| Kündigung nach mobbing << :: >> Ende Studium: Übergang BAföG - ALG II |
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knusperhaeschen
Anmeldedatum: 27.09.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.11.2008, 20:32 Titel: Einkommensbescheinigung!!! Wichtig!! |
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Hallo,
ich hab mal ne Frage. Ich war ALG 1 und ALG 2 Bezieherin. Seit dem 20.11.2009 habe ich einen Job. Das heißt ich habe meinen 165 Euro Job zum 19.11. gekündigt und den anderen angefangen. Jetzt will die ARGE ja das Schreiben EINKOMMENSBESCHEINIGUNG!
Mein Arbeitgeber zahlt zum Ende des Monats mein Gehalt. Es kann aber sein, dass dieses erst am 01.12. drauf ist. Muss ich da auch das Geld für November nachzahlen oder wie ist das da geregelt? Eigentlich doch nur wenn mir das Geld noch im November zugeht.
Ist es OK wenn ich da meinen Kontoauszug nachreiche auch wenn auf dem Schreiben, Ende des Monats steht?
Lieben Gruß und Danke! |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 27.11.2008, 20:37 Titel: |
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| Es gilt der Zuflußmonat. Hast du das Geld im November noch auf dem Konto, wird es im November angerechnet. Ist es im Dezember drauf, passiert nix, wenn Du nicht mehr im bezug von ALg II bist. |
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