ohne Altersbegrenzung, das dauerhaft erwerbsunfähig ist, wenn die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist (eine
Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen)
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kater_karlo75



Anmeldedatum: 21.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.03.2006, 01:57    Titel:

Dazu hätte ich ein eFrage bitte:
Wie sieht es aus wenn man (Frau) mit Kindern(2) ins EU-Ausland (Österreich) zieht zwecks Wohnungs/Arbeitssuche - bekommt Sie dann noch Kindergeld bezahlt oder nicht?
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 02.01.2008, 04:07    Titel:

Längst fällige Ergänzung zu den geänderten Altersgrenzen:

Jahrgang 1980 und 1981 hat weiterhin Anspruch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Jahrgang 1982 hat Anspruch bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Jahrgang 1983 und jünger hat nur noch Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Für Jungmänner kann sich die Anspruchsdauer um die Zeit eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes erhöhen.
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 04.03.2008, 11:11    Titel:

Auch an dieser Stelle könnt Ihr Euch informieren, ob Ihr einen Anspruch auf Kindergeld habt: :arrow: [url=http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf]Kindergeld[/url]
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Marge



Anmeldedatum: 12.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 23:56    Titel:

wie sieht das aus, wenn man eine ausbildung abgebrochen hat und nun auf ein studiumsplatz wartet? bekommt man in der zwischen zeit nix? oder erst wieder wenn man studiert , oder gar nicht mehr?
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mainzerin



Anmeldedatum: 11.05.2006
Beiträge: 989

BeitragVerfasst am: 13.03.2008, 08:32    Titel: warum zwei Threads

warum zwei Threads? Du weisst genau daß Dir kein
Kindergeld zusteht.
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