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HILFE!!!HartzIV und Ex zahlt keinen Unterhalt mehr

 
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salis



Anmeldedatum: 27.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 00:11    Titel: HILFE!!!HartzIV und Ex zahlt keinen Unterhalt mehr

Hallo zusammen.

Ich sitze gerade vollkommen rat-und planlos da, da mein Exmann mir eben mitteilen ließ, dass er ab kommendem 1 des Monats keinen Kindesunterhalt mehr bezahlen will.

Ich selbst bekomme HartzIV, habe einen 400 Euro Job und gehe noch einem 1,50 Euro Job nach.

Meine Kinder sind fast 13 und 10 Jahre alt. Nach der Scheidung bekam ich 6 Jahre Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde dann gekappt, der Ex begann endlich Kindesunterhalt zu bezahlen. 300 Euro insgesamt pro Monat.

Heute, 2 Jahre später kappt er den Unterhalt, mit folgender Begründung:
Er habe den Arbeitsplatz gewechselt und sein Chef bezahle den Lohn nicht. Druck machen könne er nicht, da er erst 8 Wochen dort beschäftigt ist. Zudem ist seine Freundin zu ihm gezogen, und er sei ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet, da sie keine Arbeitsgenehmigung hat. Sie wohnt seit Oktober bei ihm, kommt aus Südkorea, besucht gerade einen Integrationskurs, den er bezahlt und will anschliessend studieren. Ohne Kurs keine Arbeitsgenehmigung, ohne diese keinen Job, ergo hat sie kein Einkommen. Daher hätte er angeblich auf dem Ausländeramt für sie bürgen müssen, da sie sonst nicht hierbleiben dürfte. Sprich, er muss sie unterhalten.

Kann das sein???? Meinetwegen kann er das ja gerne tun, aber eben nur, wenn er den Kindesunterhalt bezahlt, oder? Liege ich da falsch?
Und woher bekomme ich nun die 300 Euro die uns fehlen?
Hat irgendjemand Rat für mich? Wohin soll ich mich wenden? Oder muss ich bzw. die Kids ab sofort mit 300 Euro weniger auskommen, während er seine Freundin unterhält?

Ich bin für jeden schnellen Tip dankbar. Na denn, auf ein frohes Fest *heul*

Verzweifelte Grüße, salis
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Enibas



Anmeldedatum: 11.02.2008
Beiträge: 625
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 07:25    Titel:

Hallo
teil der ARGE per Veränderungsmitteilung den Wegfall des Unterhaltes mit, dann bekommst du ihn erstmal von dort.

Hast du einen Unterhaltstitel über den Kindesunterhalt ??

Auf alle Fälle musst du was machen. Entweder du beantragst für die Kinder eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt oder gehst zum Anwalt.

Dein Exmann ist seiner Freundin gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet, nicht nach bürgerlichem Recht, da stehn die Kinder an 1. Stelle.

Gruß
Enibas
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 08:29    Titel:

Ein äußerst nettes Mittel ist im Übrigen immer gern die Anzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das ist nämlich kein Pappenstiel..... Und so ne kleine Androhung, dass das Höchstmaß 3 Jahre Haft ist könnte da doch helfen. Denn bei 3 Jahren Haft wird er wohl auch seine Freundin nicht ernähren können. Die natürlich nicht seinen Kindern vorgeht. Da täuscht sich der gute Mensch. Genauso, wie er seine Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen muss, egal, ob neu angefangen oder nicht.

Turtle
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silke70



Anmeldedatum: 14.08.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 11:11    Titel:

Hallo Salis!

Ist schon komisch das dein Ex eine Bürgschaft für eine Ausländerin abgiebt und diese vom Ausländeramt angenommen wird.Normalerweise überprüfen die die Einkommenssituation und Zahlungsverpflichtungen des Bürgen. Sonst könnte ja jeder kommen. Entweder dein Ex bindet dir nen Bären auf oder die Ausländerbehörde hat einen Fehler gemacht.Letzteres kann ich nicht glauben.
Mein Tipp-geh entweder zum Ausländeramt oder zum Anwalt.
Unterhalt steht an erster Stelle.
MfG Silke
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salis



Anmeldedatum: 27.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 14:06    Titel:

Ich danke euch für die schnellen Tips.

Die Arge übernimmt also fürs Erste den Ausfall. Gut, das ist schon einmal etwas beruhigend. Wird zwar etwas dauern wie immer, aber immerhin.

Einen Unterhaltstitel habe ich zwar, aber der ist aus dem Jahr 2002, als wir geschieden wurden. Zu diesem Zeitpunkt war er natürlich arbeitslos, weshalb nur eine Titulierung in Hohe von 110 DM pro Kind vorliegt.

Kann ich den abändern lassen?
Am Montag werde ich wohl einen Termin beim Jugendamt machen, da ich so langsam weder Zeit noch Lust habe, mit dem Kindsvater zu kommunizieren und ewig übers Geld zu streiten. Meines Erachtens war er mit nur 300 Euro eh schon gut bedient.

Zudem besitzt er einen 50% Anteil an einem Boot und hat den BMW seines Freundes übernommen und auch die Tilgungsrate von 150 Euro im Monat. Beweisen kann ich das wohl kaum, da das Geld bar übergeben wird. Seine Handyrechnung in Höhe von 250 Euro ist ihm auch wichtiger als der Kindesunterhalt.
Auf das Umgangsrecht besteht er allerdings *lach*..vorausgesetzt er hat Zeit.

Die ganze Sache mit dem Ausländeramt kommt mir auch spanisch vor, aber diese Behörde wird es kaum kümmern, ob er Unterhalt bezahlt oder nicht.


Also verbleibe ich vorerst mit einem herzlichen Dankeschön und hoffe auf Unterstützung vom Jugendamt.

LG, salis
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 14:31    Titel:

[quote="salis"]Die ganze Sache mit dem Ausländeramt kommt mir auch spanisch vor, aber diese Behörde wird es kaum kümmern, ob er Unterhalt bezahlt oder nicht.
[/quote]

Oh doch. Denn wenn er unterhaltspflichtig seinen Kindern gegenüber ist, kommt er (je nach Einkommen) kaum noch als Bürge in Betracht.
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salis



Anmeldedatum: 27.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 14:43    Titel:

Er sagt er verdiene ca. 1200 Euro + Trinkgeld + Einnahmen aus Schwarzarbeit ( er ist Busfahrer) , hat ca. 40 000 Euro Schulden, die er nicht zu zahlen gedenkt.

Vielleicht hat nicht er, sondern jemand anderes für sie gebürgt? Jedenfalls ist sie da und besucht auch tatsächlich diesen Integrationskurs. Von mir aus kann sie auch gerne in Deutschland bleiben, aber eben nur, wenn er das Minimum an Unterhalt bezahlt!
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silke70



Anmeldedatum: 14.08.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 14:55    Titel:

An deiner Stelle würde ich mir ganz schnell einen Unterhaltstitel mit Hilfe eines Anwalts holen.Denn wenn er noch andere Schulden hat muss man schnell sein.
Da er Schulden hat denke ich auch kaum das er Bürge ist für eine Ausländerin. Das Ausländeramt ist da ganz scharf bei der Überprüfung und das ist auch gut so. Und das mit der Schwarzarbeit wäre doch ein Trumpf für dich :lol:
Nochmal,hole dir Rat von einem Anwalt oder vom Jugendamt.Das Jugendamt oder auch sogar die Arge holen sich das Geld und kommen auch schneller an einen Titel als man selber.
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